In Medienberichten wird immer wieder unterstellt, Kosmetikprodukte würden „gesundheitlich bedenkliche“ Stoffe enthalten: Krebs erregende Stoffe, Stoffe, die das Hormonsystem beeinflussen können, Stoffe, die die Haut verschließen oder – im Gegenteil – durchlässiger für beliebige Schadstoffe machen. Begriffe wie „Chemikaliencocktail“ machen die Runde. Neue Studien werden zitiert, die Besorgnis erregende Erkenntnisse zu Tage gebracht haben sollen. Mineralöl-Derivate, Silikone, Parabene, Duftstoffe, Aluminium, Nanopartikel und ganz allgemein „synthetische Chemikalien“ stehen in der Kritik. Viele Verbraucher reagieren verständlicherweise verunsichert und bisweilen verängstigt.

In der EU zugelassene Kosmetik für Verbraucher sicher

Der IKW stellt klar: Wer in Deutschland Kosmetika kauft, kann diese Produkte ohne Bedenken verwenden. Kosmetische Mittel unterliegen EU-weit einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, die die Sicherheit der Produkte für den Verbraucher gewährleisten. Da die Produkte direkt mit dem Menschen in Kontakt kommen, sind die Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklichkeit entsprechend hoch. Sie betreffen nicht nur das kosmetische Mittel und die Art seiner Anwendung, sondern auch alle Inhaltsstoffe. Nach ihrer Markteinführung überwachen die Hersteller die kosmetischen Produkte kontinuierlich weiter.

Ähnlich wie Lebensmittel unterliegen Kosmetika zudem der amtlichen Kontrolle. So ist zu jedem Zeitpunkt sichergestellt, dass die am Markt erhältlichen Produkte gesundheitlich unbedenklich sind.

EU-Verordnung setzt den gesetzlichen Rahmen

Eine europäische Verordnung – die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel – regelt durch genaue Vorgaben, welche Inhaltsstoffe in den Produkten enthalten sein dürfen und welche ausgeschlossen sind. Bei einigen Inhaltsstoffen werden darüber hinaus genaue Höchstmengen oder Beschränkungen des Einsatzbereichs vorgeschrieben. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für jedes einzelne Produkt umfassend zu dokumentieren.

Experten prüfen und bewerten

Für jedes kosmetische Mittel ist die Erstellung einer Sicherheitsbewertung vorgeschrieben. Dabei beurteilen und dokumentieren entsprechend ausgebildete Experten die Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe und des Produkts, bevor es in den Markt eingeführt wird. Hierzu wird insbesondere berücksichtigt, unter welchen Bedingungen ein Produkt angewendet werden soll. Dazu zählen beispielsweise die Einsatzkonzentrationen der einzelnen Inhaltsstoffe sowie die Anwendungsdauer, die Anwendungshäufigkeit sowie der Anwendungsort des Produktes.

Damit können auch Inhaltsstoffe, die zwar in ihrer reinen Form ein Gefahrenpotential aufweisen, z. B. brennbare, reizende oder gar „giftige“ Stoffe, durchaus in einer bestimmten Dosierung in einem kosmetischen Produkt verwendet werden, ohne dass diese Produkte damit ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellen. Ob ein Produkt sicher ist oder nicht, kommt immer auf die individuelle Rezeptur und deren Anwendung an, und weniger darauf, ob ein bestimmter Stoff mit einem bestimmten Gefahrenmerkmal enthalten ist – kurzum: die Dosis macht das Gift.

Behörden kontrollieren

Behörden der Bundesländer sind in Deutschland für die Überwachung von Kosmetika zuständig: Die „Chemischen und Veterinär-Untersuchungsämter“ der Länder führen regelmäßig Betriebs-, Produkt- und Dokumentationskontrollen durch, um die Sicherheit der Produkte zu überprüfen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert wesentlich die Aktivitäten in Deutschland und ist im europäischen Raum mit den anderen Behörden vernetzt.

Handcreme

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Cremes, die in der EU zugelassen sind, entsprechen hohen Standards.

Unverträglichkeiten sind nicht vollständig auszuschließen

Die Hersteller überprüfen im Rahmen der Sicherheitsbewertung auch die Verträglichkeit der Kosmetika. Zur Bestätigung werden vor der Markteinführung vielfach Anwendungs- und Verträglichkeitsstudien an Probanden durchgeführt. Trotzdem können in Einzelfällen Unverträglichkeiten wie beispielsweise allergische Reaktionen nie ganz ausgeschlossen werden. Bei über drei Milliarden pro Jahr verkauften Kosmetikprodukten in Deutschland tritt pro einer Million verkaufter Produkte im Durchschnitt nur in 1,3 Fällen eine Unverträglichkeit auf.

Eine individuelle Unverträglichkeit bezieht sich in der Regel nur auf einen Inhaltsstoff des Produkts und nicht auf das gesamte kosmetische Mittel. Nachdem der für den Verbraucher problematische Inhaltsstoff vom Facharzt identifiziert wurde, sollte dieser Stoff gemieden werden. Mithilfe der INCI-Kennzeichnung (INCI: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) kann der Verbraucher leicht die Inhaltsstoffe im Produkt überprüfen. Um eine optimale Verträglichkeit sicherzustellen, sollte er nur solche kosmetischen Mittel verwenden, die für seinen Haut- bzw. Haartyp geeignet sind und die Anwendungshinweise auf der Verpackung befolgen.

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