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12. FNP-Änderung

Abgrenzung zur 12. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich "Gemeinbedarfsfläche – Katholischer Kindergarten in Leutenbach" in Leutenbach
Abgrenzung zur 12. Flächennutzungsplanänderung, Teilbereich "Gemeinbedarfsfläche – Katholischer Kindergarten in Leutenbach" in Leutenbach

Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen 

• Einstellung des Verfahrens für die 12. Flächennutzungsplanänderung im Teilbereich "Gemeinbedarfsfläche – Katholischer Kindergarten in Leutenbach" in Leutenbach

 

- 12. FNP-Änderung -

 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 13.12.2023 und der Gemeinderat Berglen am 21.11.2023 die Einstellung des Verfahrens zur 12. Flächennutzungsplanänderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.

 

Die Einstellung betrifft die Gemarkung Leutenbach.

 

Das Verfahren zur 12. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eingestellt. Die im Oktober 2016 geplante Ausweisung einer neuen Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten am Ortsrand vom Wohnbezirk Leutenbach ist nicht mehr erforderlich bzw. das Planerfordernis ist weggefallen.

 

Die vollständige amtliche Bekanntmachung ist unter www.winnenden.de/bekanntmachungen zu finden.

 

Der Beschluss für die Einstellung des Verfahrens zur 12. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

 

Winnenden, den 14.12.2023

 

Hartmut Holzwarth

Vorsitzender Gemeindeverwaltungsverband Winnenden