Laut Statistischem Bundesamt erhöht sich in den nächsten Jahren die durchschnittliche Lebenserwartung auf über 85 Jahre.

Eine Investition in eine Anlage-Immobilie, wie ein Appartement in einer Seniorenresidenz, bietet sich als lukrative Finanzanlage an. Zusätzliches Plus: „Mit dem Kauf eines Objekts fällt ein Grundbucheintrag an, mit dem der Besitzer die Investition rechtlich absichert“, weiß Immobilienexperte Björn Peickert. Dieser ermöglicht dem Eigentümer, sich mithilfe der Immobilie auf unterschiedliche Lebenssituationen einzustellen, indem er das Objekt beispielsweise verkauft, verschenkt, beleiht oder vererbt. Soll ich meine Immobilie zu Lebzeiten an meine Kinder verschenken?

Generationsübergreifende Vorsorge mit Immobilien

Mit dem Grundbucheintrag haben Eigentümer bereits kurz nach dem Kauf die Chance zu entscheiden, was mit der Immobilie im Falle ihres Ablebens geschehen soll. So vererben sie ihren Angehörigen beispielsweise ein Pflegeappartement als Kapitalanlage, das ihnen als Altersvorsorge dient. „Bei einer Investition in eine Pflegeimmobilie übernimmt in der Regel der Betreiber Verwaltungs- und Instandhaltungsaufgaben“, erklärt der Experte.

Erben profitieren so nicht nur von regelmäßigen Einnahmen durch Weitervermietungen, sondern auch vom geringen Verwaltungsaufwand. Zusätzlich besteht durch die Investition in diese Form der Anlage-Immobilien Anspruch auf Wohnraum im Alter: Dank des bevorzugten Belegungsrechts steht Besitzen und nahen Angehörigen bei Bedarf ein Pflegeplatz in einem Objekt des Betreibers zu. Tritt der Erbfall ein, gelangen die Angehörigen oft gemeinsam in den Besitz einer Immobilie. Diese Erbengemeinschaft lässt sich anschließend im Grundbuch als neuer Eigentümer vermerken.

Älteres Paar im Gespräch mit junger Generation

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Investitionen weitergeben

Sobald ein Eigentümer bereits zu Lebzeiten sicherstellen möchte, dass auch Angehörige von der Anlage-Immobilie profitieren, empfiehlt es sich dies im Grundbuch zu vermerken. Beispielsweise bietet die Schenkung besondere Möglichkeiten, um die Vorteile einer Immobilie zu teilen: Bei dieser Art der Zuwendung übergibt der Besitzer ein Appartement an einen Angehörigen. Anstatt es zu überschreiben, entnimmt er das Objekt dabei aus dem Erbe des Beschenkten, das sich dadurch um den Wert der Immobilie verringert. Bei einem Notar klären sich sowohl die Besitzansprüche auf die Immobilie als auch Faktoren wie mögliche Bedingungen und die Betragshöhe der Schenkung.

Immobilien als Sicherheit

Durch eine Investition in eine Immobilie lassen sich die eigenen finanziellen Rücklagen risikoarm anlegen. Dadurch sichert sich der Eigentümer nicht nur im alltäglichen Leben ab, sondern diese Objekte bieten ihm auch Begünstigungen beim Eintreten unvorhergesehener Ereignisse. Wenn plötzliche Kosten, wie etwa durch Sturmschäden nach Unwettern, auf den Besitzer zukommen, liefert ein Kredit beispielsweise von einer Bank die nötige Unterstützung. „Immobilen können in solchen Fällen als Sicherheit dienen“, so Peickert. Auch hierbei sorgt ein Grundbucheintrag für rechtliche Absicherung, denn ein Notar trägt alle wichtigen Grundlagen für die Beleihung ein und löscht sie nach der Tilgung wieder.

Als Kapitalanlage bleibt ein Objekt flexibel und ermöglicht seinem Besitzer, sich durch Verkaufen, Verschenken, Beleihen und Vererben an verschiedene Lebensphasen anzupassen. All dies macht diese Investition zu einer lukrativen Finanzanlage.