Der Zahn muss gezogen werden. Manchmal müssen sogar gesunde Zähne entfernt werden.

Häufigste Ursache: Karies und Parodontitis

Unbehandelte Karies mit der damit verbundenen Zerstörung der Zahnhartsubstanz und fortgeschrittene Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) sind die häufigsten Gründe für eine Zahnextraktion. Aber auch Brüche im Bereich der Zahnwurzel, unfallbedingte starke Lockerungen oder Infektionen der Zahnnerven beziehungsweise des umgebenden Knochens führen unter Umständen zum Verlust des Zahnes.

Entfernung bei Fehlstellung oder Platzmangel

Seltener müssen Zähne im Rahmen von kieferorthopädischen Behandlungen, dann vor allem die kleinen Seitenzähne, entfernt werden. Auch bei Platzmangel zum Beispiel der Weisheitszähne oder im Rahmen einer prothetischen Behandlung kann die Entfernung der Zähne nötig sein.

Zahnarzt prüft Röntgenaufnahme

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Auch bei Platzmangel kommt es vor, dass Zähne gezogen werden müssen.

Vorbeugende Entfernung bei schweren Erkrankungen

Neben diesen Gründen kann die Zahnentfernung im Rahmen der Behandlung bösartiger Erkrankungen und Tumoren notwendig sein, wenn eine Chemotherapie oder eine Unterdrückung der Immunabwehr des Körpers besteht oder therapeutisch geplant ist. Gleiches gilt für notwendige Bestrahlungen im Kopf- und Halsbereich, wenn der Kieferknochen im Strahlenfeld liegt. Betroffen hiervon sind vor allem Patienten mit Leukämien, Lymphomen, Organ- beziehungsweise Knochenmarktransplantationen, bösartigen Tumoren im Kopf- und Halsbereich, aber auch anderer Körperregionen. Durch die Behandlung können bei diesen Patienten auch kleine chronische Infektionen im Bereich der Zähne einen akuten und dramatischen Verlauf nehmen, so dass hieraus ein lebensbedrohlicher Zustand wird.

Zahn ziehen: Was übernimmt die Kasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt das Entfernen von bleibenden Zähnen und Milchzähnen. Dazu gehört nicht nur die Zahnextraktion selbst, sondern auch die anschließende Wundversorgung und die Nachkontrolle. Muss ein Zahn operativ entfernt werden, können die Kosten ebenfalls mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Schwere Herz- und Kreislauferkrankungen

Angezeigt sind Extraktionen von Zähnen mit Entzündungen auch bei Patienten mit schweren Herz- und Kreislauferkrankungen. Hierbei stellt vor allem das bestehende Herzinnenhautenzündungs-Risiko sowohl für die erkrankte patienteneigene als auch die künstliche Herzklappe das entscheidende Kriterium dar. Aber auch andere Erkrankungen, zum Beispiel der Gefäße oder des Herzmuskels, werden durch bestehende Infektionen im Kieferbereich ungünstig beeinflusst.

Da das Ziehen der Zähne in der Regel eine nicht rückgängig zu machende Behandlungsmethode ist, muss eine klare Indikation vorliegen und das Einverständnis vom Patienten hierfür eingeholt werden.