Legionellen sind besonders gefürchtet. Es handelt sich um Bakterien, die eine schwere Lungenentzündung auslösen können. Die sogenannte Legionärskrankheit ist deswegen meldepflichtig.

Größere Wohngebäude, Pflegeeinrichtungen und Kindergärten werden deswegen regelmäßig auf Legionellen überprüft. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es in puncto Legionellen keine gesetzlichen Vorschriften. Eigenheimbesitzer müssen eigenverantwortlich handeln.

Im Normalbetrieb ist die Legionellengefahr im Warmwassersystem von Wohngebäuden relativ gering - vor allem auch, weil die vorhandenen technischen Regelwerke für das SHK-Handwerk entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorsehen.

Sicherheitsmaßnahmen gegen Legionellen

  • Wasserleitungen sollten regelmäßig genutzt werden. Totstränge, also Leitungen, die nicht an einer Entnahmestelle enden, sind zu vermeiden.
  • In einem zentralen Warmwasserspeicher soll die Temperatur nicht unter 60 °C und in den Warmwasserleitungen nicht unter 55 °C sinken.

Stillstand in Wasserleitungen trat bisher nur vereinzelt auf: während eines langen Urlaubs oder in unvermieteten Ferienwohnungen. Durch den Shutdown in der Corona-Krise sah das anders aus: Mit der langsamen Rückkehr in den Alltag öffneten viele Betriebe, die wochenlang stillgestanden hatten, wieder ihre Pforten. Besitzer, Betreiber und Mitarbeiter waren dazu aufgerufen, den Legionellen bei der Rückkehr deswegen mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Trinkwasserqualität überprüfen lassen

In kleineren Gebäuden reicht es in der Regel, die Leitungen möglichst heiß (über 60 °C) und ausgiebig zu spülen. Bei größeren Objekten empfiehlt sich, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Entnahme von Proben die zusätzliche Kontrolle durch eine Fachkraft für Trinkwasserhygiene aus einem Innungsbetrieb.

Warum regelmäßige Trinkwasserkontrollen wichtig sind & wie Sie Wasser sparen

Neue Trinkwasserverordnung 2023

Das Trinkwasser in Deutschland kann bedenkenlos konsumiert werden. Damit das auch in Zukunft so bleibt, wurde die Trinkwasserverordnung überarbeitet. Das Prinzip: Selbst bei lebenslangem Genuss von Trinkwasser dürfen sich Schadstoffe nicht in gesundheitsgefährdendem Maß anreichern - das gilt für Blei ebenso wie für Chemikalien, die sich in der Umwelt anreichern, sogenannten PFAS.

Für die Einhaltung sind Hausbesitzer und Wasserwerke gleichermaßen zuständig. Denn das Blei kommt in der Regel aus alten - und mittlerweile verbotenen - Bleileitungen. Diese umgehend entfernen zu lassen, ist Aufgabe der Hausbesitzer. Die schädlichen PFAS zu vermeiden, fällt hingegen in den Zuständigkeitsbereich der Wasserwerke, da die Hausinstallation derartige Schadstoffe nicht abgibt.

Unabhängig von der Verordnung sollte das Trinkwassersystem regelmäßig geprüft werden. Denn viele Probleme entstehen, weil es nicht nach den aktuellen Regeln der Technik betrieben wird. Empfehlenswert ist der Trinkwasser-Check durch den SHK-Fachbetrieb vor Ort. Die Experten prüfen die Trinkwasserinstallationen, geben wertvolle Tipps zur Vorbeugung von Legionellen und können notwendige Maßnahmen zeitnah umsetzen.