Am 11. Juni 2023 wurde eine tote Ziege auf der Fläche der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach gefunden. Die Situation wurde vom Wildtierbeauftragten des Landkreises dokumentiert, eine Abstrichprobe aus dem Kehlbereich wurde am Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik untersucht. Nach damaliger Einschätzung gab es zunächst keine offensichtlichen Hinweise darauf, dass ein großer Beutegreifer wie ein Wolf beteiligt sein könnte. Deshalb erfolgte im direkten Nachgang keine sonst übliche Information über das Ereignis.
Die Analyse der Probe hat nun ergeben, dass ein Wolf mit dem Haplotyp HW02 als Verursacher nachgewiesen werden konnte. Eine Bestimmung des Individuums war jedoch nicht möglich. Der festgestellte Haplotyp stimmt mit dem des territorialen Wolfsrüden GW852m überein.
Forbach liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald
Die Gemeinde Forbach liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald, in dem sich derzeit drei Wölfe dauerhaft niedergelassen haben, darunter der Wolfsrüde GW852m. Die Nutztierverbände sowie die Wildtierbeauftragten der Region sind über den Sachverhalt informiert.
Eventuelle Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf sollten umgehend der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg gemeldet werden: info@wildtiermonitoring.de oder Telefon 0761 4018-274.
Wolfsnachweis im LK Esslingen (28.6.23)
Bilder einer Fotofalle im Landkreis Esslingen, Große Kreisstadt Esslingen am Neckar, zeigen einen Wolf. Das bestätigten am 27. Juni 2023 die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg, die die Fotos ausgewertet haben. Sie bewerten die am 11. Juni 2023 entstandenen Bilder als eindeutigen Nachweis, einen sogenannten C1-Nachweis.
Eine Individualisierung des Wolfes ist auf Grundlage der Bilder nicht möglich. Ob sich das Tier nach wie vor in der Region aufhält oder ob es weitergewandert ist, ist nicht bekannt.
Esslingen liegt außerhalb der Fördergebiete Wolfsprävention
Die Gemeinde Esslingen liegt außerhalb der Fördergebiete Wolfsprävention Schwarzwald und Odenwald.
Die Nutztierverbände sowie die Wildtierbeauftragten der Region wurden über den Sachverhalt informiert. Eventuelle Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf sollten umgehend der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg gemeldet werden: info@wildtiermonitoring.de.
3 Schafe und 1 Ziege durch Wolfsriss im Landkreis Rastatt (25.4.23)
Der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg ist am 28. März 2023 ein möglicher Nutztierriss gemeldet worden. Es handelt sich um drei tote Schafe und eine tote Ziege. Der Fundort liegt auf der Gemeindeebene von Forbach im Landkreis Rastatt. Die FVA-Fachleute waren vor Ort, um die Situation zu dokumentieren und genetische Proben zu nehmen. Diese werden nun am Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik untersucht. Ein Wolf kann als Verursacher derzeit weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Die Tierkörper werden an das Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg verbracht.
Die genetische Untersuchung von Abstrichproben am Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik bestätigen nun: Es war der territoriale Wolfsrüde GW852m, der die Tiere gerissen hat.
Forbach liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald
Die Gemeinde Forbach liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald, in dem sich derzeit drei Wölfe dauerhaft niedergelassen haben, darunter der Wolfsrüde GW852m. Die Nutztierverbände sowie die Wildtierbeauftragten der Region sind über den Sachverhalt informiert. Eventuelle Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf sollten umgehend der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg gemeldet werden: info@wildtiermonitoring.de oder Telefon 0761 4018-274.
Erstmals weiblicher Wolf in BW nachgewiesen (6.2.23)
Erstmals ist in Baden-Württemberg ein weiblicher Wolf, eine sogenannte Fähe, genetisch nachgewiesen worden. Das haben die Untersuchungen der Abstrichproben der am 6. und 9. Januar 2023 getöteten Ziegen in Münstertal im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald am Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik bestätigt. Damals waren der Forstlichen Versuchungs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg insgesamt sieben tote Ziegen gemeldet worden.
Die Fähe mit der wissenschaftlichen Bezeichnung GW2407f (Haplotyp HW01) war bereits in der länderübergreifenden Datenbank am Senckenberg-Zentrum registriert. Das Wildtier ist vermutlich 2021 in Billenhagen (Mecklenburg-Vorpommern) auf die Welt gekommen. Ob sich die Fähe noch im Breisgau-Hochschwarzwald aufhält oder schon weitergezogen ist, ist aktuell nicht bekannt. Das müssten weitere genetische Monitoring-Ergebnisse, beispielsweise durch Kot oder Risse, zeigen.
Derzeit leben zwei Rüden dauerhaft im Südschwarzwald
Derzeit gibt es im Südschwarzwald zwei sesshafte Rüden. Sollte die Fähe tatsächlich noch weiter in der Region sein, könnte es zu einer Paarbildung kommen. Möglich wäre dann ebenfalls, dass es bereits im Frühsommer 2023 zur Geburt von Jungtieren und somit zur ersten Rudelbildung im Südschwarzwald kommen könnte.
Das Risiko von Übergriffen auf Nutztiere hängt weniger von der Anzahl von Wölfen in einer Region ab als vielmehr davon, wie konsequent die Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dementsprechend empfiehlt das Land bei der Nutztierhaltung innerhalb der gesamten Förderregion Schwarzwald, wolfsabweisende Schutzzäune zu installieren – ganz unabhängig davon, ob es zu einer Rudelbildung kommt oder nicht.
Das Münstertal liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald
Die Gemeinde Münstertal liegt im Fördergebiet Wolfsprävention Schwarzwald, in dem sich derzeit drei Wölfe dauerhaft niedergelassen haben.
Die Nutztierverbände sowie die Wildtierbeauftragten der Region sind über den Sachverhalt informiert. Eventuelle Beobachtungen mit Verdacht auf Wolf sollten umgehend der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg gemeldet werden: info@wildtiermonitoring.de oder Telefon 0761 4018-274.
► zur Karte des Fördergebiets Wolfsprävention Schwarzwald (PDF)
Managementplan Wolf für Baden-Württemberg
Die Wolfspopulationen in Europa wachsen und auch in Baden-Württemberg sind aktuell drei männliche Wölfe im Schwarzwald heimisch geworden. Der Wolf ist eine nach nationalem und internationalem Recht streng geschützte Art. Zugleich stellt er eine Bedrohung für Weidetiere in Baden-Württemberg dar. Die Landesregierung sucht daher gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Jagd, Landwirtschaft, Naturschutz, Verwaltung und Wissenschaft nach pragmatischen Lösungen für die Herausforderungen, die die Rückkehr des Wolfes mit sich bringen.
Managementplan Wolf
Umweltstaatssekretär Andre Baumann hat in Aidlingen-Dachtel (Landkreis Böblingen) den Managementplan Wolf für Baden-Württemberg vorgestellt. „Der Managementplan soll für einen sachorientierten Umgang mit dem Wolf sorgen“, sagte Baumann in Dachtel. Allein im vergangenen Jahr habe das Land fast drei Millionen Euro für wolfsabweisenden Herdenschutz ausgegeben.
Die Sorgen und Nöte der Menschen im Land vor dem Wolf würden sehr ernst genommen, so Baumann. Gleichzeitig täten das Land und die Verbände sehr viel, um die Menschen umfassend und transparent vor Ort in den Städten und Gemeinden über den Wolf zu informieren und die Weidetierhalterinnen und -halter im Land zu unterstützen, damit ein friedliches Miteinander möglich sei.
Was gefördert wird
Im Schwarzwald und im Naturraum Odenwald hat das Land sogenannte „Fördergebiete Wolfsprävention“ ausgewiesen. Diese bleiben auch bestehen, wenn – wie im aktuellen Fall im Odenwald – vorübergehend kein residenter Wolf mehr nachgewiesen wird.
- Innerhalb dieser Gebiete werden wolfsabweisende Zäune für Schafe, Ziegen, landwirtschaftliches Gehegewild und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) finanziell mit bis zu 100 Prozent unterstützt.
- Material- und Arbeitskosten sowie der Einsatz von zertifizierten Herdenschutzhunden werden gefördert.
- Ebenso sind Herdenschutzmaßnahmen auf Weiden mit Kälbern, Jungrindern und Fohlen bis zu einem Alter von zwölf Monaten auf besonders zu schützenden Teilflächen förderfähig.
- Förderberechtigt sind sowohl Betriebe im Haupt- als auch Nebenerwerb sowie Hobbytierhalterinnen und Hobbytierhalter.
- Damit ein Zaun gefördert werden kann, muss er mindestens die Vorgaben des sogenannten Grundschutzes erfüllen. Der Grundschutz ist ein Kompromiss zwischen den bereits in der Schaf-, Ziegen- und Gatterwildhaltung eingesetzten Zäunungsvarianten und einer wolfsabweisenden Wirkung.
- Wolfsabweisend ist der Zaun dann, wenn er intakt, straff gespannt und allseitig geschlossen ist. Weitere Vorgaben betreffenden Bodenabstand (maximal 20 Zentimeter), die Zaunhöhe (mindestens 90 Zentimeter bei Schafen und Ziegen) und die Elektrifizierung.
NABU zufrieden
Zufrieden mit den Bemühungen des Landes zeigt sich auch der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle: „Baden-Württemberg ist mit dem Managementplan Wolf gut vorbereitet auf die Rückkehr dieses bei uns seltenen Säugetiers. Der neue Plan geht verstärkt auf das Thema Konfliktmanagement ein, etwa beim Punkt Wolf und Weidetiere. Denn nur mit korrekt angewandtem Herdenschutz ist eine konfliktarme Koexistenz von Wolf und Weidetieren möglich.“
Handlungsleitfaden für den Wolf zum Download
► Den Managementplan Wolf – Handlungsleitfaden für Baden-Württemberg gibt es hier (PDF).
Weitere Infos:
→ Schutz vor Wölfen: Hinweise für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter (baden-würrtemberg.de)
→ Der Wolf in Baden-Württemberg (baden-württemberg.de)