Die Zahl der Autodiebstähle ist nach den Erhebungen der Versicherer auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken. Dennoch kamen im vergangenen Jahr in Deutschland mehr als 15.000 kaskoversicherte Autos abhanden, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelte. Laut dem Kfz-Diebstahlreport des GDV zahlten die Versicherer für jeden Diebstahl im Durchschnitt mehr als 19.800 Euro. Das entspricht einem Plus von sieben Prozent. Auf der Wunschliste von Autodieben ganz oben stehen übrigens insbesondere SUV und teure Limousinen.

Bei Autodiebstahl ist schnelles Handeln gefragt

Steht das Auto nicht mehr dort, wo sein Fahrer es zuletzt abgestellt hat, drängt sich den Betroffenen nach dem ersten Schock sogleich die Frage auf, was als Nächstes zu tun ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich, nach Entdecken des Diebstahls möglichst schnell zu handeln: Die Polizei muss verständigt werden, damit sie nach dem gestohlenen Fahrzeug fahnden kann. Gleich danach sollte der zuständige Versicherer informiert werden.

 

Fahrzeugbesitzer entsetzt vor leerer Parklücke

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Wurde das Auto gestohlen, sitzt der Schock tief.

Bei einem Fahrzeugdiebstahl ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt, denn die Teilkasko ist automatisch in der Vollkasko inbegriffen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt habe ein Autodiebstahl keinen Einfluss, versichert der GDV. Erstattet wird dem Versicherungskunden der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Davon wird allerdings die jeweilige Selbstbeteiligung abgezogen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung reicht nicht aus

Wer lediglich über eine Kfz-Haftpflichtversicherungs-Police verfügt, geht hingegen leer aus, wenn sein Fahrzeug gestohlen wurde. Das ist vermutlich unter anderem einer der Gründe, warum rund 85 Prozent aller Pkw-Fahrer eine Kaskoversicherung abschließen. Diese kommt auch für Schäden auf, wenn Autoknacker ein Fahrzeug aufbrechen und Teile daraus stehlen. Für den Diebstahl fest eingebauter Autoteile zahlt die Teilkaskoversicherung. Sie ersetzt auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe.

 

Kasko-Versicherung Schriftzug aus Würfeln

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Rund 85 Prozent aller Pkw-Fahrer schließt eine Kaskoversicherung ab.

Damit ein Versicherer einen gemeldeten Diebstahlschaden bearbeiten kann, benötigt er von seinem Kunden einen Nachweis über die entsprechende Anzeige bei der Polizei sowie eine schriftliche Schadenanzeige des Kunden. In beiden Fällen sollte der betroffene Autobesitzer belastbare Angaben zu seinem Fahrzeug und zu dessen Kilometerstand machen können. Das erleichtert die Abwicklung. Zudem muss der Versicherte alle Fahrzeug-Schlüssel und die Fahrzeug-Papiere an seinen Vertragspartner schicken und Auskunft zum Wert geben. Darüber muss das gestohlene Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet und die Bescheinigung darüber an den Versicherer gesendet werden. All diese Benachrichtigungen sollten innerhalb einer Woche erledigt werden.

Und wenn das Auto wieder auftaucht?

Wird das Auto innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige beim Versicherer wiedergefunden, so muss der Eigentümer das „verlorengegangene“ Auto wieder zurücknehmen. Sollte das Fahrzeug in der Zwischenzeit beschädigt worden sein, kommt der Versicherer für die Reparatur der Schäden auf. Er bezahlt auch die Kosten, die durch die Abholung des Autos entstehen können – vorausgesetzt dessen Standort ist mehr als 50 Kilometer vom Heimatstandort des Fahrzeugs entfernt.