Steueränderungen

Steueränderungen 2022
Steueränderungen 2020

Auch 2021 wird es zahlreiche Neuerungen geben, die Sie kennen sollten, um gut durch das neue Steuerjahr zu kommen. Hier eine Auswahl:

Geld in Sparschwein stecken

grinvalds/iStock/Thinkstock

Da freut sich das Sparschwein: Wer im z. B. im Homeoffice gearbeitet hat, erhält Geld zurück.

Mehrwertsteuer steigt

Ein zentrales Element der Corona-Maßnahmen war die befristete Senkung der Mehrwertsteuer (fachsprachlich Umsatzsteuer): Im 2. Halbjahr 2020 galten reduzierte Steuersätze von 5 bzw. 16 Prozent. Die Regelung lief mit dem Jahreswechsel 2020 aus, sodass seit dem 1. Januar 2021 wieder mit den regulären Steuersätzen von 19 bzw. 7 Prozent abzurechnen ist. Die Sonderregel für die Gastronomie bleibt aber bestehen: Hier gilt für Speisen bis Ende Juni der ermäßigte Umsatzsteuersatz von dann 7 Prozent. – Und zwar unabhängig davon, ob die Speisen mitgenommen oder vor Ort verzehrt werden.

Soli-Teilabschaffung greift

Seit Januar 2021 fällt für viele Steuerzahler der Soli weg: Der Zuschlag wird bei einem ledigen Steuerzahler nicht mehr erhoben, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht mehr als rund 62.100 Euro beträgt bzw. bei zusammenveranlagten Eheleuten 124.200 Euro. Bei darüber liegenden Einkommen fällt der Soli teilweise weg. Für viele Arbeitnehmer ist der Zuschlag automatisch ab Januar aus der Gehaltsabrechnung verschwunden. Die Teilabschaffung gilt auch für Selbstständige und Unternehmer, bei ihnen wird der Soli allerdings über die Steuervorauszahlungen abgerechnet. Basis ist dabei der letzte Steuerbescheid, der sich regelmäßig auf das Jahr 2019 – also auf Einkommen vor der Corona-Krise – bezieht.

Höhere Pendlerpauschale für weite Arbeitswege

Ab 2021 wird die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz stufenweise erhöht – zumindest für Pendler mit weiterem Arbeitsweg. Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt es bei der bestehenden Pauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Entfernungskilometer werden dann 35 Cent berücksichtigt. Eine weitere Erhöhung um 3 Cent je Kilometer gibt es für Fernpendler ab dem Jahr 2024. Hintergrund sind voraussichtlich steigende Kraftstoffpreise durch die höhere CO2-Bepreisung.

Ratgeber kostenlos bestellen

Alle steuerlichen Neuerungen finden sich in dem kostenlosen Ratgeber „Steueränderungen 2021 und aktuelle Steuertipps“, der beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 76 77 78 bestellt werden kann.

Homeoffice besser absetzbar

Wer im Homeoffice arbeitet, kann diese Kosten nun steuerlich besser absetzen. Bislang wurde das häusliche Büro nur dann steuerlich anerkannt, wenn ein separates Arbeitszimmer zur Verfügung stand. Mit dem Jahressteuergesetz wurde eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr eingeführt. Es handelt sich dabei um eine Werbungskostenpauschale, die mit dem sog. Arbeitnehmer-Pauschbetrag verrechnet wird. Diese neue Pauschale können alle nutzen, die nur eine Arbeitsecke haben oder die zwar ein extra Arbeitszimmer besitzen, aber keinen Einzelnachweis dafür erbringen möchten. Die bisherigen Regeln zum häuslichen Arbeitszimmer bleiben unverändert bestehen.

Mehr Kindergeld

Das Kindergeld wurde ab dem 1. Januar 2021 für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro betragen. Ab dem vierten Kind steigt es auf 250 Euro pro Monat.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Mehraufwand für Alleinerziehende wird bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag – dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – steuerlich berücksichtigt. Dieser Betrag lag bisher bei einem Kind bei 1.908 Euro im Jahr. Dieser wurde nun dauerhaft auf 4.008 Euro angehoben. Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro.

Stromladen zu Hause – Höhere Pauschalen für E-Dienstwagen

Werden betriebliche Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge zuhause aufgeladen, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dies pauschal erstatten. Ab 2021 steigen die Pauschalen für solche Dienstwagen: Besteht eine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, können monatlich 30 Euro für Elektrofahrzeuge und 15 Euro für Hybridelektrofahrzeuge erstattet werden. Gibt es keine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, können monatlich 70 Euro für Elektrofahrzeuge und 35 Euro für Elektrohybridfahrzeuge angesetzt werden.

Günstige Vermietung

Vermieter, die ihre Wohnungen zu einem günstigen Mietpreis an Angehörige oder Fremde vermieten, können bisher nur dann alle Ausgaben als Werbungskosten geltend machen, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Wird weniger Miete verlangt, müssen die auf die Immobilie entfallenden Kosten aufgeteilt werden. Diese sinkt ab 2021 auf 50 Prozent. Allerdings sieht das Gesetz eine Einschränkung vor: Beträgt das Entgelt 50 Prozent und mehr, jedoch weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete, ist eine Totalüberschussprognoseprüfung vorzunehmen. Hier wird geprüft, ob trotz der verbilligten Vermietung insgesamt ein Gewinn mit der Vermietung erzielt werden kann.