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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23.05.2023

Gemeinderat lehnt Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung auf dem Schanzacker einstimmig ab

Aktuell prüft das Land Baden-Württemberg auf Ludwigsburger Markung im Gewann Schanzacker den Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung. Die laut Land Baden-Württemberg ergebnisoffene Prüfung/Machbarkeitsstudie des Standortes dauert noch an und bislang konnte kein Fertigstellungszeitpunkt der Machbarkeitsstudie von Seiten des Landes genannt werden.

Aufgrund der kommunalen Bedeutsamkeit und insbesondere aufgrund der Auswirkungen auf die beiden Kommunen, lehnen Asperg und Tamm die Pläne des Landes bereits seit Bekanntwerden entschieden und mit aller Vehemenz ab.

Das Gebiet Schanzacker ist und war schon mehrfach Gegenstand von Bürgerprotesten. Bereits in den 70-Jahren gab es Pläne der Landesregierung, dort einen Neubau einer halboffenen Strafvollzugsanstalt zu errichten. Mit aller Entschiedenheit sprachen sich damals die Kommunen Tamm, Asperg und Ludwigburg gegen das Projekt aus. Zuletzt gab es seitens der Stadt Ludwigsburg im Jahr 2009 den Versuch, auf dem Areal ein Gewerbegebiet zu etablieren, um dort eine Spedition anzusiedeln. Auch dies konnte dank überparteilicher Proteste verhindert werden.

Das Gebiet Schanzacker liegt eingebettet in einem Landschaftsschutzgebiet und ist seit dem Jahr 2005 im Regionalplan als Grünzug ausgewiesen. Mit den Plänen der Landesregierung würde dieser Grünzug unwiederbringlich zerstört. Die Versiegelung dieser Fläche würde zu einer immensen Reduzierung der zur Verfügung stehenden Naherholungsflächen und zur Zerstörung einer sehr wichtigen Frischluftschneise führen. Auch gilt es zu bedenken, dass die Fläche zur Sicherung des Wasservorkommens dient.

Die Verwaltungen und auch die Gemeinderäte in Asperg und Tamm sind der Ansicht, dass der Erhalt dieses Grünzugs für die Städte Tamm und Asperg, für die Bürgerinnen und Bürger, unverzichtbar ist. Tamm und Asperg sind in Baden-Württemberg die mit am dichtest besiedelten Städte, weshalb eine Versiegelung in diesem enormen Umfang abgelehnt wird.

Das Gebiet Schanzacker befindet sich auf der Gemarkung Ludwigsburg, grenzt jedoch direkt an die beiden Kommunen Asperg und Tamm und hat keine unmittelbare Anbindung an Ludwigsburg. Durch den Verlauf der Bahnlinie ist es von Ludwigsburg völlig abgeschnitten.

Auch ist der Schanzacker bisher völlig unerschlossen. Es gibt weder Straßen, Busanbindungen noch Anschluss an das Wasser- beziehungsweise Abwassernetz beziehungsweise das Telekommunikationsnetz. Die einzige realistische Erschließung müsste über das Wegenetz der Städte Tamm und Asperg erfolgen, die sich aktuell bereits an der zumutbaren Belastungsgrenze befinden.

Der Bau einer Landeserstaufnahmestelle quasi auf der „grünen Wiese“ hätte für die Stadt Ludwigsburg keine Auswirkungen, wohl aber für die Städte Tamm und Asperg, da alle Infrastruktureinrichtungen in unmittelbarer Nähe liegen und gut fußläufig zu erreichen sind. Der öffentliche Raum Aspergs und Tamms würde sich nachhaltig verändern.

Auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht bestehen große Bedenken hinsichtlich einer Landeserstaufnahmeeinrichtung auf dem Schanzacker. Zum einen besteht die Gefahr, dass ein sozialer Brennpunkt durch den Bau dieser Einrichtung für mindestens 1.000 Personen entstehen könnte. Aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Asperg im Verhältnis zu den untergebrachten Flüchtlingen, könnte dies zu erheblichen Konflikten und einem Gefühl der Unsicherheit führen. Die dezentrale Unterbringung in kleineren Einrichtungen wäre für eine erfolgreiche Integration sinnvoller.

Die Verwaltungen der Städte Tamm und Asperg haben bereits zahlreiche Gespräche mit Vertretern des Landes geführt und ihren Standpunkt dargelegt.

Aufgrund der angeführten ökologischen, historischen, infrastrukturellen und gesellschaftlichen Gründe lehnen auch beide Gemeinderäte den Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung im Gebiet Schanzacker ab und haben sich zu einer interkommunalen Initiative zusammengeschlossen.

Nachdem der Gemeinderat der Stadt Tamm bereits eine Woche zuvor den Bau einer Landeserstaufnahmestelle auf dem Schanzacker einstimmig abgelehnt hat, stimmte nun auch der Asperger Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Mai einstimmig gegen die Pläne des Landes.

Wohl wissend, dass beide Gremien dies formal nicht entscheiden können, sollen die einstimmigen Beschlüsse unter anderem das Land aber dazu auffordern, geeignetere Standorte für den Bau einer Landeserstaufnahmestelle in den Fokus zu nehmen.

Gemeinderat beschließt Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 steht die Neuwahl der Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Ludwigsburg an.

Für diese Wahl müssen die Gemeinden bis spätestens 23. Juni 2023 Vorschlagslisten aufstellen und nach der öffentlichen Auslegung für die Dauer von mindestens einer Woche mit den erhobenen Einsprüchen bis spätestens 4. August 2023 an das Amtsgericht übersenden.

Vom Präsidenten des Landgerichtes Stuttgart wurde der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass Asperg 10 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen hat. Diese Zahl durfte weder über- noch unterschritten werden.

Durch mehrere Aufrufe in den Asperger Nachrichten und auf der städtischen Homepage, sich für das Schöffenamt zur Verfügung zu stellen, haben sich 42 Personen bis zum Ablauf der Frist bei der Stadt gemeldet.

Alle 42 Bewerber haben eine Erklärung unterschrieben, dass sie die Voraussetzungen zur Ausübung des Schöffenamtes nach dem Gerichtsverfassungsgesetz erfüllen.

Die verantwortungsvolle Ausführung des Schöffenamtes erfordert eine hohe Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung. Auf der Vorschlagsliste für dieses Amt sollen weiterhin möglichst alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigt werden.

Aus den 42 Personen, die sich für das Schöffenamt beworben haben, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung in mehreren Wahlgängen und in geheimer Abstimmung 10 Personen ausgewählt.

Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2022

Polizeihauptkommissar Michael Winter (Leiter des Polizeipostens Asperg) und Michael Neuweiler (Leiter des Polizeireviers Kornwestheim) stellten die Kriminalstatistik für das Jahr 2022 vor.

Entgegen dem Trend in Baden-Württemberg und im Landkreis Ludwigsburg sind die Fallzahlen für den Tatort Asperg im Jahr 2022 um 2,4 % beziehungsweise um 13 Fälle gesunken. Mit 526 registrierten Taten wurde die niedrigste Fallzahl der letzten zehn Jahre erreicht.

Anders als im Vorjahr wurden im Jahr 2022 aber zwei Raubdelikte erfasst. In beiden Fällen handelte es sich um räuberische Erpressung.

Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sank mit acht registrierten Fällen nur geringfügig. Alle Sexualdelikte konnten aufgeklärt werden, darunter drei Fälle sexueller Belästigung, zwei Erpressungen auf sexueller Grundlage, eine Erregung öffentlichen Ärgernisses und zwei Fälle exhibitionistischer Handlungen.

Die Zahl der Körperverletzungsdelikte blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant. Die Zahl der gefährlichen beziehungsweise schweren Körperverletzung stieg von 10 auf 13 Fälle. In nur 7 der 78 Fälle blieben die Täter bei den Körperverletzungsdelikten unbekannt, 5 bei der schweren und 2 bei der leichteren Begehungsform. 31 der insgesamt 72 ermittelten Tatverdächtigen bei den Körperverletzungsdelikten waren Nichtdeutsche – dies entspricht einem Anteil von 43,1 %.

Erwartungsgemäß bestätigte sich auch im vergangenen Jahr wieder, dass der Großteil der Körperverletzungsdelikte im nahen sozialen Lebensumfeld oder nach Vorbeziehungen begangen wurden. In 55 Fällen standen Täter und Opfer in einem engeren Beziehungsverhältnis. In 3 Fällen wurden Polizeibeamte strafrechtlich relevant angegangen.

Bei den Diebstahlsdelikten stiegen die Fallzahlen im Berichtsjahr, verglichen mit dem Vorjahr auf ein mittleres Niveau. Die Eigentumsdelikte machten im Jahr 2022 einen Anteil von knapp 22 % aller Fälle aus, was einem hohen Anteil entspricht. Sowohl die Zahl der Einfachen als auch der Schwereren Diebstahldelikte stieg jeweils an.

Und während sich die Zahl der Wohnungseinbrüche im Vergleich zum Vorjahr kaum veränderte, stiegen vor allem die Schweren Diebstähle „an/in/aus Kfz“ von einem auf sechs Fälle stark an.

Die Vermögens- und Fälschungsdelikte sanken im Berichtsjahr auf den niedrigsten Wert der letzten fünf Jahre. Insgesamt konnten 68 der 97 Fälle der Vermögens- und Fälschungsdelikte geklärt werden. Der deutlichste Anteil dieser Deliktskategorie war erneut den Betrugsdelikten zuzuordnen, mit insgesamt 62 Fällen. Der Waren- beziehungsweise Warenkreditbetrug umfasste 20 Fälle, darunter auch der Tankbetrug in 6 Fällen.

Die Zahl der Anzeigen wegen Beförderungserschleichung sank auf 18 registrierte Fälle.

In 30 Fällen wurden darüber hinaus digitale Identitäten beziehungsweise Bankdaten von Asperger Bürgern erlangt und zum Teil erfolgreich zur Begehung von Anschlussstraftaten missbraucht.

In 51 Fällen wurden Asperger Bürger im Zusammenhang mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf von Waren über das Internet betrogen, dabei sind 3 Asperger Bürger auf Fakeshops hereingefallen. Betrügereien im Zusammenhang mit vermeintlichen Gewinnspielen fielen 3 Asperger Bürger zum Opfer. In 18 Fällen wurden der sogenannte Enkeltrick und Schockanrufe registriert.

Die Anzahl der registrierten Sachbeschädigungen war 2022 weiter rückläufig. Wie in den letzten Jahren wurden über 1/3 der Sachbeschädigungen an Kfz begangen.

Im Betäubungsmittelbereich war 2022 ein leichter Rückgang auf insgesamt 31 Rauschgiftdelikte zu verzeichnen. Insbesondere bei Delikten mit Cannabis sanken die Fallzahlen deutlich von 33 auf 25 Fälle. Insgesamt kamen 12 Fälle über Büroermittlungen und 9 Fälle im Rahmen von Personen- und/oder Fahrzeugkontrollen zur Anzeige. Im Rauschgiftbereich wurden 23 Tatverdächtige zur Anzeige gebracht. Genauer betrachtet waren dies zwei männliche und eine weibliche Jugendliche, 5 Heranwachsende und 15 Erwachsene.

Für den Tatortbereich Asperg konnten 325 der 526 verzeichneten Straftaten geklärt werden. Mit einer Aufklärungsquote von somit 61,8 % liegt man damit erneut auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Im Vergleich der Aufklärungsquoten des Berichtsjahres mit dem Jahr 2021 war wieder festzustellen, dass die Aufklärungsquote das Ergebnis der zurückgegangenen Sachbeschädigungen sowie Vermögens- und Fälschungsdelikten darstellt.

Insgesamt konnten 290 Tatverdächtige ermittelt werden. Eine von diesen Zahlen losgelöste Recherche ergab, dass 138 ermittelte Tatverdächtige bei Tatbegehung auch in Asperg wohnten. Dies entspricht knapp 48 %.

Sowohl die Anzahl der tatverdächtigen Minderjährigen als auch die der Heranwachsenden ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Die Zahl der tatverdächtigen Erwachsenen sowie die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen stieg hingegen deutlich an. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Verhältnis zu den gesamten Tatverdächtigen lag im Berichtsjahr bei knapp 48 %. 2021 war der Anteil mit 35,4 % deutlich geringer.

Bürgermeister Christian Eiberger und die Mitglieder des Gemeinderates dankten Michael Winter und Michael Neuweiler für ihre Arbeit und ihren Einsatz für Asperg sowie für die gute Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Polizei.

Gemeinderat berät und beschließt über neues Radewegekonzept

Der Verkehrs- und Mobilitätssektor gewann in den vergangenen Jahren aufgrund des Klimawandels sowie den Zielen, den Straßenlärm, den CO2-/Stickoxid-Ausstoß und den Feinstaub zu reduzieren, kontinuierlich an Bedeutung. Die enormen Verkehrsmengen, die in Asperg täglich unterwegs sind, zeigen deutlich, weshalb auch in Asperg Maßnahmen erforderlich sind.

Klimafreundlichere Mobilitätsarten sind auch ein wesentlicher Bestandteil des Asperger Klima- und Energiekonzeptes (AKEK) und werden entsprechend forciert. Neben der Förderung des ÖPNV, dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und der kontinuierlichen Verbesserung der Fußwegebeziehungen muss auch die Nutzung des Fahrrads als klimafreundliches Fortbewegungsmittel in Asperg an Bedeutung gewinnen.

Damit mehr Bürgerinnen und Bürger auf das Fahrrad umsteigen, muss der Straßenraum entsprechend sicher für Fahrradfahrer ausgestaltet sein und in vielen Bereichen fairer auf die Nutzer aufgeteilt werden. Diese Tatsache macht die Ausweisung von attraktiven, lückenlosen und vor allem sicheren Radrouten noch wichtiger.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung daher beauftragt, ein Radwegekonzept unter Beteiligung der Bürgerschaft zu erarbeiten.

Hieraus bildete sich die Radkerngruppe Asperg. Mitglieder sind Bürgerinnen und Bürger, Vertreter des ADFC, Mitglieder des Gemeinderates, Vertreter der Verwaltung und des Landratsamts sowie mit der Planungsgruppe SSW auch eine fachliche Begleitung.

Ausgehend von bestehenden und ausgeschilderten Hauptradrouten, erarbeiteten die Mitglieder der Kerngruppe ein Radwegekonzept auf Basis eigener Vorschläge. Die hierdurch erhaltenen Routen wurden im Nachgang anhand verschiedener Prämissen wie zum Beispiel Netzbedeutung/Bündelungsfunktion, Sicherheitsaspekte, Städtebau und Realisierbarkeit/Wirtschaftlichkeit bewertet.

Zudem wurden dank der Ideen der Radkerngruppe bereits erste Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt. So zum Beispiel eine Anforderungsampel im Bereich Wilhelmstraße und Osterholzstraße zur Querung der Eglosheimer Straße.

Die Umsetzung eines Radwegekonzeptes und die damit einhergehende Umgestaltung des Straßenraums benötigt jedoch auch Planung, weitere Beratungen und Beschlussfassungen im Gemeinderat sowie entsprechende finanzielle Mittel.

Schrittweise sollen die erarbeiteten Vorschläge daher mit den Genehmigungsbehörden des Landratsamtes Ludwigburg besprochen und deren Genehmigung beantragt werden.

So sind Maßnahmen unter anderem in der Lehenstraße, im Kreuzungsschnittpunkt Lehenstraße/Königsstraße, der Eberhardstraße, der Brücke Neckarstraße über die Autobahn oder auch im Brückenbereich zwischen Lehenstraße und Hirschbergstraße geplant.

Dabei erhielt die Verwaltung vom Gemeinderat den Auftrag, für die vorgeschlagenen Maßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Einhergehend beauftragte er die Planungsgruppe SSW, über die vom Landratsamt zu genehmigenden Maßnahmen eine Ausführungsplanung anzufertigen, die zur Realisierung anfallenden Kosten zu ermitteln und dem Gemeinderat zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Auch sollen bei künftigen städtebaulichen Entwicklungen sowie bei allen baulichen Maßnahmen im Verkehrsraum die Ergebnisse sowie die Strecken des Radwegekonzeptes geprüft und größtmöglich berücksichtigt werden.

Gemeinderat stimmt dem Klimaanpassungskonzept mit der Stadtklimaanalyse und der Vulnerabilitätsanalyse zu

Um den negativen Auswirkungen des Klimawandels auf der Ebene der Stadtentwicklung frühzeitig zu begegnen, wurde 2019 vom Gemeinderat die Aufstellung eines Klimaanpassungskonzeptes beschlossen.

Die Stadt kann mit stadtplanerischen Mitteln die jetzigen und die zukünftigen negativen Auswirkungen im Stadtgebiet und somit die Gesundheit der dort lebenden Bevölkerung positiv beeinflussen. Das Klimaanpassungskonzept soll dazu dienen, die Folgen des Klimawandels rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Es zeigt auf, welche lokalen Veränderungen zu erwarten sind, welche Bereiche besonders betroffen sind sowie aus welchen Gründen und auf welche Weise Asperg sich als Stadt darauf vorbereiten kann.

In einem ersten Schritt wurde die dazugehörige Stadtklimaanalyse, welche die aktuelle und die künftige klimatologische Situation in Asperg untersucht, durchgeführt. Ebenso wurde die Verwundbarkeitsuntersuchung und -bewertung beauftragt und beide Ergebnisse dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Mai vorgestellt.

Dabei zeigt die Stadtklimaanalyse die räumlichen Wirkungszusammenhänge zwischen den thermisch belasteten Räumen und den ihnen zugeordneten Ausgleichsräumen auf und analysiert diese. Sie dient als wichtige Grundlage für planerische Entscheidungen. Ein Schwerpunkt wurde vor allem auf die zunehmende Belastung durch Hitze gelegt.

Hierzu wurde der aktuelle Zustand für die Stadt Asperg sowie die zu erwartende Zunahme der Anzahl an heißen Tagen für das Stadtgebiet Asperg simuliert. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Überhitzung des Stadtgebietes ohne Maßnahmen in den nächsten 100 Jahren deutlich zunehmen wird. Zusätzlich wurden umfangreiche Modellierungen der thermischen und lufthygienischen Belastungen und der entlastenden Momente durch Kaltluftabflüsse und die städtische Klimavielfalt durchgeführt. In die Modellierung flossen der Bestand mit einem Höhenmodell, die Realnutzung, Baukörper sowie weitere Faktoren ein. Auch die Effekte des prognostizierten Klimawandels wurden berücksichtigt.

Die hierdurch erstellte Klimaanalysekarte zeigt eine flächendeckende, detaillierte Darstellung der thermischen und dynamischen Verhältnisse des klimatischen Ist-Zustandes. Die ebenfalls erstellte Planungshinweiskarte weist im Gegenzug zu der weitgehend wertfreien Darstellung der Klimaanalysekarte den Freiflächen hinsichtlich ihrer klimatischen Ausgleichsfunktion eine Wertung zu und klassifiziert die Siedlungsflächen hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber einer Siedlungsverdichtung oder -erweiterung sowie der thermischen Betroffenheit.

Die somit erstellte Stadtklimaanalyse war wiederum Ausgangsbasis für die ebenfalls erstellte Vulnerabilitätsanalyse. Hierfür wurde der Stadtbereich in Strukturtypen unterteilt, die grüne Infrastruktur der Stadt Asperg ermittelt und die Flächennutzung in der freien Landschaft analysiert.

Der Stadt- und Siedlungsraum wurde hierfür in acht Stadtstrukturtypen unterteilt. Sie unterscheiden sich zum Beispiel durch die Art der Bebauung, die Bebauungsdichte, die Nutzung und den Versiegelungsgrad beziehungsweise ihre Durchgrünung.

Durch eine Überlagerung mit den Klimatopen der Stadtklimaanalyse sind somit erste allgemeine Aussagen zu Überhitzungsrisiko, Versiegelungsgrad bzw. Durchgrünungsgrad und der klimatischen Einordnung möglich. Hohe Versiegelung und mangelnde Begrünung führen tagsüber zu einer starken Aufheizung, verhindern nächtliche Abkühlung und haben eine starke thermische Belastung der Bevölkerung zur Folge.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der sogenannten grünen Infrastruktur. Diese umfasst Stadtgrün in allen Formen von Parkanlagen, Kleingärten, Straßengrün, Wald, landwirtschaftliche Flächen und Privatgärten. Neben der Funktion als klimatische Ausgleichsflächen dienen sie als Regenwasserrückhalt und werden als Erholungs- und Freizeitbereiche genutzt.

Wertvolle Grün- und Freiflächen sind unter anderem der Stadtfriedhof, der Spielplatz Lehenstraße, wie auch der Bürgergarten und zahlreiche kleinere Grünflächen und Spielplätze. Wichtige Ausgleichsräume in Hitzeperioden bieten zudem der stadtnahe Wald und die Streuobstbereiche.

Neben den öffentlichen Grünflächen spielt auch der Straßenbaumbestand eine wichtige Rolle für das Stadtklima. Dieser ist in Asperg überwiegend gut ausgeprägt. Es gibt jedoch einzelne Bereiche, in denen Nachbesserungsbedarf besteht oder in denen die Bäume aufgrund ungünstiger Wuchsbedingungen oder aufgrund des Alters einen schlechten Zustand aufweisen.

Wichtiger Bestandteil der Vulnerabilitätsanalyse sind auch die sogenannten Elemente in der freien Landschaft. In der freien Landschaft befinden sich überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen und geschützte Biotope.

Die Landwirtschaft steht im besonderen Spannungsfeld zwischen Produktion, Flächenreserve, Naturschutz und Naherholung. Die landwirtschaftliche Produktion ist weiterhin in besonderer Weise vom Zustand der Böden abhängig und somit direkt, wie auch indirekt, von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Durch gezielte Maßnahmen lassen sich die Ertragsfähigkeit der Böden schützen und die Auswirkungen des Klimawandels abschwächen.

Die Verwundbarkeitsanalyse ergab dabei eine besonders hohe Verwundbarkeit für 22,7 ha Ackerflächen. Besonders im Süden von Asperg befinden sich hochwertige Ackerflächen, die von Erosion durch Wasser und durch Trocken- bzw. Hitzestress gefährdet sind.

In Asperg gibt es circa 5,9 % mit Wald bestandener Fläche. Diese konzentriert sich im Osterholz und am Nordhang des Hohenaspergs. Das Osterholz ist durch einen überwiegend alten Eichenbestand geprägt. Da die Eiche trockenheitsresistent und wärmeverträglich ist, kann das Osterholz als anpassungsfähiger an veränderte Umweltbedingungen gewertet werden. Im Gegensatz zu den Waldflächen am Hohenasperg, die einen gemischten Baumbestand mit einem Anteil Nadelbäumen aufweisen. Dennoch werden beiden Waldflächen nur als bedingt für die Auswirkungen des Klimawandels gerüstet eingestuft, da eine schnelle Anpassung aufgrund der langen Lebensdauer von Bäumen und den damit verbundenen langen Bewirtschaftungszeiträumen nicht möglich ist.

Aus den Grundlagen der Verwundbarkeitsuntersuchung wurden abschließend sieben Handlungsfelder abgeleitet, die auf ihre Verwundbarkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels bewertet wurden. Diese sind:

  • Mensch und Gesundheit
  • Grüne Infrastruktur
  • Blaue Infrastruktur
  • Niederschlag und Wasser
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Naturschutz
  • Wirtschaft und Tourismus

Mit den Ergebnissen der Verwundbarkeitsanalyse sowie der Handlungsfelder lassen sich für Asperg jetzt gezielt Bereiche ermitteln, in denen Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen sind.

Mit der Vorstellung der Ergebnisse und den Berichten zur Stadtklimaanalyse und der Verwundbarkeitsuntersuchung ist somit nunmehr der erste Teil des Klimaanpassungskonzeptes abgeschlossen.

Nicht enthalten waren die konkreten Maßnahmen, welche für die einzelnen Handlungsschwerpunkte in den Quartieren der Stadt Asperg umzusetzen sind. Dies soll in einem zweiten Schritt erfolgen.