Merken

Ausweise und Pässe rechtzeitig auf ihre Gültigkeit überprüfen

Bitte überprüfen Sie Ihre Personalausweise und Reisepässe auf die Gültigkeit.Vor den Ferienzeiten kann es bei der Bundesdruckerei zu längeren Lieferzeiten kommen. Die Ausstellung von vorläufigen Ausweispapieren ist zwar möglich, jedoch mit Mehrkosten verbunden.

 

 

Wer einen Personalausweis oder Reisepass benötigt, muss mit einem aktuellen Passbild (nicht älter als ½ Jahr), sowie dem Altdokument oder einer Geburtsurkunde selbst im Rathaus vorbeikommen. Das persönliche Erscheinen ist deshalb so wichtig, weil vor der Behörde Unterschriften geleistet und Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Für alle Ausweise und Pässe wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Für den Reisepass und den Personalausweis sind zwei Fingerabdrücke vorgeschrieben. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung in der Passbehörde, also beim Rathaus Neubulach, mit Hilfe eines Scanners aufgenommen. Gibt der Antragsteller die Fingerabdrücke nicht ab, kann kein Ausweisdokument ausgestellt werden. Für Kinder unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen einzelner Länder geben die Reiseveranstalter oder das Auswärtige Amt, im Internet unter www.auswaertiges-amt.de.

 

Nachstehend sind die derzeit geltenden Gebührensätze für die verschiedenen Ausweispapiere aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind.

 

 

Änderungen im Passwesen – Keine Kinderreisepässe mehr

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen wollen, benötigen künftig einen Personalausweis oder einen Reisepass. Innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Außerhalb der EU benötigen die Kinder sowie ihre Eltern einen Reisepass. 

 

Die Gebühren entnehmen Sie der vorstehenden Aufstellung. Bitte beachten Sie, dass bei Personalausweis und Reisepass zwischen Antragstellung und Aushändigung eine Produktionszeit von ca. 4 Wochen besteht. Bitte kommen Sie zur Antragstellung mit Ihrem/n Kind/ern im Bürgerbüro der Stadt Neubulach vorbei. Wir benötigen zur Beantragung ein aktuelles biometrisches Passbild und die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten.

 

Sonstige Fragen rund um Ausweise und Pässe beantwortet Ihnen die Stadtverwaltung Neubulach unter der Tel.-Nr. 07053 9695-41 /-42 oder 43, E-Mail: rupps@neubulach.de oder die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros.

PreviousNext

Weitere Informationen: