Der unterschriebener Ausbildungsvertrag wird von deinem Ausbildungsbetrieb an die "Zuständige Stelle" gegeben, wo er geprüft und in einem Verzeichnis registriert wird. Gibt es für die betreffende Branche keinen Tarifvertrag, in dem die Höhe deiner Ausbildungsvergütung geregelt ist, dann legen in der Regel die zuständigen Stellen Richtwerte fest. Eine Ausbildungsverkürzung (Verkürzung der Ausbildungszeit) ist ebenfalls dort zu beantragen.

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Welche Stelle ist für dich zuständig? Am einfachsten erfährt man die für die eigene Ausbildung zuständige Stelle anhand des Stempels auf dem Ausbildungsvertrag. Und natürlich durch den jeweiligen Ausbildungsbetrieb, denn der muss Mitglied dieser zuständigen Stelle sein.

Wer sind die „Zuständigen Stellen“ in der Ausbildung?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmt die zuständigen Stellen. Zuständig sind lt. § 71 die

  • Handwerkskammern (HWK) für Berufe der Handwerksordnung (z. B. Bäcker oder Tischler)
  • Industrie- und Handelskammern (IHK) für nichthandwerkliche, also kaufmännische und gewerbliche Berufe (z. B. Bankkaufmann oder Industriekaufmann)
  • Landwirtschaftskammern für landwirtschaftliche Berufe
  • Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notarkammern und Notarkassen für Berufe im Bereich der Rechtspflege
  • Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern für Berufe im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
  • Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für den Bereich des Gesundheitsdienstes

Im Öffentlichen Dienst bestimmen Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände die für ihren Bereich zuständigen Stellen. Betriebe können sowohl der Industrie- und Handelskammer als auch der Handwerkskammer angehören. Dann werden sie als Mischbetriebe bezeichnet.

Meeting im Büro

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Aufgaben der zuständigen Stellen

In den jeweiligen Kammern haben sich die Unternehmen und Betriebe einer Region nach Industrie, Handel, Handwerk, freien Berufen oder Landwirtschaft organisiert, damit ihre Interessen vertreten werden und um Service und Unterstützung in vielen Bereichen zu erhalten.

Die Kammern haben zudem vom Staat wichtige Aufgaben im Bereich der Berufsausbildung übertragen bekommen, die sie im Sinne des Berufsbildungsgesetzes durchzuführen, zu überwachen und zu fördern haben. Die Ausbildungsberater der Kammern kommen in die Betriebe, informieren und beraten sie - und naturlich auch die Auszubildenden - über die Berufsausbildung. Sie prüfen und überwachen die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals. Die Kammern sind also in erster Linie Ansprechpartner für die Betriebe.

Aber auch für den Auszubildenden sind sie im Rahmen der Berufsausbildung sehr wichtig:

  • Sie registrieren den Ausbildungsvertrag in einem Verzeichnis, erst dann wird die Ausbildung „amtlich“. Im Handwerk heißt dieses Verzeichnis „Lehrlingsrolle“. Auch Änderungen und das Löschen im Verzeichnis nehmen sie vor.
  • Sie führen die Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. Gesellenprüfungen (bei einem Handwerksberuf), die man ablegen muss, durch und erlassen die dafür erforderlichen Prüfungsvorschriften.
  • Zu den Prüfungen muss die/der Auszubildende bei der für sie/ihn zuständigen Kammer angemeldet werden. Sie entscheidet, wer zur Abschlussprüfung zugelassen wird.
  • Wenn man seine Ausbildungszeit verkürzen bzw. verlängern oder vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden möchte, musst du dort zur Genehmigung einen Antrag stellen.

Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, haben sie Berufsausbildungs- ausschüsse eingerichtet, die dafür Rechtsvorschriften und Verwaltungsgrundsätze erlassen, die für den Ausbildungsbetrieb sowie den Auszubildenden bindend sind.

Nähere Informationen über Aufgaben, (Prüfungs-)Termine, Ausbildungsverkürzung sowie Antrags- und Vertragsformulare usw. stehen in unterschiedlicher Ausführlichkeit auf den Internetseiten der Kammern.

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