Das Bundesarbeitsministerium wird Handlungsempfehlungen veröffentlichen, um den Arbeitsschutz weiterhin zu gewährleisten.
Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch künftig nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen im Auge zu behalten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.
Arbeitsministerium wird Empfehlungen geben
Das Bundesarbeitsministerium wird Empfehlungen bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise geben, wie betrieblicher Ausbrüche verhindert oder eingegrenzt werden können. Das werden vor allem jene Maßnahmen sein, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben.
Darüber hinaus beobachtet das Ministerium das Infektionsgeschehen auch weiterhin. Im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs wird es rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.