Fehlstellungen der Zähne oder Kiefer können sehr unterschiedliche Ursachen haben. Die Gebissform der meisten Patienten ist durch erbliche wie auch äußerer Faktoren geprägt. Während bei der Entstehung bestimmter Anomalien erbliche Faktoren im Vordergrund stehen, wie z. B. bei der Progenie (dem vorstehenden Unterkiefer), sind bei der Entstehung anderer Fehlstellungen eher äußere Einflüsse verantwortlich, wie Lutschen und längerer Nucklgebrauch.
Auch der frühe Verlust von Milchzähnen oder bleibender Zähne kann die Gebissfunktion deutlich beeinträchtigen.
Was übernimmt die Kasse?
Die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung bei Patienten zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr werden von der Krankenkasse übernommen. Behandlungen, die über das Angebot des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, müssen die Patienten selbst finanzieren. Hierzu können beispielweise gehören: Kosten für spezielle zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, Lingualtechnik, hochelastische Drähte aus Speziallegierungen, Funktionsanalyse und Glattflächenversiegelung. Lesen Sie hier mehr zum Thema Zahnspangen.
Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse nur für ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig bzw. dringend erforderlich erscheint.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, die nach Beendigung des 18. Lebensjahres begonnen wird, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse - von wenigen Ausnahmefällen abgesehen - nicht.