Vermieter um Erlaubnis fragen?

Wollen Paare zusammenziehen, kann es meist nicht schnell genug gehen. Doch die Wohnungssuche zieht sich oft über Monate hin – vor allem in den großen Städten. Einfach in die Wohnung des Partners zu ziehen, scheint da eine gute Alternative.

Video: Zusammenziehen: Das sollten Paare unbedingt beachten

Wichtig dabei: „Mieter müssen die Erlaubnis ihres Vermieters einholen, wenn sie einen Teil ihrer Wohnung Dritten, also etwa ihrem Partner, überlassen wollen“, erläutert Juristin Michaela Rassat.

Wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt, darf der Vermieter den Einzug einer weiteren Person nicht grundsätzlich verweigern oder verbieten – so § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Das Zusammenziehen mit dem Partner ist ein solches ‚berechtigtes Interesse‘“, informiert die Rechtsexpertin.

Schriftliche Anfrage an den Vermieter

Der Mieter sollte den Vermieter schriftlich um diese Erlaubnis bitten und folgende Angaben machen:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschrift
  • Tätigkeit des Partners
  • Grund für das Zusammenziehen (beispielsweise den Wunsch nach einer gemeinsamen Lebensgestaltung)

Zusätzlich sollte der Mieter vermerken, dass dieser Wunsch eingetreten ist, nachdem er als alleiniger Mieter den Vertrag abgeschlossen hat.

Die Juristin warnt: „Wer keine Erlaubnis einholt, riskiert eine Abmahnung, Unterlassungsklage und möglicherweise sogar die fristlose Kündigung.“

Ablehnung des Vermiesters im Ausnahmefall

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen der Vermieter die Erlaubnis zum Zusammenziehen in der Mietwohnung verweigern darf. Laut BGB ist dies der Fall, wenn „in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.“

Ein wichtiger Grund im Zusammenhang mit der Person liegt vor, wenn der Partner beispielsweise wegen Straftaten im Wohnumfeld bekannt ist. Eine übermäßige Belegung des Wohnraums ist gegeben, wenn aufgrund zu vieler Bewohner für die Größe der Wohnung ein vertragsgemäßer Gebrauch nicht mehr gewährleistet ist. 

Und wie es ist bei einer Untervermietung? Wann darf der Vermieter ablehnen?

Wohnraum mit Gerümpel

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Wenn eine vertragsgemäße Nutzung des Wohnraums nicht gegeben ist, kann der Vermieter eine Einwilligung verweigern.

„Wann ein Wohnraum als überbelegt gilt, ist allerdings nicht klar festgelegt“, ergänzt die Juristin. Nur in wenigen Bundesländern gibt es dazu Regelungen, die in sogenannten Wohnungsaufsichtsgesetzen festgehalten sind. Ansonsten sind Gerichtsurteile maßgeblich.

Kommt es zum Streit mit dem Vermieter wegen Überbelegung, sollten Mieter sich durch einen im Mietrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen. Unter die „sonstigen Gründe“ fällt zuletzt alles, was nichts mit der Person des neuen Bewohners zu tun hat, trotzdem aber vom Vermieter nicht hingenommen werden muss: Zum Beispiel, wenn der Partner die Absicht hat, in der Wohnung ein Gewerbe mit Kundenverkehr zu betreiben.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Miete und Pacht?

Junges Paar mit Finanzberater

Sam Edwards/ OJO Images

Sollen beide in den Mietvertrag? Dann braucht es eine Vereinbarung mit dem Vermieter.

Auswirkungen auf den Mietvertrag

Ist die Erlaubnis des Vermieters eingeholt, steht dem Zusammenziehen nichts mehr im Wege. Bleibt nur die Frage, ob Mieter ihren Partner nun auch in den Mietvertrag mit aufnehmen müssen?

„Wie Paare das handhaben, bleibt ihnen meist selbst überlassen. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung“, erläutert Michaela Rassat: Entscheiden sich Paare dazu, als gleichberechtigte Hauptmieter zu gelten, muss der neu eingezogene Partner in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. Dazu ist eine Vereinbarung nötig, die alle Beteiligten – auch der Vermieter – unterschreiben.

Ohne eine solche Regelung hat der alleinige Mieter den Nachteil, dass er etwa bei Schäden in der Wohnung gegenüber dem Vermieter alleine haftet. „Soll der Lebensgefährte kein Hauptmieter sein, besteht die Möglichkeit, ihn als Untermieter aufzunehmen“ so die Juristin. Das bedeutet, dass der Mieter einen Teil seiner Wohnung an jemand anderen untervermietet und somit nur zwischen diesen beiden Personen ein Vertragsverhältnis besteht.

Neuer Bewohner, höhere Miete?

Laut § 553 (2) des BGB kann der Vermieter die Miete angemessen erhöhen, wenn ihm der zusätzliche Bewohner nur unter diesen Umständen zumutbar wäre. „In der Praxis ist das jedoch sehr unwahrscheinlich, da die Erhöhung schwer zu begründen ist“, so die Rechtsexpertin.

Dennoch kann der Vermieter den Einzug des Partners zum Anlass nehmen, die Miete aus anderen Gründen zu erhöhen. Beispielsweise, wenn die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und die letzte Erhöhung mindestens 15 Monate zurückliegt. Die Betriebskostenvorauszahlungen können unter Umständen ebenfalls steigen: Denn in der Regel ist bei zwei Mietern mit einem erhöhten Verbrauch etwa bei Wasser und Strom zu rechnen.

Video: Warum sollte nur ein Partner Mieter werden?

Weitere Tipps: Finanzen beim Zusammenziehen

Beim Zusammenziehen von Paaren kommen vermehrt gemeinsame Kosten auf sie zu. Eine mögliche Lösung ist das Drei-Konten-Modell, bei dem jeder ein eigenes Konto behält und zusätzlich ein gemeinsames Konto für die gemeinsamen Kosten eröffnet. Monatlich zahlt jeder einen festen Betrag für das Haushaltsbudget auf das gemeinsame Konto ein, das die gemeinsamen Kosten deckt. Was übrig bleibt, wird gespart oder für gemeinsame Ausgaben ausgegeben.

Eine andere Möglichkeit ist, dass beide Partner ihr gesamtes Einkommen auf ein gemeinsames Konto einzahlen und von dort alle gemeinsamen Kosten begleichen. Der Rest wird dann durch zwei geteilt und auf zwei Einzelkonten überwiesen. So bleibt jeder finanziell unabhängig und Streit über unterschiedliche Konsum-Vorstellungen bleibt aus.

    Welche Lösung die richtige ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen des Paares ab. Wichtig ist, dass beide Partner sich mit der Lösung wohlfühlen und dass sie fair ist.

    • Bei gleichem Einkommen ist eine 50/50-Aufteilung der gemeinsamen Kosten fair.
    • Wenn ein Partner mehr verdient, sollte die Aufteilung des Haushaltsbudgets angepasst werden. Derjenige, der mehr verdient, übernimmt einen höheren Anteil des Haushaltsbudgets.
    • Jeder zahlt einen festen Betrag in das gemeinsame Konto ein, der anteilig zu seinem Einkommen berechnet wird.
    • Wenn beide Partner ihr gesamtes Einkommen auf ein gemeinsames Konto einzahlen, sollte der Rest des Geldes durch zwei geteilt werden, unabhängig davon, wer wie viel verdient.
    Paar prüft Abrechnungen zuhause

    STEEX/iStock/Getty Images Plus

    Zusammenziehen ist so etwas wie eine "Business-Entscheidung". Deshalb sollten die Finanzen und Versicherungen gegenseitig offengelegt und gemeinsam geplant werden.

    Versicherungen zusammenlegen

    Paare haben die Möglichkeit, ihre Versicherungen zusammenzulegen. Das gilt für Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen. In der Regel wird der jüngere Vertrag gekündigt, sofern die Konditionen nicht besser sind.

    Die Zusammenlegung der Versicherungen bietet folgende Vorteile:

    • Kosteneinsparung: Durch die Zusammenlegung der Verträge sinken die Gesamtkosten.
    • Bequemlichkeit: Die Verwaltung der Versicherungen wird einfacher.
    • Besserer Überblick: Das Paar hat einen besseren Überblick über die eigenen Versicherungsverträge.

    Um die Versicherungen zusammenzulegen, muss der Partner, der den Vertrag bereits hat, den anderen Partner bei der Versicherung anmelden. Dazu reicht in der Regel eine kurze Erklärung.