Urlaubsstimmung und ein Autounfall können einen schönen Urlaub schnell trüben. Eine gute Vorbereitung und das richtige Verhalten im Schadensfall können jedoch erheblich dazu beitragen, Zeit, Geld und Ärger zu sparen.

Eine Anleitung für eine stressfreie Schadensregulierung und hilfreiche Tipps für Ihre Reise vom ADAC und der HUK-Coburg inkl. Checkliste.

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Tipp: Die Notrufnummer 112 ist europaweit gültig.

Vor der Reise: Wichtige Vorbereitungen treffen

Bereits vor der Reise ist es wichtig, den Versicherungsschutz gründlich zu überprüfen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kfz-Versicherung Pannenhilfe, Verschrottung sowie Heimtransport für Verletzte und beschädigte Fahrzeuge abdeckt. Die sogenannte „Grüne Karte“ sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden, da sie als internationaler Versicherungsnachweis dient und die Schadensabwicklung im Ausland erleichtert. Wer in der Europäischen Union unterwegs ist, kann sich bei Problemen auch an den Schadensregulierungsbeauftragten des jeweiligen Landes wenden.

Verkehrsregeln im Urlaubsland kennen

Der ADAC empfiehlt, sich vorab über die spezifischen Verkehrsregeln im Urlaubsland zu informieren. In Europa variieren beispielsweise Vorschriften zu Warnwesten, Lichtpflicht, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Vorfahrtregelungen im Kreisverkehr. Verkehrsverstöße werden in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich streng geahndet, und es ist ratsam, sich darüber zu informieren, um Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Verhalten im Unfallfall

Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie in Deutschland. Die Warnblinkanlage muss eingeschaltet werden, die Unfallstelle muss abgesichert und eine Warnweste getragen werden. Die Unfallstelle ist mit einem Warndreieck abzusichern, insbesondere in Kurven oder vor Kuppen, um andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu warnen. Die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 sollte bei Verletzungen oder schwerwiegenden Schäden umgehend gewählt werden.

Video: Autounfall im Ausland - Auslandsschadenschutz?

Europäischer Unfallbericht: Informationen sammeln und ausfüllen

Es ist unerlässlich, die Kfz-Kennzeichen der Unfallbeteiligten, deren Namen und Adressen sowie die Namen der Versicherungen zu notieren. Eine detaillierte Schadenaufnahme ist durch Fotos und eine Unfallskizze wichtig. Der europäische Unfallbericht, der mehrsprachig beim ADAC erhältlich ist, sollte ausgefüllt werden. Dieser Bericht hilft bei der Schadenregulierung und ist besonders in Ländern wie Frankreich von großer Bedeutung, da dort der Bericht eine besonders hohe Beweiskraft hat. Bei Unstimmigkeiten oder Sprachbarrieren sollten beide Parteien ihren eigenen Bericht ausfüllen und unterzeichnen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt für die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten z. B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande üblichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Unfall im Ausland mit demoliertem Fahrzeug und europäischem Unfallbericht

HUK-COBURG

Den europäischen Unfallbericht sollte man dabeihaben und möglichst in der Sprache des jeweiligen Landes. Besonders in Frankreich.

Polizei und Arzt informieren

In vielen Ländern wird die Polizei nicht zu Bagatellschäden gerufen, es sei denn, es gibt Fahrerflucht, heftigen Streit oder Probleme mit den Versicherungsdaten. Dennoch sollte die Polizei bei größeren Schäden oder Verletzungen immer informiert werden. Wenn Sie verletzt wurden, ist es wichtig, umgehend einen Arzt aufzusuchen, um ein Attest zu erhalten, das für Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche benötigt wird.

Notfall-Nummern und Unterstützung nutzen

Für den Fall, dass Sie während des Urlaubs auf ein Problem stoßen, speichern Sie wichtige Notfall-Nummern und den Kontakt zum Zentralruf der Autoversicherer (→ www.zentralruf.de) auf Ihrem Mobiltelefon. Ein Schutzbrief, den viele Kfz-Versicherer anbieten, kann bei Verständigungsproblemen oder der Organisation von Pannenhilfe und Reparaturen behilflich sein. Bei einer Reparatur vor Ort oder in einer Werkstatt unterstützt der Schutzbriefanbieter auch bei der Umorganisation des Urlaubs, einschließlich der Suche nach Unterkunft oder Mietwagen, wenn die Reparatur länger dauert.

Kunde wird in der Werkstatt beraten

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Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fahrbereit ist, können Sie die Reparatur zu Hause durchführen lassen und Schäden von Deutschland aus geltend machen; bei fehlendem Ausland-Schadenschutz-Modul in der Versicherung hilft die Auskunftsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin bei der Regulierung.

Reparatur und Schadensregulierung

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fahrbereit und verkehrssicher ist, können Sie die Reparatur auch zu Hause durchführen lassen. Schäden lassen sich von Deutschland aus geltend machen, da alle Versicherer in der EU entweder selbst regulieren oder einen Schadenbeauftragten im jeweiligen Land haben. Sollte Ihre Kfz-Versicherung kein Ausland-Schadenschutz-Modul beinhalten, können Sie sich an die Auskunftsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden (Telefon: 0800-250 260 0, aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300). Diese hilft bei der Ermittlung des verantwortlichen Versicherers und unterstützt Sie bei der Schadenregulierung.

Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um im Falle eines Unfalls im Ausland richtig zu reagieren und Ihre Ansprüche effektiv geltend zu machen. Gute Reise und bleiben Sie sicher!

Checkliste für Unfälle im Ausland

Schritt Details
Versicherungsschutz prüfen Pannenhilfe, Verschrottung, Heimtransport, Ausland-Schadenschutz-Versicherung
Grüne Karte mitnehmen Internationaler Versicherungsnachweis
Verkehrsregeln des Urlaubslandes Informieren Sie sich vorab über spezifische Regelungen
Unfallstelle absichern Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
Notrufnummer 112 anrufen Bei Verletzungen oder schweren Schäden
Informationen sammeln Kfz-Kennzeichen, Name, Adresse, Versicherung des Unfallgegners, Fotos, Unfallskizze, europäischer Unfallbericht
Polizei verständigen Bei großen Schäden, Fahrerflucht, Streit oder Problemen
Arzt aufsuchen Um Attest für Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche zu erhalten
Notfall-Nummern speichern Zentralruf der Autoversicherer: zentralruf.de; Verkehrsopferhilfe e.V.: Telefon: 0800-250 260 0, aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300
Reparatur oder Weiterreise organisieren Entweder vor Ort reparieren oder in Werkstatt abschleppen
Kaution klären Notwendige Kaution für Mietwagen oder Reparaturen beachten
Schadenersatzansprüche geltend machen Abwicklung von Deutschland aus, ggf. Unterstützung durch Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe