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Budget

Das Regionalbudget ist zurück! 


Ab sofort stehen 200.000 Euro Förderungssumme für Kleinprojekte im Heckengäu bereit.

 

Aufrufzeitraum: 15. April 2024 – 17. Mai 2024

Auswahlsitzung: 02.07.2024

 

Wer also eine Projektidee hat, kann sich gerne bei der LEADER Geschäftsstelle unter 07031-6631172 oder per E-Mail an info@leader-heckengaeu.de melden.

Förderfähig ist ein Projekt dann, wenn die Nettokosten 20.000 Euro nicht übersteigen und inhaltlich in den Bereichen Dorfentwicklung, Infrastrukturmaßnahmen oder zur Unterstützung lokaler Einrichtungen einzuordnen ist. Die Projekte müssen zu 100 % durch die Antragstellenden vorfinanziert und in 2024 umgesetzt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Nettokosten. Natürlich ist Voraussetzung für einen Antrag auch, dass das Projekt in der LEADER Heckengäu-Gebietskulisse liegt. Außerdem muss es mindestens einem der Handlungsfelder von LEADER Heckengäu zuzuordnen sein, auf einem realistischen Zeitplan beruhen und nach der Förderung weiter tragfähig sein. Bei der Antragstellung müssen zwei vergleichbare Angebote je Position eingereicht werden. 

 

Auch in der neuen Förderperiode 2023 – 2027 wird LEADER Heckengäu die Region stärken und fördern. LEADER, ein Förderprojekt der Europäischen Union, steht für Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, übersetzt: Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Die Gebietskulisse
Landkreis Böblingen: Bondorf, Deckenpfronn, Jettingen, Mötzingen und Weissach, Landkreis Calw: Althengstett, Bad Liebenzell (Möttlingen, Monakam Unterhaugstett, Calw (Heumaden, Stammheim, Holzbronn), Egenhausen, Gechingen, Haiterbach, Nagold, Ostelsheim, Rohrdorf, Simmozheim und Wildberg, 
Enzkreis: Friolzheim, Mönsheim, Neuhausen, Tiefenbronn, Wiernsheim, Wimsheim, Wurmberg
Landkreis Ludwigsburg: Eberdingen.