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Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2024

  • Der Gemeinderat beschloss die Vergabe für die Lieferung und Montage von Digitalfunkgerätschaften für die Freiwillige Feuerwehr Sexau, an die Fa. abel&käufl zum Angebotspreis von 21.845,32 Euro.
  • Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau empfahl der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen für den Bereich „Am Erlengraben - Feuerwehr“ in der Gemeinde Sexau die Aufstellung für die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen. Der Gemeinderat der Gemeinde Sexau billigte die Änderungsentwürfe und empfahl der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen – Freiamt – Malterdingen – Sexau – Teningen für den Bereich „Am Erlengraben - Feuerwehr“ in der Gemeinde Sexau die frühzeitige Beteiligung mit Umweltprüfung (Scoping) gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
  • Der „Lärmaktionsplan 4. Stufe – Gemeinde Sexau“ wurde durch die Fortschreibung des vorhandenen Lärmaktionsplans und der vom 01.12.2023 zugrunde liegenden Basisdaten der LUBW erstellt. Die im vorhandenen Lärmaktionsplan der 3. Stufe dargestellten Handlungsoptionen wurden überprüft und eventuell fortgeschrieben.
  • Der Entwurf zur Fortschreibung / Überprüfung des vereinfachten Lärmaktionsplans der Gemeinde Sexau (4. Stufe) soll öffentlich ausgelegt und die betroffenen Träger öffentlicher Belange angehört werden.
  • Die Grundsatzbeschlüsse vom 20.03.2003 und 18.05.2004 zum Einbau von Dachgauben wurden aufgehoben und durch folgenden neuen Beschluss für das gesamte Plangebiet ersetzt:

        1. Die Festlegungen der Bebauungsvorschriften § 9 Ziffer 4-6 werden gestrichen und durch die neue Ziffer 4 ersetzt:

        Die Länge der Dachgauben im Obergeschoss und im obersten Dachgeschoss darf jeweils insgesamt 2⁄3 der Länge der jeweils zugehörigen Dachlänge nicht 

        überschreiten. Dieses Maß gilt auch für die Summe aller Gauben auf einer Dachseite. Die Gaubenlängen in beiden Geschossen werden nicht aufaddiert. 

         2. Der Grundsatzbeschluss wird im Rahmen der nächsten Änderung des Bebauungsplanes eingearbeitet.

  • Im Rahmen der Offenlage zur Erweiterung Ortsabrundungssatzung "Eckle" der Gemeinde Freiamt gemäß § 4 Abs. 2 BauG wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich.
  • Den erforderlichen Befreiungen (Überschreitung der Wandhöhe, Ausbau Dachspitz zu Wohnzwecken) für die Errichtung zweier übereinanderliegenden Gauben in Treppenform, Vordersexauer Weg 32 wurde zugestimmt und das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde erteilt. 
  • Der beantragten Befreiung für die Errichtung eines Carports außerhalb der festgesetzten Baufenstern im Bebauungsplan, Höchtestraße 9 wurde zugestimmt und das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde erteilt.