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Brauchwasserentnahmestelle beim Pumpwerk „Buchern“

Die Entnahmestelle für das Brauchwasser beim Pumpwerk Buchern ist wieder geöffnet.

Wir weisen darauf hin, dass an der Entnahmestelle ausschließlich Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte landwirtschaftlicher Grundstücke auf Markung Flein Wasser entnehmen dürfen, die im Besitz eines Berechtigungsscheines sind. Für diesen Personenkreis ist die kleine Zapfstelle (1¼“) vorgesehen. Die große Zapfstelle ist ausschließlich auf Mitglieder der Bewässerungsgemeinschaft (BWG) der Fleiner Weingärtner beschränkt und nur mittels eines Schlüssels zu öffnen.

Die Entnahme darf nur während der von der Gemeinde Flein festgelegten Zeiten erfolgen. Die Brauchwasserentnahmestelle ist montags bis samstags von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Der Berechtigungsschein ist bei der Entnahme des Wassers mitzuführen und auf Verlangen dem Kontrollberechtigten der Gemeinde vorzuzeigen. Der Berechtigungsschein ist nicht übertragbar. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Ein Berechtigungsschein kann bei der Gemeinde Flein im Zimmer 1.12 – Frau Faltin beantragt werden. Wir bitten, sich entsprechend ausweisen und eine Kopie des Pachtvertrags oder Grundbuchauszugs vorweisen zu können.

Bei Missbrauch kann die Wasserentnahme von der Gemeinde gesperrt werden. Für Notsituationen behält sich die Gemeinde vor, eine Wasserentnahme für landwirtschaftliche Zwecke zu untersagen.

Das vorhandene Wasser wird von der Gemeinde nur als Brauchwasser zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Wassers als Trinkwasser wird ausgeschlossen. Die Gemeinde haftet nicht für mögliche Schäden aus bakteriologischer oder sonstiger Verunreinigung.

Die Abgabe an Kleinabnehmer ist bis auf Weiteres ohne Entgelt. Mitglieder der Bewässerungsgemeinschaft (BWG) der Fleiner Weingärtner müssen das Entnahmebuch führen (Datum, Name des Wasserabnehmers, alter Zählerstand, Entnahmemenge, neuer Zählerstand, Unterschrift), welches sich an der Zapfstelle befindet.