Was tun gegen Wespennester am Haus?

Der Sommer bringt nicht nur lauschige Grillabende, große Eisbecher und entspannte Tage am Badesee. Auch Wespen fühlen sich unter warmen und trockenen Bedingungen wohl. Ihre Nester bauen die Insekten häufig unter das Dach oder in Rollladenkästen. Für Kinder und Allergiker kann das unter Umständen lebensbedrohlich sein.

Aber: Die Insekten stehen unter Artenschutz und dürfen nicht einfach beseitigt werden. Juristin Michaela Rassat informiert, was Betroffene tun können.

Video: So siedeln wir ein Wespennest um

Wespen stehen unter Naturschutz!

Als wildlebende Tiere stehen Wespen unter Naturschutz. „Es ist verboten, sie ohne triftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“, sagt Michaela Rassat mit Verweis auf Paragraph 39 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Einige Wespenarten sind – wie auch Wildbienen und Hornissen – zudem noch besonders geschützt. An sich sind diese Insekten harmlos und stechen nur, wenn sie sich angegriffen fühlen. Wie der friedliche Umgang mit Wespen gelingen kann, lesen Sie hier!

Doch was tun, wenn die Tiere ihr Nest in der Fassade oder unter dem Dach des eigenen Hauses gebaut haben?

Tiere nicht einfach töten

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Kammerjäger töten die Tiere, in manchen Fällen bietet sich aber auch eine Umsiedlung des Nestes an – das ist nicht nur oftmals preisgünstiger, sondern auch umweltbewusster.

Nest entdeckt: Erst prüfen, dann handeln

Wespen bauen ihre Nester gerne in dunklen Hohlräumen an Gebäuden. Wer hier ein Nest entdeckt, darf es nicht einfach entfernen oder das darin lebende Volk beispielsweise durch Gift töten. Es würde nach dem BNatSchG ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro drohen, bei besonders geschützten Arten bis zu 50.000 Euro.

„Empfinden Bewohner ein Nest als Bedrohung, sollten sie zunächst einen Fachmann zu Rate ziehen“, empfiehlt daher die Juristin. Der richtige Ansprechpartner ist die Naturschutzbehörde des Landkreises oder der Stadt. Eine Genehmigung, das Nest zu entfernen oder die Wespen zu töten, erteilt der Fachmann der Behörde nur, wenn das Volk eine unmittelbare Bedrohung darstellt – etwa, weil ein Allergiker im Haus wohnt oder sich das Nest zum Beispiel im Rollladenkasten des Kinder- oder Schlafzimmerfensters befindet. „Handelt es sich bei den unerwünschten ‚Untermietern‘ um die als besonders aggressiv geltende Deutsche Wespe oder die Gemeine Wespe, ist die Chance auf eine Genehmigung gut“, so die Rechtsexpertin.

Wespennest an der Hauswand unterm Dach

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Ein Wespennest an der Hauswand kann gefährlich werden.

Nestbau im nächsten Jahr verhindern

Neben der gründlichen Reinigung des alten Nistplatzes sollten Bewohner ihr Haus nach weiteren potenziellen Nistplätzen absuchen. Wespen bevorzugen trockene, dunkle und windgeschützte Hohlräume, wie beispielsweise einen Rollladenkasten. Erdwespen lassen sich gerne in alten Baumstämmen oder leeren Erdbauten von Mäusen nieder. Die Expertin empfiehlt, die Schlupflöcher vor Beginn der Insektensaison beispielsweise mit einem Fliegengitter zu verschließen. Das lässt sich problemlos anbringen und leicht wieder entfernen. Da Insekten Holz für ihren Nestbau verwenden, sollten Holzteile am Haus wie Fenster, Verkleidungen oder Trennwände mit umweltfreundlichen Farben und Lacken geschützt sein.

5 Tipps zur Prävention von Wespen-Nestbauten:

  1. Verschließen Sie Öffnungen an Rollladenkästen mit Bürstendichtungen, um Wespen daran zu hindern, Zugbändern und Holzkästen Schaden zuzufügen oder die Rollläden zu blockieren.
  2. Schließen Sie Risse in Dach und Hauswand frühzeitig mit Gips, Bauschaum oder Silikon, um Wespen daran zu hindern, in das Baumaterial einzudringen und Schäden zu verursachen.
  3. Installieren Sie Insektenschutzgitter am Fenster, um Wespen daran zu hindern, in Innenräume zu gelangen, während das Wespennest bestehen bleibt.
  4. Reinigen Sie sorgfältig alte Nistplätze, da Wespen geruchsempfindlich sind und sich an Gerüchen von Artgenossen orientieren.
  5. Erwägen Sie eine Dachbegrünung, um Ihr Dach zu isolieren, mögliche Öffnungen zu verschließen und gleichzeitig die Artenvielfalt zu fördern, da Wespen wichtige Insekten für die Natur sind.

Wespennest entfernen – wie geht das?

Ist die Beseitigung des Nests genehmigt, können sich die Betroffenen an einen Schädlingsbekämpfer wenden. Die Feuerwehr ist nur in besonderen Notfällen gefragt. Kammerjäger töten die Tiere, in manchen Fällen bietet sich aber auch eine Umsiedlung des Nestes an – das ist oft sogar preisgünstiger. Auskunft über qualifizierte Experten erteilt die örtliche Naturschutzbehörde. Die Betroffenen können zudem überlegen, ob sie einen ökologisch arbeitenden Schädlingsbekämpfer beauftragen möchten, erkennbar am Berufsverbandsiegel des vFöS, dem Verein zur Förderung der ökologischen Schädlingsbekämpfung. Sie achten auf einen möglichst geringen Einsatz von Gefahrstoffen. Denn Insektizide sind in vielen Fällen auch für Menschen giftig.

Rechtsprechung

Fallbeispiel: Wespen an der Hauswand

Wenn sich Wespen an der Außenwand einer Immobilie ein Nest gebaut haben und dieses eine Gefährdung für die Umgebung darstellt, dann muss es umgehend von Fachleuten entfernt werden. Weil der Eigentümer nicht erreichbar war, rief der Mieter die Feuerwehr um Hilfe. Anschließend entwickelte sich ein Streit darüber, wer die Kosten für diesen Einsatz bezahlen müsse. Das Amtsgericht Würzburg (Aktenzeichen 13 C 2751/13) kam nach Prüfung des Falles zu dem Ergebnis, dass der Einsatz angesichts der speziellen Situation gerechtfertigt gewesen sei und vom Vermieter bezahlt werden müsse. (LBS)

Und was soll eine Nest-Entfernung kosten?

Die Kosten für eine Entfernung liegen in der Regel bei 100 bis 250 Euro. Ist das Nest jedoch groß oder an einem schwer zugänglichen Ort, wird es schon mal teuer. Bestehen öfter Probleme mit Wespen- oder Hornissennestern, ist es ratsam, sich zusätzlich abzusichern. "In einigen Hausratpolicen ist es möglich, den sogenannten Haus- und Wohnungsschutzbrief zu inkludieren", so die Versicherungsexperten der DVAG. Die Entfernung der unbeliebten Nester ist damit finanziell abgedeckt. Wichtig: Darauf achten, den von der Versicherung speziell dafür beauftragten Fachmann zu engagieren. Die Kosten können Mieter eventuell an ihren Vermieter weiterreichen, sofern eine gesundheitliche Gefährdung durch die Wespen nachgewiesen werden kann.

Video: Wespen umweltfreundlich mit Hausmitteln fernhalten

Wenn das Nest bleiben muss …

Falls die Behörde keine Genehmigung für das Entfernen oder Umsiedeln des Nests erteilt, gilt: möglichst einen Mindestabstand von sechs Metern zum Nest einhalten. So fühlen sich die Tiere in ihrer Flugbahn nicht gestört. Auf keinen Fall die Einfluglöcher zukleben! Denn dann suchen sich die Wespen einen neuen Ausgang. Hilfreich kann es sein, vor das Nest einen feinmaschigen Vorhang zu hängen. Er verhindert, dass die Insekten um das Nest herumschwärmen. Allerdings muss ein passendes Einflug- beziehungsweise Ausflugloch frei bleiben.

Bei einem Erdwespennest kann eine Rohrkonstruktion helfen, das Einflugloch so zu verschieben, dass es aus dem stark frequentierten Gartenbereich wegführt. Doch Vorsicht: Die Tiere reagieren nervös, wenn sich Menschen ihrem Nest nähern! Daher empfiehlt die Expertin, sich beim Einrichten dieser Schutzmaßnahmen von einem Fachmann der Naturschutzbehörde unterstützen zu lassen. Grundsätzlich gilt: Wespen bewohnen ihre Nester nur ein Jahr lang. Da die Tiere im Winter sterben, können Hausbewohner das Nest danach ohne Gefahr selbst entfernen. Anschließend ist es wichtig, den Nistbereich zu reinigen und so Gerüche zu beseitigen. Denn die Wespen der nächsten Saison bevorzugen Plätze, an denen es nach ihren Artgenossen riecht.

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