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Aufruf an alle Eltern und erziehungsberechtigte Personen

Die Nacht zum 1. Mai - was muss beachtet werden:

 

Kinder, das sind nach dem Jugendschutzgesetz Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen sich nicht unbeaufsichtigt im Ort herumtreiben. Elternund erziehungsberechtigte Personen tragen die alleinige Verantwortung und müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie zum Kostenersatz und zur Verantwortung herangezogen werden wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. In der Nacht zum 1. Mai werden verstärkt Polizeikontrollen durchgeführt. Die Kinder werden von der Polizei aufgegriffen und den Eltern kostenpflichtig überstellt werden.

 

Den Eltern wird empfohlen, ihren Kindern eindeutige Vorgaben zu machen (z. B. pünktlich um 20.30 Uhr zu Hause zu sein) und zu belehren, keine Sachbeschädigungen oder Schmierereien und Umweltverschmutzungen an öffentlichem oder privatem Eigentum zu machen.

 

Die örtliche Polizeiverordnung regelt zum Beispiel, dass die öffentlichen Sport- und Spielplätze von 21.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht benutzt werden dürfen, insbesondere um die Ruhe Dritter nicht zu stören.

 

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