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Maßnahmen enden zum 26.5.

Corona-Arbeitsschutzverordnung - alle Infos

Medizinische Mund-Nasen-Masken und Atemschutzmasken

Maridav/iStock/Getty Images Plus

Atemschutzmasken sind für den Arbeitsschutz gedacht. Man trägt sie in medizinischen Berufen oder in Handwerk und Industrie.

Das Bundesarbeitsministerium wird Handlungsempfehlungen veröffentlichen, um den Arbeitsschutz weiterhin zu gewährleisten.

Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch künftig nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen im Auge zu behalten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.

Arbeitsministerium wird Empfehlungen geben

Das Bundesarbeitsministerium wird Empfehlungen bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise geben, wie betrieblicher Ausbrüche verhindert oder eingegrenzt werden können. Das werden vor allem jene Maßnahmen sein, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben.

Darüber hinaus beobachtet das Ministerium das Infektionsgeschehen auch weiterhin. Im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs wird es rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Hinweis: Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ist nicht mehr gültig. Sie ist am 2. Februar 2023 außer Kraft getreten.)