Wer keine Bonbons mag, sollte besser Abstand vom Zug halten - denn für schmerzhafte Volltreffer gibt es keinen Ersatz. Des Weiteren gilt: Tanzen nur auf eigene Gefahr und für verlorene Sachen und deren unangenehme Folgen gilt keine Narrenfreiheit. Das ganze Jahr warten die Jecken und Narren darauf, sich wieder als Hexen, Cowboys oder untote Piraten à la Fluch der Karibik zu verkleiden und an Karneval die Straßen unsicher zu machen.

Doch Vorsicht: Die vielen Tanzveranstaltungen und der spaßige Trubel halten auch für den todesmutigsten Agenten oder Superhelden einige Fettnäpfchen bereit. Die Redaktion von anwalt.de hat einige davon für Sie zusammengetragen. Für Lachkrämpfe und Heiterkeitsausbrüche wird aber nicht gehaftet!

Der Narr: Symbolfigur der Fasnacht

Zu Fasching kostümieren

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Feiern ja - aber sich der Konsequenzen bewusst sein, wenn etwas schief geht.

Unter Süßigkeitenbeschuss auf dem Fastnachtsumzug

Fallen die Jecken erst einmal in die Stadt ein, ist niemand mehr sicher. Aus allen Richtungen kommen Bonbons, Schokoriegel, ganze Pralinenschachteln und Blumen geflogen. Das kann manchmal aber wortwörtlich ganz schön ins Auge gehen. Auch von abgebrochenen Schneidezähnen haben „Süßigkeiten-Zielscheiben“ berichtet. Konnten die sich zunächst in Sicherheit bringen, wartete vor Gericht der nächste Schock auf sie: Die Verletzungen sind zwar ein bedauerliches Unglück, Schadensersatz oder Schmerzensgeld gibt es aber nicht. Schließlich hätten sie an dem Umzug gar nicht teilnehmen müssen oder ihn aus sicherer Entfernung anschauen können.

Närrische Geschichte: woher kommt der Fastnachtsbrauch?

Der Restalkhol sollte nicht unterschätzt werden

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Ein Gläschen in Ehren, doch man sollte sich nicht zur Besinnungslosigkeit saufen und die Kontrolle verlieren - das kann schnell teuer werden.

Die tollpatschige Hupfdohle: Tanzen zu Fasching

Für viele Narren gehören die Tanzveranstaltungen zum Karneval wie der Redner in die Bütt. Doch auch hier lauern viele Gefahren: vom „Tanzpartnerklau“ über eine Rutschpartie auf der Tanzfläche bis hin zum verplanten Fehltritt. Wer sich beim „schwungvollen Tanz im Freestyle“ das Knie verdreht, ist selbst schuld und die private Unfallversicherung fein raus. Schließlich liegt dann kein Unfall vor, weil die Verletzung nicht durch äußere Einwirkung, sondern durch eine Eigenbewegung verursacht worden ist.

Alkoholische Konsequenzen der Fastnachts-Sause

Übermäßiger Alkoholgenuss kann neben der Katerstimmung und diversen Gedächtnislücken auch zur Kündigung fühen, wenn man sich auf einer Betriebsfeier ausgerechnet den Chef aussucht, um seine tiefsten (Hass-)Gefühle zu offenbaren. Dieser darf dann fristlos wegen eines erheblichen Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten kündigen, sofern seine Ehre mit besonders schlimmen Ausdrücken verletzt wurde.

Tipps zum maßvollen Alkoholgenuss

Der Jecke und seine Jacke

Gerade Frauen stehen an Fasching vor dem schier unlösbaren Problem, dass keine ihrer Handtaschen zur Verkleidung als Zombiebraut oder Ähnlichem passt. Da werden nicht selten die überlebenswichtigen Utensilien wie Lippenstift und Handy in die Jackentaschen gestopft, bis sie beinahe platzen. Doch auf der Karnevalsfeier selbst stellt sich dann die nächste Frage: Wohin mit der Jacke? Steigt der Alkoholpegel, steigt auch die Vergesslichkeit und schon ist das Unglück passiert: Man weiß entweder nicht mehr, wo man die Jacke zuletzt gesehen hat oder sie hat bereits einen neuen Besitzer gefunden.

Befand sich auch noch ein Autoschlüssel in der Jackentasche, wird das Ganze aber erst so richtig interessant. Wenn der Langfinger das Auto klaut, damit die Umgebung unsicher macht und es sprichwörtlich gegen die Wand fährt, muss die Versicherung keinen Cent zahlen. Denn wer seine Jacke unbeaufsichtigt lässt, ermöglicht dem Banditen erst den Coup.

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