Die Informationen dienen nicht nur zukünftigen Mietern und Käufern. Verkäufer von Immobilien mit positiven energetischen Gebäudewerten haben zudem größere Chancen, ihre Immobilie zu einem guten Preis zu verkaufen.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis ist nach der Energieeinsparverordnung in den folgenden Fällen Pflicht:
- Beim Neubau eines Gebäudes
- Bei Verkauf, (Neu)Vermietung oder (Neu)Verpachtung einer Immobilie
- Bei umfassender Modernisierung eines Bestandsgebäudes
Energieausweis: Farbe und Buchstabe sind entscheidend
Der Energieausweis beinhaltet auf insgesamt fünf Seiten allgemeine Informationen zum Gebäude (Größe, Baujahr, Anlagentechnik etc.), zu seinen Energieträgern und den Energiekennwerten der Immobilie. Außerdem enthält er Empfehlungen dazu, wie sich das jeweilige Gebäude kostengünstig modernisieren und damit energetisch verbessern lässt. Hier finden Sie unseren Ratgeber zum Thema Heizung & Energie.
Eine Farbskala gibt Aufschluss über den Energiebedarf des Gebäudes. Grün steht dabei für einen geringen Verbrauch von Heizung und Warmwasser, Rot für einen hohen. Seit Mai 2014 wird im Energieausweis für Wohngebäude zudem eine Energieeffizienzklasse angegeben. Sie reicht von A+ bis H. Abhängig vom Gebäudetyp sind die Klassen A und B etwa mit dem aktuellen Standard von Neubauten gleichzusetzen. Wohnimmobilien mit durchschnittlichem Verbrauch haben in der Regel die Klasse E.
Eine weitere Farbskala inklusive Energieeffizienzklassen gibt zudem Auskunft über den üblichen Energiebedarf verschiedener Gebäudetypen. Dies soll einen Vergleich zu ähnlichen Immobilien erlauben. Grundsätzlich gilt in Hinblick auf die Energieklassen: Je später der Buchstabe im Alphabet kommt, desto schlechter ist es um den energetischen Zustand des Gebäudes bestellt.
Video: Was ist ein Energieausweis und wie liest man ihn?
Energieauweis hat 10 Jahre Gültigkeit
Ein Energieausweis ist ab dem Tag seiner Ausstellung zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Eine Ausnahme gilt für Gebäude, die umfassend saniert wurden, sodass sich eine neue Berechnung entsprechend der Energieeinsparverordnung ergibt. Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Für den Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann in einer technischen Analyse die Energiemenge, die bei einer durchschnittlichen Nutzung für Heizung, Warmwasseraufbereitung oder Lüftung anfällt. Dafür begutachtet er vor Ort die Anlagentechnik und Bausubstanz des Gebäudes.
Gut zu wissen
Soll eine Wohnimmobilie vermietet oder verkauft werden, sind Eigentümer seit 1. Mai 2015 dazu verpflichtet, bereits in der Immobilienanzeige Angaben über Art des Energieausweises, Baujahr des Gebäudes, Energieträger für Heizung, Energiekennwert und Effizienzklasse zu machen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem erfassten Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Als Berechnungsgrundlage dienen hier Heiz- beziehungsweise Nebenkostenabrechnungen. Da diese Werte abhängig vom Verhalten der Bewohner sind, gilt der Bedarfsausweis grundsätzlich als aussagekräftiger.
Typische Energielücken am Haus und was man dagegen tun kann finden Sie hier.