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Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 16.04.2024

Bürgerfragestunde

Herr Schäfer fragt, warum bei der Vorstellung der Zielrichtung des Bürgerbegehrens „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ im Rahmen der Anhörung der Vertrauenspersonen in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.03.2024 darauf verzichtet wurde, Herrn Schäfer als Vertreter für die Vertrauensperson Herrn Volker Schlaich vortragen zu lassen.

 

Herr Bürgermeister Pfeifer und Herr Junt antworten, dass die Vertretung einer Vertrauensperson in nichtöffentlicher Sitzung nicht zugelassen wurde, weil keine schriftliche Vollmacht vorlag. Der Vorsitzende könne eine schriftliche Vollmacht einfordern. Es wurde dem Gemeinderat und Verwaltung zu Beginn der Sitzung am 12.03.2024 lediglich ein WhatsApp-Video als Nachweis für die gewünschte Vertretung gezeigt, welches auch nicht der Verwaltung zugestellt wurde, sondern nur Herrn Schäfer. Dieses Video wurde auch und erst zu Beginn des Tagesordnungspunktes vorgezeigt, so dass auch keine rechtliche Prüfung durch die Verwaltung erfolgen konnte. Daher wurde entschieden, dass dieses Video kein zugelassenes Mittel zur Autorisierung einer Person darstellt, um keine Verfahrensfehler zu begehen. Alle Vertrauenspersonen wurden zudem schriftlich angehört. Außerdem sieht die Gemeindeordnung Baden-Württemberg vor, dass nur die im Bürgerbegehren genannten Vertrauenspersonen die Bürger-/innen vertreten dürfen, da die Unterzeichner des Bürgerbegehrens dafür unterzeichnet haben, dass sie von den drei genannten Vertrauenspersonen vertreten werden. 

 

Zudem fragt Herr Schäfer, wie viele Personen in den geplanten Wohncontainern untergebracht werden sollen und wie lange die durchschnittliche Verweildauer von Flüchtlingen in einer Containerunterkunft sei. Diese Frage wurde im Sachvortrag zum dritten Tagesordnungspunkt beantwortet. Das geplante Containerdorf sei für 34 Personen ausgelegt. Die Verweildauer der Flüchtlinge sei von unterschiedlicher Dauer und könne nicht pauschal angegeben werden. 

 

Des Weiteren merkt Herr Schäfer an, dass die Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinden und Herr Landrat Dr. Rückert im November einen Brief an die Regierung geschrieben haben, mit dem zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Grenzen des Machbaren bezogen auf die Flüchtlingsaufnahme erreicht seien. Herr Schäfer fragt, warum man nun von diesem Statement abweiche und eine Vielzahl von Flüchtlingen aufnehmen wolle. Es sollte auf die Stimme des Volkes gehört und darauf reagiert werden. Wenn der Gemeinderat das Bürgerbegehren „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten!“ als zulässig einstufen würde, würde die Stimmung in der Gemeinde Glatten durch den Gemeinderat gut vertreten werden. 

 

Herr Bürgermeister Pfeifer antwortet, dass die Gemeinde Glatten als Exekutive die gesetzlichen Vorgaben der Legislative umsetzen müsse. Wie sich in den letzten Monaten gezeigt hat, nutzen die Bürger das Recht auf Demonstration, um der Politik ihre Meinung zu zeigen.

 

Herr Landrat Dr. Rückert erklärt, dass die Gemeinde Glatten und drei weitere Gemeinden im Landkreis von Anfang an weniger Flüchtlinge aufgenommen haben, als man ihnen nach dem Verteilschlüssel zuweisen könnte. Die Probleme mit der Flüchtlingsaufnahme müssen gegenüber dem Land und dem Bund thematisiert werden. Dennoch müssen die Kommunen ihrer Verpflichtung nachkommen und Flüchtlinge aufnehmen. 

 

Herr Schlaich ist der Meinung, dass ein WhatsApp-Video als Nachweis für den Willen der Vertrauensperson in einer kleinen Gemeinde ausreichen hätte müssen.

 

Herr Seeger merkt an, dass die Bürgermeister im Landkreis Freudenstadt und der Landrat an die Regierung gemeldet haben, dass die Grenzen des Machbaren in Bezug auf die Flüchtlingsaufnahme erschöpft seien. Man sollte eine weitere Aufnahme einer Vielzahl von Geflüchteten sein lassen. 

 

Herr Rechtsanwalt Würthner möchte als Bürger der Gemeinde aussprechen, dass das Thema der Flüchtlingsaufnahme einen Graben in der Gesellschaft verursacht habe. Er möchte sich positionieren und sagen, dass man grundsätzlich Flüchtlinge aufnehmen könne. Die Flüchtlingsaufnahme sollte jedoch im Rahmen der Möglichkeiten einer kleinen Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde Glatten sei eine kleine Gemeinde mit ca. 2.500 Einwohnern. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Flüchtlingsunterbringung könnten genutzt werden. Es müssen jedoch auch die Befindlichkeiten der Einwohner beachtet werden. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten hat die Gemeinde Glatten bisher immer Flüchtlinge aufgenommen. Die Flüchtlingsaufnahme sei bisher jedoch im kleinen Rahmen erfolgt und sollte weiterhin in diesem Maße gehandhabt werden. Herr Würthner stellt die Frage: „Wollen wir ein Containerdorf in Glatten oder gibt es auch andere Möglichkeiten?“

Der Vorsitzende verweist auf den dritten Tagesordnungspunkt, bei dem diese Frage beantwortet werden wird.

 

Herr Ziemann fragt nach der Dynamik im Landkreis. Er möchte wissen, ob die Zuzugsrate von Flüchtlingen derzeit zunehme. 

Außerdem fragt er, was mit den Flst. 206 und 208/1 im Bereich Niederhofen, die derzeit verpachtet seien, in Zukunft passiere. 

Der Vorsitzende antwortet, dass das Landratsamt beim Sachvortrag zum dritten Tagesordnungspunkt die Frage zur Zuzugsrate beantworten wird. Im Rahmen der Beratung zum dritten Tagesordnungspunkt wurde erläutert, dass die Zuzugsrate seit Beginn des Ukraine-Kriegs gestiegen sei. Im Mai 2024 müssen im Landkreis Freudenstadt voraussichtlich ca. 25 bis 30 weitere Flüchtlinge aufgenommen werden. Erst im Mai 2024 wird das Landratsamt die Herkunft und die Familienkonstellationen dieser Personen erfahren. Die Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis seien derzeit voll belegt. Wenn die Zuzugsrate zu Beginn des Jahres nicht deutlich zurückgegangen wäre, hätten die Turnhallen im Landkreis belegt werden müssen. 

 

Der Vorsitzende antwortet auf die Frage von Herrn Ziemann, dass die Gemeinde Glatten die Flächen Flst. 206 und Flst. 208/1 derzeit verpachtet habe. Nach dem bestehenden Pachtvertrag könne das Pachtverhältnis nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden. Die Flächen Flst. 206 und Flst. 208/1 stünden somit erst ab dem 01.01.2025 zur Verfügung. Aufgrund der Dringlichkeit bei der Aufnahme von Geflüchteten, müsse unter dem dritten Tagesordnungspunkt mit dem Landratsamt diskutiert werden, ob bis zum Jahr 2025 mit der Errichtung einer Containerunterkunft gewartet werden könne.

 

Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten“

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass das Bürgerbegehren „Kein Containerdorf in Glatten und seinen Teilorten“, eingereicht am 26.02.2024, nach § 21 Abs. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg unzulässig ist. Die Begründung hierzu kann über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Glatten in der Sitzungsvorlage zum zweiten Tagesordnungspunkt abgerufen werden. 

 

Beschluss über den Standort für die Errichtung von Wohncontainern für Flüchtlinge auf dem Gemeindegebiet Glatten

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Landkreis die Möglichkeit auf Anmietung des Gästehauses Linde, Im Gries 8, als Unterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete prüft. Falls eine Unterbringung im Gästehaus Linde nicht möglich sein sollte, wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.05.2024 nochmals über den Standort von Wohncontainern beraten. Die Gemeinde Glatten verpflichtet sich dazu, 11 Flüchtlinge in den kommunalen Unterkünften sofort unterzubringen. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, dass im Rahmen eines Bauleitverfahrens die städtebauliche Entwicklung des Sportplatzes und des Flst. 1078 untersucht wird. Es soll untersucht werden, ob dieser Standort in Zukunft bei Bedarf für die Errichtung von Wohncontainern oder anderweitige kommunale Projekte verwendet werden könne. Außerdem beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, den Pachtvertrag für das Flst. 206 zum Ende des Jahres 2024 zu kündigen. 

 

Ausschreibungsbeschluss: Wasserleitung Schlappbachweg

Die Netze BW führt voraussichtlich im Jahr 2024 umfangreiche Kabelbauarbeiten im Schlappbachweg und in der Talstraße durch. Aufgrund der beengten Verhältnisse im Schlappbachweg empfiehlt es sich, die Wasserleitung vor den Kabelbauarbeiten der Netze BW auszutauschen.

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig, die Baumaßnahme für die Wasserleitung im Schlappbachweg auszuschreiben.

 

Bebauungsplan „Vorderer Esch“ in Böffingen hier: Aufstellungsbeschluss

Mit dem Bebauungsplan „Vorderer Esch“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein dörfliches Wohngebiet geschaffen werden und damit 11 entsprechende Bauplätze in Böffingen ermöglicht werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Vorderer Esch“ in Glatten-Böffingen wird nach § 1 Abs. 8 BauGB vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.   

 

Baugesuch: Neubau einer Heizzentrale, Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und der Garage, Flst. 1046/3

Der Gemeinderat stimmt dem Neubau einer Heizzentrale und dem Abbruch des bestehenden Lagergebäudes und der bestehenden Garage auf Flst. 1046/3, Markung Glatten, zu. Der Gemeinderat stimmt der dauerhaften Waldumwandlung auf Flst. 1046/3 und der forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, wie im beigefügten Antrag beschrieben, zu. 

 

Baugesuch – Nutzungsänderung des bestehenden Schuppens in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst. 276, Markung Böffingen

Der Gemeinderat stimmt der geplanten Nutzungsänderung des bestehenden Schuppens in Wohnraum im vereinfachten Verfahren, Flst. 276, Markung Böffingen zu.

 

Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2024

Die Sitzungsniederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 12.03.2024 wurde vom Gemeinderat anerkannt. 

 

Bekanntgabe nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse

Der Vorsitzende hatte keine nichtöffentliche Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

 

Bekanntgaben, Verschiedenes

 

Dorfputzete in Glatten am 13.04.2024

Am 13.04.2024 fand in der Gemeinde Glatten eine Dorfputzete statt. Es haben weit über 90 Personen daran teilgenommen. Es wurde eine halbe Tonne Müll gesammelt. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern sowie der Metzgerei Wiedmaier für die Spende des Vespers. Er hofft, dass diese Aktion weiterhin eine so großartige Unterstützung erfährt und bringt seine große Wertschätzung hierfür zum Ausdruck.

 

Verkehrsschau 2024 – Fußgängerüberweg bei der AVIA-Tankstelle

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der AVIA-Tankstelle in Glatten von der Kommission der diesjährigen Verkehrsschau im März 2024 abgelehnt wurde. Grund dafür ist, dass Fußgängerüberwege nicht unbedingt der Sicherheit des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn dienen. Vielmehr bieten Fußgängerüberwege lediglich eine trügerische Sicherheit, da diese zwar eine Schutzzone für Fußgänger darstellen, jedoch nicht garantieren, dass Fahrzeugführer querende Fußgänger rechtzeitig erkennen und tatsächlich mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und anhalten. Da Fußgänger aufgrund der Bevorrechtigung meist die erforderliche Aufmerksamkeit bei der Querung des Fußgängerüberwegs außer Acht lassen, führt dies immer wieder zu Verkehrsunfällen. 

Nach Auskunft des Polizeipräsidiums Pforzheim seien im Bereich des Straßenabschnittes bei der AVIA-Tankstelle in Glatten keine Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit querendem Fußverkehr bekannt. 

 

Vergabe Holzernte und Holzrücken

Die Holzernte und die Holzrückearbeiten für den Stadtwald Freudenstadt und den Gemeindewald Glatten wurden an folgende Firmen als wirtschaftlichste Bieter vergeben:

 

Motormanuelle Holzernte und Holzrückung:

Los Nr. 1: Top Forst Waldpflege GmbH

Los Nr. 2 Haag Forstunternehmen

Los Nr. 3: Firma Peter Sackmann

 

Mechanisierte Holzaufarbeitung Holzbringung:

Los Nr. 1: Forstunternehmen Kimmig GmbH & Co. KG

Los Nr. 2: Forstbetrieb Dieter Schneider

 

Fragen der Gemeinderäte

Herr Weigold fragt, ob bei der Verkehrsschau beschlossen wurde, das Ortseingangsschild im Bereich Hessenwiesen zu versetzen. Die Gemeindeverwaltung antwortet, dass die zuständigen Behörden bei der Verkehrsschau beschlossen haben, dass das Ortseingangsschild im Bereich Hessenwiesen nicht versetzt wird. 

 

Herr Pfau weist darauf hin, dass das Geländer an der Brücke bei der Zufahrt zur Kläranlage noch nicht repariert worden sei. Die Verkehrssicherungspflicht liege bei der Gemeinde Glatten.

 

Herr Keck merkt an, dass im letzten Jahr in der Schillerstraße am Übergang zur Hölderlinstraße aufgegraben worden sei. Die Pflasterarbeiten seien nicht fachmännisch durchgeführt worden. Die Gemeindeverwaltung sollte das Ergebnis der Bauarbeiten überprüfen und die Baufirma gegebenenfalls um Sanierung bitten.