Zum Glück gibt es in der modernen Zahnheilkunde verschiedene Möglichkeiten, um die entstandene Lücke nach einem Zahnverlust zu schließen.

Zweckmäßige Regelversorgung

Doch wer zahlt die Behandlung beim Zahnarzt? Grundsätzlich gilt: Auf die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz hat jeder Versicherte einen Anspruch. Krankenkassen befürworten dabei die sogenannte Regelversorgung.

Festzuschuss von der Kasse

Vor der Behandlung erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, in dem die voraussichtlichen Kosten und der Verlauf der Therapie festgehalten werden. Auf der Grundlage dieses Plans entscheiden die Krankenkassen über die Höhe des Zuschusses. Dabei orientieren sich Zahnärzte und Krankenkassen an einem Katalog, der aktuell rund 50 Einzelbefunde für zerstörte oder verlorene Zähne aufweist.

Die Krankenkasse zahlt dem Patienten den so ermittelten Festkostenzuschuss für den Zahnersatz seiner Wahl – egal, ob er sich für eine Regelversorgung oder eine darüberhinausgehende Leistung entscheidet. Den Restbetrag muss der Patient aus eigener Tasche zahlen.

Zahnarztkosten: was zahlt die Krankenkasse?

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