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Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2023

TOP 1 Einwohneranfragen

Zu Beginn der Sitzung sind 2 Einwohnerinnen und Einwohner anwesend.

Abwesenheiten GR

Frau Ulrike Bender

Frau Christel Staudenmaier

stimmberechtigt 13

Sachverhalt

-

Verhandlungsverlauf

Herr Heinz Nikoleizig nimmt Bezug auf die Sitzung des Gemeinderates am 20. April 2023 und Tagesordnungspunkt 8.1 Erklärung der WIR-Bürger für Pleidelsheim zum Neubau KiTA am Kanal.

Durch die Erklärung stehen Vorwürfe im Raum, dass das Verhalten der Verwaltung rechtswidrig gewesen sei. Es stellt sich nun die Frage, ob die Vorwürfe nicht berechtigt oder aber berechtigt sind. Er erwartet und fordert sowohl die Verwaltung, als auch den Gemeinderat dazu auf, Stellung zum Verfahren zu nehmen. Keinerlei Reaktion seitens der Verwaltung und des Gemeinderates sieht er als unwürdig an. Seinem Wissen nach ist es Aufgabe des Gemeinderates die Verwaltung in ihren Aufgaben zu unterstützen und zu kontrollieren. Er fordert den Gemeinderat auf zu handeln und ihrer Aufgabe als gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nachzukommen.

BM Trettner äußert sich dahingehend, dass er derzeit zu den Äußerungen von Frau Staudenmaier derzeit keine Stellungnahme abgeben wird. Er verweist auf die öffentliche Beratung und Beauftragungen von Architekten und Ingenieuren in der Gemeinderatsitzung vom März 2023. 

Ebenso wird die Beschlussfassung hinsichtlich des Baugesuches und gegebenenfalls der Bau des Kindergartens in öffentlicher Sitzung erfolgen. In der Tat haben Vorberatungen in nichtöffentlicher Sitzung stattgefunden. 

Beschluss

-

TOP 2 Bausachen

2.1 Kenntnisgabeverfahren: Einbau einer Dachloggia Flst. 162, Friedrichstraße

Abwesenheiten GR

Frau Ulrike Bender

Frau Christel Staudenmaier

Befangenheit Herr Timo Günther

stimmberechtigt 12

GR Günther erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.

Sachverhalt

Für das Grundstück ist der Bebauungsplan „Friedrichstraße/westl. Riedbachstraße“ in Kraft getreten am 18.07.1997.

Der Bauherr möchte in der Dachgeschosswohnung an der Nordostecke nachträglich eine Dachloggia einbauen.

Das Baugesuch wurde im Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Landesbauordnung (LBO) eingereicht. Das Kenntnisgabeverfahren kann nur bei in der LBO ausdrücklich genannten Vorhaben (z.B. Errichtung von Wohngebäuden, Nebengebäuden; Abriss von Anlagen) durchgeführt werden.

Kenntnisgabepflichtige Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, dürfen daher auch den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften nicht widersprechen.

Die Vorschriften muss der Vorhabenträger selbst prüfen und das finanzielle Risiko bei Fehlern (Rechtswidrigkeit) liegt ebenfalls bei diesem, denn die Baurechtsbehörde erteilt keine Genehmigung.

Da es im Kenntnisgabeverfahren keine Genehmigung gibt, entfällt auch die in § 54 LBO geregelte Anhörung der Gemeinde vor der Erteilung der Genehmigung durch die Baurechtsbehörde (gemeindliches Einvernehmen). Dieses Bauvorhaben wird dem Gemeinderat daher lediglich zur Information und Kenntnisnahme vorgelegt.

Verhandlungsverlauf

Beschluss

Es ergeht Kenntnisnahme.

TOP 3 Blumenstraße 18 – Vollstreckung des städtebaulichen Entwurfs 

Abwesenheiten GR

Frau Ulrike Bender

Frau Christel Staudenmaier, teilweise

stimmberechtigt 13

Sachverhalt

Im Jahr 2022 hatte die Verwaltung das Grundstück Blumenstraße 18 mit dem Ziel erworben, dort ein neues Gebäude für den Bereich des bezahlbaren Wohnbaus zu errichten. 

Hierzu erhielt das Architekturbüro Son.tho Architekten aus Besigheim den Auftrag sich Gedanken zur Umsetzung dieses Projektes zu machen.

Der Entwurf sieht eine Durchmischung der Wohnungsgrößen von 2 bis 4 Zimmer vor. Insgesamt sind 12 Wohneinheiten auf drei Geschossen projektiert.

Die vertikale Erschließung ist flächensparend mit einem Treppenhaus und einem außenliegenden Laubengang vorgesehen. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Eine Tiefgarage ist nicht geplant. Ein Kinderwagenraum und die Haustechnik sind im Erdgeschoss untergebracht. Abstellräume sind entweder innerhalb der Wohnungen oder zentral in der Gebäudemitte vorgesehen. 

Die Parkierung ist im angrenzenden Grundstück Flst. 533 in Form von Außenstellplätzen vorgesehen. Damit bleibt die Kaltluftschneise in Ost-West-Richtung erhalten. 

Eine erste Kostenschätzung sieht Kosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro vor. 

Herr Architekt Thomas Rupp von Son.tho Architekten wird an der Sitzung am 25.5.2023 teilnehmen und wird das Projekt vorstellen.

Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis des vorgelegten Entwurfs einen Bauantrag auszuarbeiten und eine Kostenberechnung zu erstellen. Die Finanzierbarkeit muss dann im Rahmen des Haushaltes 2024 geklärt werden.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner begrüßt Herrn Rupp von Son.tho Architekten.

Er erinnert daran, dass das Grundstück im Jahr 2022 mit dem Ziel erworben wurde, ein neues Gebäude für den Bereich des bezahlbaren Wohnraums zu errichten. Die vorhandene Bebauung des Grundstücks erstreckt sich bislang lediglich im vorderen Teil Richtung Blumenstraße.

Das Architekturbüro Son.tho Architekten aus Besigheim wurde gebeten, einen Vorschlag zur Umsetzung dieses Projektes zu machen.

Der nun vorliegende Entwurf sieht eine Durchmischung der Wohnungsgrößen von 2 bis 4 Zimmer vor. Insgesamt sind 12 Wohneinheiten auf drei Geschossen projektiert.

Herr Rupp erläutert den nun vorliegenden Entwurf. Die Größe des Grundstücks und die aktuell minimale Bebauung lässt eine Verdichtung zu. Mit Blick auf die Bebauung in der unmittelbaren Umgebung und die Tatsache, dass es für dieses Gebiet keinen Bebauungsplan gibt, sind in den nun vorliegenden Entwurf eingeflossen.

Der Zugang zum Gebäude soll nach wie vor über die Blumenstraße erfolgen. Es handelt sich um einen langgestreckten Baukörper, welcher vereinzelt unterbrochen wird. Stellplätze für Fahrräder und Mülltonnen befinden sich am Zugang.

Die Kosten für die Unterkellerung des Gebäudes und den Bau einer Tiefgarage würden das Bauprojekt enorm erhöhen. Aus diesem Grund wurde hiervon Abstand genommen. Pro Wohneinheit werden gemäß den Vorgaben 1,5 Stellplätze berechnet, die am angrenzenden Schotterparkplatz nachgewiesen bzw. zur Verfügung gestellt werden können. Durch die Tiefe des Grundstückes bzw. des Gebäudes ist es möglich, mehr Abstand als notwendig zu den benachbarten Grundstücken auszuweisen.

Der Grundriss ist sehr einfach, d.h. alle drei Stockwerke liegen übereinander und sind identisch. Diese Entscheidung wurde aus wirtschaftlichen Gründen getroffen.

Das Gebäude wird über Wohnungen in verschiedenen Größen verfügen, 2 Zimmer, 4 Zimmer sowie Studios. Ein Kinderwagenraum und die Haustechnik sind im Erdgeschoss untergebracht. Abstellräume sind entweder innerhalb der Wohnungen oder zentral in der Gebäudemitte vorgesehen.

Aus Rücksichtnahme auf die benachbarten Grundstücke wird vorgeschlagen die Balkone in Richtung Nord-Westen auszurichten.

Die Kosten des Bauprojektes belaufen sich auf ca. 3,5 Mio. €.

GR Reuther erkundigt sich nach dem Quadratmeterpreis.

Nach Aussage von Herrn Rupp beläuft sich der Preis für die Brutto-Grundfläche (BGF) auf 2.150 €. Er weist darauf hin, dass die Brutto-Grundfläche die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks ist. Diese Berechnung bezieht sich nicht auf den Wohnraum.

BM Trettner ergänzt, dass die Kosten zum Erwerb des Grundstücks ebenfalls noch hinzuzurechnen sind. Er betont die Bemühungen und Anstrengungen, diesen Gebäudekomplex so gut wie möglich in die Umgebungsbebauung einzufügen. Ohne Frage ist dies eine enorme Veränderung. Jedoch wurde versucht, durch die Ausrichtung der Balkone und den Abstand zwischen 3,5 und 4 m zu den Nachbargrundstücken Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen; die gesetzlichen Abstandsvorgaben belaufen sich auf 2,5 m.

Er sieht es als Aufgabe der Gemeinde Pleidelsheim an, weiter in bezahlbaren Wohnraum zu investieren und räumt gleichzeitig ein, dass die Baukosten i.H.v. 3,5 Mio. € eine Herausforderung sein werden. Dennoch ist es ihm ein Anliegen, in diesem Bereich weiter zu investieren. Sollte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen, erfolgt in einem nächsten Schritt die Prüfung der Umsetzung im Haushaltsjahr 2024. Geplant ist, dass in diesem Gebäudekomplex Menschen mit einem s. g. Wohnberechtigungsschein die Chance auf bezahlbaren Wohnraum erhalten.

GR Reuther kann die Ausführungen sehr gut nachvollziehen. Er sieht es jedoch nicht als zukunftsweisend, ein Gebäude in dieser Größenordnung ohne Unterkellerung zu bauen. Auch wenn hierdurch Mehrkosten entstehen, regt er eine Teilunterkellerung des Gebäudes an, sodass mehr Wohnraum entstehen könnte.

BM Trettner begrüßt diesen Vorschlag. 

GR Feiss schließt sich dem an. Die Schlichtheit und Einfachheit des Gebäudes haben natürlich Auswirkungen auf die Kosten. Mit Blick auf die Wohn- und Lebensqualität regt er an, die Anzahl der Balkone zu überdenken. Zudem erkundigt er sich nach der Art der Holzbauweise. Mit Blick auf die Lebensdauer des Gebäudes ist es sein Anliegen, dass dieses mindestens ein bis zwei Mal renoviert werden kann.

Herr Rupp unterstreicht, dass er ein Freund der Holzbauweise ist. In diesem frühen Stadium des Projektes ist jedoch noch keine abschließende Entscheidung getroffen über die Art der Bauweise mit Holz.

GRin Staudenmaier nimmt an der Sitzung teil um 19:22 Uhr.

Mit Blick auf die Parkplatzsituation, insbesondere am Wochenende, sieht es GR Günther als dringend notwendig an, die Parkierung wie vorgeschlagen auf dem angrenzenden Grundstück vorzusehen.

BM Trettner regt an zu prüfen, die Stellplätze für Fahrräder und Mülltonnen ebenfalls auf dem angrenzenden Grundstück vorzusehen. Dadurch könnten vor dem Gebäude Blumenstraße 18 zwei bis drei weitere Stellplätze für PKW geschaffen werden.

GRin Staudenmaier spricht sich ebenfalls für eine Teilunterkellerung aus. Auch ihr Anliegen ist es bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sie tut sich am vorliegenden Entwurf schwer mit dem Flachdach. Zudem spricht sie sich lediglich für zwei und nicht für drei Stockwerke aus, aus Rücksichtnahme auf die benachbarte Umgebung.

BM Trettner merkt an, dass sich die Höhe des Gebäudes durchaus an die benachbarte Umgebung anpasst und dieser entspricht. Lediglich die Bauweise der Baustil entspricht nicht der benachbarten Umgebung. Die Bauweise des Gebäudes und dessen Optik entspricht nicht der bisherigen Bebauung in diesem Gebiet. 

Dennoch befürwortet er dieses Bauvorhaben und auch diese Bauweise aufgrund der enormen Wohnungsnot, die in den kommenden Jahren keinesfalls zurückgehen wird. Bezahlbarer Wohnraum ist ein knappes und hohe Gut.

Er regt an, dass dritte Geschoss zu verkürzen oder nach hinten zu versetzen, sodass die Optik von Seiten der Blumenstraße eine andere wäre.

GRin Staudenmaier regt ein Satteldach an, sodass im Dachgeschoss zwei Wohnungen untergebracht werden könnten.

Für Herrn Rupp sind alle vorgebrachten Argumente sehr gut nachvollziehbar. Aus Kostengründen wurde diese Art der Bauweise und auch das Flachdach gewählt. Zudem ermöglicht ein Flachdach eine Begrünung sowie das Anbringen einer PV-Anlage.

GRin Reuther befürwortet ebenfalls eine Teilunterkellerung des Gebäudes, die Ausweisung der 1,5 Stellplätze auf dem angrenzenden Grundstück sowie die Installation von Balkonen für alle Wohnungen. Er räumt ein, dass ihm die Bauweise keinesfalls gefällt, er aber den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum sieht.

GR Keller und GR Feiss regen an, dass Gebäude mehr Richtung Norden zu versetzen und die Schulterhöhe zu reduzieren. Dies würde eine Vergrößerung der Abstandsbaulasten nach sich ziehen und gleichzeitig mehr Wohnraum im Dachgeschoss ermöglichen.

GRin Düding sieht diesen Vorschlag mit Blick auf die Zukunft kritisch. Unter Umständen hat eine solche Entscheidung Auswirkungen auf weitere Baumaßnahmen.

BM Trettner unterstreicht, dass der städtebauliche Entwurf noch am Anfang ist. Aufgrund der Diskussion zieht er den Beschlussantrag der Verwaltung zurück und regt an Herrn Rupp zu bitten, anhand der heutigen Beratung zwei weitere Vorschläge auszuarbeiten und im Rahmen der Sitzung am 29. Juni 2023 die Beratungen fortzusetzen.
Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Beschluss

TOP 4 Baulückenübersicht 2023

Abwesenheiten GR

Frau Ulrike Bender

stimmberechtigt 14

Sachverhalt

Nachdem der 13. Baulückenbericht im Gemeinderat 2020 beraten wurde, liegt nun der 14. Baulückenbericht vor.

Wohnbaubereich:

Die Erfassung von Baulücken im Ortsbereich durch die Verwaltung erfolgt bereits seit dem Jahr 1984. Ziel dieser Erfassung und der Gespräche mit den Eigentümern war und ist, Baulücken im Ortsbereich zu aktivieren.

Durch die verschiedenen Planungsmaßnahmen im Innerortsbereich und Gespräche mit den Eigentümern konnten seit 1989 eine Vielzahl von Lücken geschlossen werden.

 

Bereich

1992

1995

2001

2003

2006

2009

2011

2014

2017

2020

2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alter Ortsbereich

32

22

17

16

11

10

10

10

14

8

8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Südlich Fliederweg

--

--

--

--

--

--

--

--

2

3

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Westlich Bachgartenstr.

--

--

--

--

--

--

--

--

1

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nördlich Achalmstr. 

--

--

--

--

--

--

--

--

2

2

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siedlungsquartier Achal/Hoh.

--

--

--

--

--

--

--

--

2

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ruhbronnweg

 

11

2

2

2

2

2

2

2

2

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schafgärten I und II

8

8

3

3

3

2

1

1

1

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inneres Sol

32

20

9

7

3

3

3

3

2

2

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nord I

 

 

3

2

2

2

0

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schafgärten III 
und V

 

 

4

4

4

3

3

3

2

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Häldenweg II

 

 

 

 

22

15

2

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Braunäcker II

 

 

 

 

 

 

 

1

1

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schafgärten IIb

 

 

 

 

 

 

 

 

3

3

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

72

61

38

34

47

37

21

18

32

23

23

 

Im Jahr 1989 gab es im alten Ortsbereich 45 Baulücken. Bis zum Bericht 2017 konnten diese auf 14 reduziert werden. Diese 14 Baulücken hatten eine Gesamtfläche von 10.812 qm. Diese Baulücken konnten bis ins August 2020, um sechs weitere Bauplätze und somit auf insgesamt 8 Baulücken, reduziert werden. Die bebaubare Fläche betrug im 2020 noch 3.484 qm. In den letzten drei Jahren hat sich im Bereich der Baulücken nichts verändert. 

Durch eine erneute Überprüfung der Wohnbaufläche kamen keine neuen Baulücken hinzu. Auch fand keine Erschließung von weiteren Wohnbauflächen statt, sodass hierdurch auch keine weiteren Baulücken hinzukamen.

Zum Ende des Jahres 2023 beläuft sich somit die Zahl der Baulücken weiterhin auf 23 mit einer Fläche von 13.070 qm. 

Kaum bis keiner dieser Baufläche stehen aber zur Bebauung in den nächsten fünf Jahren an, da auf den Grundstücken keine Bauverpflichtung liegen und meist für die Nachkommen vorgehalten werden. Umso wichtiger ist es daher auch für die Zukunft, dass sollte die Gemeinde eine Umlegung anstreben, erst einmal das Rohbauland von der Kommune aufgekauft wird. Nur so kann mit der Ressource Boden schonend umgegangen werden.

Es ist seitens der Verwaltung jedoch auch nicht geplant ein Wohngebiet in naher Zukunft umzulegen. Insbesondere die Auslastung der Kindergärten aber zum Teil auch der Schule würden bei einer weiteren Erschließung zu erheblichen Investitionen der Gemeinde führen.

Diese Politik der „Zurückhaltung“ hat aber auch ihren „Preis“. Die Bevölkerung alterte in Pleidelsheim in den letzten zwanzig Jahren erheblich. So betrug das Durchschnittsalter 2003 noch 39 Jahre, 2015 schon 42,9 Jahre und für das Jahr 2022 lag das Durchschnittsalter bei 44,55.

Des Weiteren sorgt diese Politik, in einem wachsenden Ballungsraum dazu, dass nur noch schwer bezahlbarer Wohnraum zu bekommen ist. Daher ist die Gemeinde bereits vor einigen Jahren dazu übergegangen, Wohnungen von Privatpersonen langfristig anzumieten, um auch bestimmten Personenkreisen Wohnraum anbieten zu können. Für die Vermieter hat dies den Vorteil, dass Sie mit der Gemeinde einen verlässlichen Vermieter haben und die Gemeinde leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen kann.

Insgesamt hat die Gemeinde derzeit 11 Wohnungen/Häuser mit einer Fläche von rund 960 qm angemietet. Diese werden nicht nur Flüchtlingen, sondern auch anderen Personengruppen angeboten. Diese für die Gemeinde kostengünstige Form der „Wohnraumschaffung“ hilft der Gemeinde, bei der Aufgabe „bezahlbaren Wohnraum“ zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Anmietung von Wohnungen wird derzeit nicht angestrebt, da der Verwaltungsaufwand dadurch natürlich auch gewachsen ist.

Aber auch mit dem Bau der Hauptstr. 58 und 60 und dem Erwerb des Vierfamilienhauses Hölderlinstr. 8 trägt die Gemeinde dazu bei „bezahlbaren Wohnraum“ zu schaffen.

Gewerbebereich:

Zum sechsten Mal wurden nun in den Baulückenbericht auch die Gewerbebauflächen mit aufgenommen. Hier wären in der Theorie derzeit noch rund 7.782 qm Gewerbefläche bebaubar (7 Grundstücke). Bei der letzten Erhebung waren es noch 10 Grundstücke mit einer Fläche von 17.199 qm.

Ein Teil der Fläche wird als mögliche Erweiterungsfläche von einzelnen Betrieben vorgehalten bzw. als Lagerflächen bereits genutzt. Für eine weitere Fläche von 1.752 qm liegen schon Baugenehmigungen vor.

Lediglich drei Grundstücke sind reine Gewerbebauplätze, mit einer Fläche von 3.170 qm; die derzeit als eigenständige Grundstücke nicht wirklich genutzt werden.

Auf diesen Flächen ist aber in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen, dass eine Bebauung stattfinden wird. Die Gemeinde selbst hat derzeit keine eigenen Flächen mehr, die sie am Markt anbieten kann. 

Verhandlungsverlauf

GR Reuther begrüßt zum einen die Schließung der Baulücken in den vergangenen Jahren und zudem spricht er sich nach wie vor dafür aus, Baulücken auch weiterhin zu erhalten. Durch eine solche Baulücke war es möglich, z.B. das Ärztehaus zu errichten.

Die verschiedenen Baulücken können keinesfalls miteinander verglichen werden und sind sehr individuell. Durch den Umzug von Bürgerinnen und Bürger z.B. in Seniorenwohnungen entsteht ebenfalls Wohnraum, und der bisherige Wohnraum kann durch andere Bürgerinnen und Bürger bewohnt werden. Den Bedarf für die Schaffung eines Neubaugebietes sieht er aktuell nicht.

BM Trettner bestätigt dies und unterstreicht, dass die Verwaltung keinesfalls ein Neubaugebiet anstrebt. Wie ausgeführt ermöglichen Baulücken auch neue Möglichkeiten, wie neben dem Ärztehaus auch die Ortsmitte in Pleidelsheim. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Baulückenübersicht 2023 zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rhythmus von fünf Jahren erneut zu berichten.

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 5 9. Änderung der Benutzungsordnung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Pleidelsheim 

Abwesenheiten GR

Frau Ulrike Bender

stimmberechtigt 14

Sachverhalt

Die Elternbeiträge wurden zuletzt durch Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2022 mit Wirkung zum 01.01.2023 bei den über 3-Jährigen (Ü3) an die Landesrichtsätze angepasst. Bei den unter 3-Jährigen (U3) wurde keine Anpassung an die Landesrichtsätze vorgenommen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2022 wurde vereinbart, dass die Gebühren im U3-Bereich nach und nach an die Landesrichtsätze angeglichen werden sollen. Ziel dieses Beschlusses ist es, die Gebührenunterdeckung zu reduzieren. Mit dem heutigen Beschluss bleibt die Verwaltung jedoch hinter dieser Empfehlung zurück.

In einem früher gefassten Grundsatzbeschluss hat der Gemeinderat festgelegt, dass die Elternbeiträge für die Pleidelsheimer Kindergärten jeweils in der Höhe erhoben werden, wie sie vom Gemeindetag in Abstimmung mit den kirchlichen Vertretern und den Vertretern der freien Träger empfohlen werden (Landesrichtsätze). Die jeweils notwendige Änderung der Kindergartenordnung ist herbeizuführen. Die Vertreter der katholischen Kirchen in den Diözesen und der Evangelischen Landeskirche in Baden und Württemberg sowie des Gemeindetags und des Städtetags Baden-Württemberg sind nun übereingekommen, die gemeinsamen Empfehlungen für das Kindergartenjahr 2023/2024 anzupassen. Die Empfehlung sieht eine Erhöhung von 8,5 % der Elternbeiträge vor. Diese möchte die Verwaltung im Ü3-Bereich durch die Verwendung der Landesrichtsätze umsetzen. Im U3-Bereich soll der Elternbeitrag wegen unbilliger Härte um durchschnittlich 5,61 % steigen. Trotz der Erhöhung von 5,61 % sinkt im Vergleich zu den Vorjahren im U3-Bereich die Kostenabdeckung minimal.

Die Gebühren für das Essensgeld bleiben von dieser Erhöhung unberührt.

Diese landesweiten Empfehlungen der Elternbeiträge für Kindergärten folgen seit 2009/2010 dem sog. Württembergischen Erhebungssystem. Danach erfolgt die Berechnung der Elternbeiträge nach der sog. Familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der tatsächlichen Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Die neuen Empfehlungen zur Steigerung der Elternbeiträge wurden aufgrund den Corona-Pandemie-bedingten Auswirkungen wie bereits im Vorjahr moderater als üblich angesetzt. Somit bewirken sie keine grundsätzliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades, wodurch auch auf die finanzielle Belastbarkeit der Eltern Rücksicht genommen wird. Diese Empfehlung gilt für die Elternbeiträge im Regelkindergarten, bei verlängerten Öffnungszeiten kann ein Zuschlag i.H.v. bis zu 25 % erhoben werden und wurde hier in voller Höhe berücksichtigt.

Die Beitragsanpassung wird wie bereits in den vergangenen Jahren nur für ein Jahr gelten, vor allem aufgrund der Inflation und der gestiegenen Personalkosten. In den letztjährigen Erhöhungen sind die tatsächlichen Kostensteigerungen nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen. Die genauen Gebührensätze sind dem Beschlussantrag bzw. der Anlage zur Drucksache zu entnehmen. Eine vollständige Erhöhung auf die geltenden Landesrichtsätze im U3-Bereich ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der damit verbundenen extremen Gebührensteigerung unverhältnismäßig. Eine Angleichung an die Landesrichtsätze in den kommenden Jahren ist jedoch notwendig um die Gebührenunterdeckung zu reduzieren um auch hier einen Kostendeckungsgrad von 20 % zu erreichen.

Verhandlungsverlauf

BM Trettner erläutert die Änderung der Benutzungsordnung und die Erhöhung der Gebühren. Im Bereich U3 beläuft sich die Erhöhung auf ca. 6 %; um Bereich Ü3 auf ca. 9 %. Er hält diese Erhöhung für vertretbar, u.a. mit Blick auf die gute Betreuung durch qualifiziertes Personal sowie die anstehenden Tariferhöhungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ein Merkmal in Pleidelsheim ist, dass die Kindertageseinrichtungen lediglich zwischen Weihnachten und 6. Januar geschlossen sind.

Der Kostendeckungsgrad durch die Erhöhung der Gebühren liegt bei ca. 20 %. Die restliche Abdeckung wird von den Steuerzahlern geschultert.

GRin Faaß spricht sich dafür aus, dass Bildung und Erziehung für alle kostenfrei sein sollte. Daher wird sie gegen den Vorschlag der Verwaltung stimmen.

GRin També schließt sich ihrer Vorrednerin an.

GRin Staudenmaier verdeutlicht die geringe Erhöhung an einem Beispiel des Ü3-Bereichs. Eine Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren hat bislang 39,00 € bezahlt und nach der Erhöhung 43,00 €. Sie äußert sich verwundert, dass in anderen Bereichen Preissteigerungen weitaus höher sind und ohne Diskussionen hingenommen werden.

Beschluss

1. § 6 der Kindergartenordnung erhält folgende Fassung:

§ 6

Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)

 

(1) Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils im Voraus bis zum 15. eines jeden Monates zu zahlen.
(2) Der monatliche Beitrag beträgt:

 

Für den U3-Bereich:

 

Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten ab 01.10.2023

Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren (pro Familie)

400,00 € 

Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

320,00 €

Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

241,00 €

Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

97,00 €

 

Ganztagesbetreuung 5 

Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren (pro Familie) 

570,00 €

Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

440,00 €

Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

295,00 €

Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

120,00 €

 

Ganztagesbetreuung 3+

Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren (pro Familie) 

529,00 €

Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

404,00 €

Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

272,00 €

Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

109,00 €

 

Ganztagesbetreuung 2+

Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren (pro Familie) 

467,00 €

Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

384,00 €

Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

260,00 €

Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

106,00 €

 

Für den Ü3-Bereich:

 

Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten ab 01.10.2023

Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren (pro Familie)

188,00 €

Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

146,00 €

Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

98,75 €

Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

32,50 €

 

Ganztagesbetreuung 5

Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren (pro Familie) 

302,00 €

Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

234,00 €

Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

158,00 €

Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

52,00 €

 

Ganztagesbetreuung 3+

Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren (pro Familie) 

272,00 €

Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

210,00 €

Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

139,00 €

Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

47,00 €

 

Ganztagesbetreuung 2+

Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren (pro Familie) 

241,00 €

Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

185,00 €

Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

125,00 €

Familie mit 4 Kindern unter 18 Jahren (pro Familie) 

43,00 €

Eine Änderung der Beiträge bleibt vorbehalten.

 

(3) Änderungen bei der Kinderzahl in der Familie sind dem Kindergartenträger innerhalb eines Monats mitzuteilen. Die Änderung wird zum 01. des nächstfolgenden Monats nach Eintritt des Ereignisses berücksichtigt. Wird die Änderung nicht nach der in Satz 1 genannten Frist mitgeteilt, wird der Eintritt des Ereignisses zum 01. des nächstfolgenden Monats nach dem Tag der Mitteilung berücksichtigt.
(4) Bei Veränderung der Gebühr durch den Geburtstag des Kindes wird die Änderung zum 01. des nächstfolgenden Monats nach dem Geburtstag berücksichtigt. 
(5) Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde.
(6) Der Elternbeitrag ist auch für die Ferien der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten.
(7) Für den Monat September wird kein Elternbeitrag erhoben.
(8) Sollte es Personensorgeberechtigten der Kinder unter 3 Jahren trotz öffentlicher Hilfen (Übernahme des Elternbeitrags durch das Jugendamt/Sozialamt/Jobcenter) nicht möglich sein, die Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung zu leisten, kann der Beitrag ermäßigt werden. Dies gilt insbesondere für Familien und Alleinerziehende, die Anspruch auf Wohngeld haben. Der Beitrag wird dann auf den Kindergartenbeitrag gesenkt, der anfällt, wenn ein weiteres Kind unter 18 Jahren in der Familie leben würde.

 

12 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

Keine Enthaltungen

 

BM Trettner fügt an, dass in der Sitzung am 29. Juni 2023 die Erhöhung der Gebühren für die Kernzeitbetreuung zu beschließen sein wird.

 

 

 

Weitere Informationen: