Trautes Familienglück kann endlich adäquat gelebt werden. Allerdings ist dieses Glück oftmals endlich. Jede zweite Beziehung von dauerhaft zusammenlebenden Paaren zerbricht.

Da stellt sich doch die Frage: Was passiert dann mit dem bisher gemeinsam bewohntem Familienhaus? Welche Konsequenzen hat eine Scheidung fürs Wohneigentum?

Denn Fakt ist auch: Die meisten Paare kalkulieren ein potentielles Scheitern ihrer Beziehung oder auch Ehe beim Hauserwerb oder -bau nicht ein. Zudem sind viele Immobilien, die von jungen Paaren - mit oder ohne Kinder - selbstgenutzt werden, recht knapp finanziert. Um einen so hohen Kredit bedienen zu können, ist oftmals der Verdienst von beiden Partnern eingerechnet.

Vorteil Ehevertrag bei Immobilienbesitz

Kommt es zur Trennung, stehen plötzlich drängende Fragen im Raum: Was passiert nun mit dem Wohneigentum? Wer darf darin wohnen bleiben, wer muss ausziehen - oder trifft es gar beide Parteien, weil eine allein es sich schlicht nicht leisten kann? Wer haftet für den Kredit? Und wem steht das Vermögen aus der Immobilie zu?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Ehevertrag geschlossen hat, ist klar im Vorteil. Denn darin lassen sich alle Eventualitäten regeln. Ansonsten gilt, dass bei einer Scheidung sowohl Vermögen als auch Schulden nach dem Prinzip des Zugewinnausgleichs zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Übrigens unabhängig davon, ob einer der Partner mehr investiert hat als der andere.

Scheidungspapiere

AndreyPopov

Grundstück und Haus gehören demjenigen, der als Eigentümer im Grundbuch steht. Zu eigenen Absicherung sollten sie also Idealerweise darauf achten, dass beide eingetragen sind. Für den Immobilienkredit gilt Ähnliches: es haftet der, der den Vertrag bei der Bank unterschrieben hat. Allerdings gehen Banken aus Eigeninteresse auf Sicherheit und nehmen von vorneherein beide Schuldner in die Pflicht.

Belege aufbewahren

Ratsam ist - gerade bei unverheirateten Paaren - alle Belege und Unterlagen, die die Finanzierung und Investitionen betreffen, als mögliche Beweise aufzubewahren. Am Ende gibt es zwei Optionen, mit dem bisher gemeinsamen Haus zu verfahren: Verkaufen und den Gewinn aufteilen - oder eine Partei nutzt weiterhin und zahlt die andere aus. Eine Lösung sollte möglichst noch vor dem Scheidungstermin schriftlich fixiert werden - sonst kann eine Zwangsversteigerung drohen.

Ein Tipp für diejenigen, die sich zum Verkauf - idealerweise über einen kompetenten Immobilienmakler - entschließen: Treten Sie in Verkaufsverhandlungen als harmonisches Paar auf und lassen Sie sich Ihre Zwangslage nicht anmerken. Andernfalls könnte dies Preisabschläge zur Folge haben.