Der Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. „Das gilt ebenso für Personenwagen und Kombis“, erinnert Karsten Graef von TÜV SÜD, „und da tragen Fahrzeughalter wie Fahrer die Verantwortung.“

Die Grenze des Erlaubten ist schnell erreicht

„Dennoch machen sich viel zu wenige Pkw-Fahrer Gedanken über das richtige Verstauen und die Sicherung von Gegenständen im eigenen Fahrzeug“, beobachtet er vor allem in der Ferienzeit immer wieder und lenkt das Augenmerk auf ein weiteres Problem. Beim Beladen des Autos mit dem Urlaubsgepäck ist rasch die Grenze des Erlaubten erreicht. „Deshalb sollte man sich vergewissern, dass weder das zulässige Gesamtgewicht, noch die zulässigen Achslasten überschritten werden“, legt Graef Autourlaubern ans Herz.

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Spielzeugauto auf Waage als Symbolbild

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Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs zu ermitteln, ist nicht immer einfach.

Die sicherste Methode dazu ist, das startbereite und vollbetankte Fahrzeug auf eine Waage zu stellen. Öffentliche Waagen gibt es in fast jeder Gemeinde. Adressen finden sich im Internet oder bei den Gemeindeverwaltungen. „Eine andere Methode als Nachwiegen kennt im Übrigen auch die Polizei nicht, wenn sie den Verdacht hegt, jemand habe über das Maß gepackt“, weiß Graef.

Mehr als 5 Prozent mehr geladen als erlaubt werden bereits geahndet, bei mehr als 20 Prozent kostet das Vergehen laut Bußgeldkatalog 95 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

Auto Beladen: Rechenbeispiel

Das Lademaximum für sein Auto zu ermitteln, ist etwas kniffelig. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht – in dieser Angabe sind bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten – ergibt die höchstmögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Die entsprechenden Zahlen verbergen sich hinter den Bezeichnungen F.1, beziehungsweise F.2 für das Gesamtgewicht und hinter dem Buchstaben G fürs Leergewicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser bekannt unter dem alten Namen Fahrzeugschein.

„Aber“, schildert Graef seine Erfahrungen, „in der Praxis kann das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen.“ Der Grund sind die diversen Ausstattungsvarianten und Extras. Eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr sind da durchaus möglich. Entsprechend muss man in den Fahrzeugpapieren und in der Bedienungsanleitung genau hinschauen. „So bleiben von der theoretischen Ladekapazität von beispielsweise 500 Kilogramm rasch nur noch 300 Kilogramm übrig“, rechnet der TÜV SÜD-Fachmann vor: „Bei drei Mitreisenden je 75 Kilogramm addieren sich schon so 225 Kilogramm und es bleiben für das Gepäck nur noch 75 schnell zusammengepackte Kilogramm.“

Richtiges Packen des Autos für den Urlaub

Doch nicht nur auf das Gewicht kommt es an, das Urlaubsgepäck will auch sicher verstaut werden. „Schwere Taschen und Koffer sollten zuerst eingeladen und möglichst ohne Lücken an der Rückbank platziert werden“, legt Graef Ferienfahrern ans Herz.

Mann lädt Reisegepäck in den Kofferraum

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Schwere Koffer immer ohne Lücke bis an die Rückwand verstauen.

Um die Gegenstände an Ort und Stelle zu halten, können beispielsweise Zurr- oder Klemmschlossgurte oder Ladungssicherungsnetze zum Einsatz kommen. Zwischen Rücksitzbank und Kofferraum lassen sich Rückhaltesysteme oder Schutzgitter installieren. Wer darauf verzichtet, sollte den Kofferraum nur bis zur Oberkante der Rückenlehne beladen. Die so genannte Hutablage sollte immer frei bleiben. „Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass der Blick in den Rückspiegel nach wie vor möglich sein muss“, erinnert der TÜV SÜD-Fachmann, „es sei denn, es ist ein zweiter Außenspiegel vorhanden“.

Lose Gegenstände im Auto verstauen

Lose kleinere Gegenstände wie etwa Smartphones sollten ebenfalls sicher platziert werden, beispielsweise in ausreichend tiefen Ablagen oder im Handschuhfach. Zudem sollte man daran denken, Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten für den Fall der Fälle parat zu haben, anstatt sie unter dem Gepäck zu vergraben.

Urlaubsgepäck und Hund im Kofferraum

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So nicht! Der Hund reist besser in einer Transportbox.

Wohin mit dem Hund?

Ein besonderes Kapitel ist die Mitreise von Hunden. Es gibt zwar keine direkte Anschnallpflicht für Tiere, allerdings gelten sie rechtlich als Ladung und diese muss eben richtig gesichert sein. „Wer da auf Nummer sicher gehen will für sich und seinen vierbeinigen Begleiter, sollte zu einer stabilen Transportbox greifen, die gut befestigt wird“, rät der TÜV SÜD-Fachmann. Für die Unterbringung größerer Boxen bietet sich bei Kombi- und Schräghecklimousinen sowie Vans oder Geländewagen der Laderaum an. Hier die Box quer zur Fahrtrichtung und direkt an die Lehne der Rücksitzbank positionieren.

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Dann verteilen sich die bei einem Crash auftretenden Kräfte seitlich recht gleichmäßig auf den gesamten Körper des Tieres. Bei Limousinen eignet sich hierfür der Fußraum hinter dem Vordersitz. Durch ein stabiles Trenngitter zwischen Laderaum und Sitzplätzen werden insbesondere bei schweren Unfällen die Risiken für Passagiere auf der Rücksitzbank noch einmal reduziert. „Hundeprofis, etwa bei der Polizei, transportieren ihre tierischen Mitarbeiter immer so“, schildert Graef seine Beobachtungen.