Von der Planung, bis hin zur Ausführung und den eingesetzten Materialien, gibt es gravierende Unterschiede. Eine private Zusatzversicherung macht fast immer Sinn, denn die Kasse zahlt nur das nötigste.
Festzuschuss für Zahnarztkosten von der gesetzlichen Krankenasse
Zahnersatz wird von den gesetzlichen Krankenkassen durch befundbezogene Festzuschüsse gezahlt. Das heißt: Für jeden Fall im Mund des Patienten gibt es einen vorher festgelegten Zuschuss.
Fehlt zum Beispiel im Oberkiefer ein Schneidezahn gilt der Festzuschuss 2.1. Er heißt: Zahnbegrenzte Lücke mit fehlendem Zahn.
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt als Zuschuss 363,46 € (Stand: 2019)
- Haben Sie fünf Jahre hintereinander ihren Zahnarzt besucht und es im Bonusheft vermerkt zahlt die Krankenkasse 436,15 €
- Waren Sie zehn Jahre regelmäßig beim Zahnarzt erhalten Sie 472,50 €
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Kosten für die Regelversorgung beim Zahnarzt
Der Gesetzgeber definiert, welche Art von Zahnersatz aus wissenschaftlicher und finanzieller Sicht ausreicht und funktioniert. Diese Definition wird Regelversorgung genannt. Es ist eine Art Basis-Therapie. Im Fall des fehlenden Zahns wird eine festsitzende Brücke als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich eingestuft.
Sie können sich aber auch für eine andere Versorgung entscheiden. Möglich sind eine Klebebrücke (Maryland-Brücke) oder ein Implantat. Unabhängig davon, welche Entscheidung Sie treffen: Der Zuschuss bleibt bestehen. Möchten Sie ein Implantat, dass mehr kostet als eine Brücke, zahlen Sie einen höheren Eigenanteil.
Eigenanteil an Zahnarztkosten
Als versicherter Patient einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlen Sie einen eigenen Anteil. Die Summe ergibt sich aus den Gesamtkosten. Davon wird der Zuschuss der Krankenkasse abgezogen. Die restliche Summe ist Ihr Eigenanteil.
Wenn Sie eine Regelversorgung wählen, liegt Ihr Eigenanteil in der Regel bei der Hälfte der Gesamtsumme.
Informationen zu Zahnarztkosten von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
Die KZBV hat eine Übersicht über die Verschiedenen Zahnarztkosten erstellt und bietet mit ihren informativen viele weiterführende Informationen für Patienten rund um Heil- und Kostenplan, Zahnarzthonorare und vieles mehr.
Gleichartige und andersartige Versorgung
Wünschen Sie Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinaus geht, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Bei einer "gleichartigen Versorgung" bekommen Sie eine Kassenleistung, in unserem Fall eine Brücke. Dazu entscheiden Sie sich für eine Brücke aus Vollkeramik. Dass heiß, Sie wählen eine zusätzliche Leistung. Ein weiteres Beispiel: Wenn etwa eine Metall-Krone oder -Brücke im Seitenzahnbereich keramisch verblendet wird, ist das mehr als die Regelversorgung (Kassenleistung). Ihr Zahnarzt rechnet die zusätzlichen Kosten privat ab. Sie bezahlen dann den Eigenanteil der Regelversorgung und die zusätzlichen Kosten.
- Entscheiden Sie sich für eine "andersartige Versorgung", erhalten Sie auch den Festzuschuss für die Regelversorgung. Aber: Der gesamte Eingriff wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. In unserem Beispiel: Die Zahnlücke wird mit einem Implantat geschlossen statt mit einer Brücke. Weitere Beispiele: Größere Lücken werden mit einer festsitzenden Brücke geschlossen statt mit einer herausnehmbaren Teilprothese.