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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.04.2024

TOP 1: Vergabe Brückenstraße Kanalarbeiten
Im Zuge der geplanten Straßensanierungsarbeiten in der Brückenstraße wurde überprüft, ob Sanierungsarbeiten am Kanal in offener Bauweise erforderlich sind. Es wurde festgestellt, dass zwei Anschlüsse sehr schlecht eingebunden sind und eine Reparatur in offener Bauweise zu empfehlen ist. Die Planungen zur Sanierung sind abgeschlossen und das Vorhaben wurde beschränkt ausgeschrieben. Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden sechs Firmen angeschrieben. Drei Angebote gingen ein und wurden von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen geprüft und gewertet. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Leistungen der Kanalreparaturen in offener Bauweise an den günstigsten Bieter, Firma Rolf Scheuermann Bauunternehmung GmbH in Heilbronn zu vergeben.


TOP 2: Bauvorhaben: Errichtung zweier Carports mit Dachbalkon, Friedrichstraße 11, 74399 Walheim, Flst. 2626/2
Die Bauherren beantragen die Baugenehmigung für die Errichtung eines Carports mit Balkon sowie für einen weiteren Carport mit Dachbegrünung. Das Grundstück Flst. Nr. 2626/2 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Für das Bauvorhaben gilt die Baulinie „Neuling“. Diese wird mit dem Vorhaben nicht überschritten. Das Bauvorhaben ist nach Umgebungsbebauung zu beurteilen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB.


TOP 3: Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Auf der Burg, 74399 Walheim, Flst. 4384/1
Die Bauherren beantragen die Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Grundstück Flst. 4384/1 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vordere Burg - 2. Änderung“. Die Bauherren beantragen außerdem die Ausnahme und Befreiung des Bebauungsplans von folgenden baurechtlichen Vorschriften: die Baufeldüberschreitung des Balkons nach Westen und Terrasse nach Süden, die Traufhöhenüberschreitung der Dachaufbauten und der Farbe der Dacheindeckung (anstatt roten und rotbraunen Farbtönen einen anthraziten Farbton). Die Überschreitung des Baufensters wurde in anderen Fällen innerhalb des Plangebietes bereits befreit. Auch die Farbe des Dachs wurde innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans bereits befreit. Die Traufhöhenüberschreitung ist aus Sicht der Verwaltung ebenfalls vertretbar, da es sich um einen untergeordneten Gebäudeteil handelt. Der Gemeinderat erteilt einstimmig sein Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. § 31 Abs. 1 und 2.


TOP 4: Sonstiges und Bekanntgaben
      1. Naturgruppe - Waldbegehung
1. stv. Bürgermeister Weiss informiert, dass am Mittwoch, 17.04.2024 ein Termin mit der Einrichtungsleitung des Lerchenwegkindergartens, dem Förster Herr Köstler und ihm stattgefunden hat. Es wurden zwei neue Aufenthaltsorte im Wald für die Naturgruppe festgelegt. Diese sind für die Kinder sicher und bieten ihnen genügend Platz, um sich kreativ zu entfalten.

 2. Biotopsverbundplanung
1. stv. Bürgermeister Weiss teilt mit, dass ein Termin mit Frau Huber, Frau Langenholt, Büro Landschaftsplanung Langenholt und Frau Klebe vom LEV Ludwigsburg stattgefunden hat. Es wurden verschiedene Bereiche in der Gemarkung begutachtet.
        3. Termine und Veranstaltungen
Frau Vollborth informiert über die anstehenden Termine und Veranstaltungen:
- Dorfflohmarkt am Sonntag, 21.04.2024,
- Informationsveranstaltung Kelter und Umfeld in der Gemeindehalle am Dienstag, 23.04.2024,
- Orange Bank gegen Gewalt an Frauen am Donnerstag, 25.04.2024,
- Naturgruppe - Tag der offenen Bauwagentür am Sonntag, 05.05.2024,
- Partnerschaftstreffen – Besuch aus Frankreich vom 08.05. 2024 – 12.05.2024.
Aus der Mitte des Gemeinderates kamen folgende Fragen und Anregungen:
- Gibt es schon einen Termin für die Waldbegehung?
1. stv. Bürgermeister Weiss teilt mit, er werde sich mit dem Förster in Verbindung setzen.