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Die weißen Tauben fliegen nicht mehr

Unsere Fraktion hatte vor der Sommerpause den Antrag gestellt, das Fliegen lassen von Hochzeitstauben in unserer Stadt zu verbieten. Hintergrund: In aller Regel sind diese Tauben nicht an ein Leben in Freiheit gewöhnt oder sie finden nicht zurück in den Taubenschlag, sodass sie jämmerlich verenden, zur Beute von Raubvögeln werden oder die ohnehin schon lästige Population der Stadttauben vergrößern. Auch Tierschutzorganisationen halten diesen Brauch für Tierquälerei. Zwar gibt es wohl Anbieter von Hochzeitstauben, die sehr gewissenhaft arbeiten und dem Tierwohl hohe Bedeutung beimessen, etwa, indem sie diese Tiere nur verkaufen, wenn die Hochzeit im Umkreis von 30 Kilometern zum Taubenschlag stattfindet und die Vögel so höchstwahrscheinlich wieder nach Hause finden – Tauben sind monogame, standorttreue Tiere. Allerdings sind wir von der L.E.Bürger/DiB-Fraktion der Überzeugung, dass es nicht Aufgabe der Beschäftigten des Standesamts sein kann, nachzuforschen bzw. zu überprüfen, ob die Hochzeitstauben von einem solchen Händler stammen. Daher, so unsere Conclusio, bleibt nur ein generelles Verbot.

 

Allerdings, so klärte die Verwaltung auf, könne eine Kommune kein solches Verbot erlassen: Hierfür gibt es keine hinreichende Rechtsgrundlage oder Ermächtigungsgrundlage, die nach dem Grundsatz von Vorrang und Vorbehaltes des Gesetzes jedoch notwendig wäre. Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz sind Bundesangelegenheit, in Baden-Württemberg liegt nach Paragraf 19 Abs. 1 Nr. 3b des Landesverwaltungsgesetzes das Tierschutzrecht ausschließlich beim Landkreis Esslingen als Kreisveterinär- und Tierschutzbehörde. Also haben wir uns gemeinsam mit der Verwaltung für die am weitesten gehende Möglichkeit entschieden, das Fliegen lassen von Hochzeitstauben in LE zu unterbinden. Daher hat der VKS-Ausschuss am vergangenen Dienstag mit der Stimme unserer Stadträtin Sigrid Ott beschlossen, dass es künftig verboten ist, auf städtischen Flächen wie etwa unmittelbar vor dem Standesamt oder dem Rathaus sowie dem Marktplatz Hochzeitstauben gen Himmel steigen zu lassen. Dieses Verbot kann die Kommune aufgrund ihres Hausrechts auf städtischen Flächen aussprechen, so sind beispielsweise auch das Werfen von Reis sowie Konfetti oder das Streuen von Blütenblättern nach der Trauung untersagt. Die Fraktion L.E.Bürger/DiB freut sich darüber, dass der Tierschutz in LE einen ordentlichen Fortschritt erzielt hat und dankt den übrigen Fraktionen für die Unterstützung – lediglich die CDU-Fraktion hatte unserem Antrag nicht zugestimmt.