Eine Winterausrüstung des Fahrzeuges ist obligatorisch. Diese fällt jedoch von Land zu Land unterschiedlich aus

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen – Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte – darf nur mit entsprechender Bereifung gefahren werden: Seit 1.1.2018 müssen neue Winterreifen hierzulande mit einem „Alpine“-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Dies entspricht einem Qualitätssiegel. Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung haben jedoch bis zum 30.9.2024 Bestandschutz. Eine Schneekettenpflicht kann durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Spikes sind in Deutschland in der Regel verboten.

In Österreich sind bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zwischen dem 1. November und dem 15. April Winterreifen mit M+S-Symbol Pflicht. Vorgeschrieben ist bei Pkw zudem eine Profiltiefe von mehr als 4 Millimetern. Als Alternative zu Winterreifen können bei einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht auch Schneeketten verwendet werden.

In der Schweiz werden Winterreifen bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Eine grundsätzliche Pflicht besteht zwar nicht, wer aber bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit. Bei Verkehrsbehinderung durch unangemessene Bereifung fallen zudem hohe Bußgelder an.

Auch in Südtirol besteht Winterausrüstungspflicht: Fahrzeuge dürfen bei Schnee, Matsch oder Eis nur mit Winterreifen oder montierten Schneeketten fahren. In Italien besteht die Winterreifenpflicht je nach Provinz unterschiedlich lang. Um sicher gerüstet zu sein empfiehlt es sich, zwischen 15. Oktober und 15. April mit Winterreifen zu fahren und sich vor Reiseantritt über eventuelle Sonderregelungen in der Urlaubsregion zu informieren. Spikereifen dürfen nur zwischen dem 15. November und 15. März eingesetzt werden.

In Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Bei entsprechender Witterung können Winterreifen aber durch Verkehrsschilder kurzfristig angeordnet werden. Dies betrifft vor allem das Gebirge. Eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern ist dann gesetzt. Alternativ können auch Schneeketten eingesetzt werden.

Bei Wintereinbruch in den Alpen muss sich der Autofahrer tagesaktuell über die Schneesituation informieren. Viele Pässe werden gesperrt.

Getty Images

Bei Wintereinbruch in den Alpen muss sich der Autofahrer tagesaktuell über die Schneesituation informieren. Viele Pässe werden gesperrt.

Nur mit Winterausrüstung bzw. Schneeketten befahrbar:


Österreich: Arlbergpass, Flexenpass, Gerlosbundesstraße, Hahtennjoch

Schweiz: Albulapass, Bernina, Verbindung Chur - Arosa, Engadin, Flüelapass, Julierpass, Lenzerheide, Lukmanierpass, Malojapass, Oberalppass, Ofenpass, Simplonpass, Splügenpass, Verbindung Thusis – Davos, Wolfgangpass        

Frankreich: Allos, Montgenevre, Foscagno, Sellajoch, Tonalepass 

 

Reguläre Wintersperren:

Österreich: Großglockner Hochalpenstraße, Maltatal Hochalmstraße, Nockalmstraße, Sölkpass, Staller Sattel    

Schweiz: Furkapass, Großer St. Bernhardpass, Kleiner St. Bernhardpass, Grimselpass, Klausenpass, Nufenen, San Bernadinopass, St. Gotthardpass, Sustenpass, Umbrailpass

Frankreich: Agnel, Col de la Croix, Forcola di Livigno, Izoard, Restefond/La Bonette

Italien: Galibier, Gavia, Stilfser Joch, Timmelsjoch

 

Tagesaktuelle Informationen hierzu sind auf der ACE-Übersicht ace.de/alpenpaesse zu finden.