Nämlich bei der Frage, ob sich eine Immobilieninvestition als Anlageform rechnet. Seit einigen Jahren nun schon stehen alle Verbraucher vor der schwierigen Frage: Wohin mit dem mühselig Ersparten? Nun predigen nicht nur Immobilienmakler seit langem schon, besser in das sogenannte „Betongold“ zu investieren. Gerade in Hinblick auf die eigene Altersvorsorge haben sich daher viele Menschen in letzter Zeit neben der selbstgenutzten Immobilie für den Kauf einer Eigentumswohnung entschieden. Diese wird vermietet und gegebenenfalls mit Gewinn weiterverkauft. Meist ergibt sich so eine bessere Rendite als bei allen anderen Anlageformen.

Spekulationssteuer

Und doch lauert in diesem Zusammenhang eine Fußangel auf den Immobilienverkäufer. Denn in vielen Fällen muss am Gewinn aus solchen Transaktionen der Fiskus beteiligt werden. Es greift die so genannte Spekulationssteuer. Während eine in den letzten drei Jahren selbstgenutzte Immobilie steuerfrei verkauft werden kann, fallen bei der Veräußerung eines fremdgenutzten Objekts Steuern an. „Und zwar immer dann, wenn dies innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach dem Erwerb geschieht (Spekulationsfrist) und mehr als 600 Euro Gewinn gemacht werden“, erläutert Burkhard Blandfort, Vorsitzender des IVD West.

Mehr zum Verkauf einer vermieteten Wohnung lesen Sie auch hier.