Für Wärmestrom-Kund*innen der EnBW mit gemeinsamer Messung erhöhen sich die Preise um 4,5 Prozent. Auch die jeweiligen Tarife außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung ändern sich in ähnlichem Umfang.
Erhöhung der Netzentgelte schuld
Hauptgrund für diese Veränderungen sind die politischen Entscheidungen im Zuge des Verfassungsgerichtsurteils zur Schuldenbremse von November 2023. Diese haben zu einer deutlichen Erhöhung der Netzentgelte für Haushaltsstrom geführt. Gleichzeitig sind auch die staatlichen Abgaben, Umlagen und Steuern insgesamt gestiegen, die ebenfalls Teil des Strompreises für Haushalte sind (siehe Grafik).
Zusammen machen diese beiden Kostenbestandteile mehr als die Hälfte der Strompreise für Privatkund*innen aus. Ein weiterer Kostenfaktor für die Preisanpassung sind die außerordentlich hohen Beschaffungskosten, insbesondere aus dem Energiekrisenjahr 2022. Denn zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung kauft die EnBW Energiemengen, die sie für ihre Kund*innen benötigt, bereits lange im Voraus an den Börsen ein. Trotz sinkender Beschaffungspreise an den Strombörsen liegt der Durchschnittspreis dort weiter über den Preisen vor der Energiekrise.
Preise bisher seit Oktober 2022 unter Durchschnitt
Mit dieser langfristigen Beschaffungsstrategie kann das Energieunternehmen unerwartete Preissprünge für seine Kund*innen in der Regel deutlich abfedern, stabile Preise anbieten und eine sichere Versorgung gewährleisten. So konnte die EnBW beispielsweise seit Oktober 2022 den Preis in der Grund- und Ersatzversorgung deutlich unter dem durchschnittlichen Strompreis für Haushalte in Deutschland halten – trotz extremer Preissprünge am Markt. Nun wirkt sich dies jedoch mit Verzögerung auf die Strompreise der EnBW aus.
Preise steigen ab April 2024 über den Durchschnitt
Mit der Preismaßnahme zum 1. April 2024 liegt der Preis beim Haushaltsstrom der EnBW in der Grund- und Ersatzversorgung zum aktuellen Zeitpunkt leicht über dem Durchschnittspreis im Markt. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) bedeutet dies Mehrkosten von monatlich rund 16 Euro².
Bei Wärmestrom mit gemeinsamer Messung betragen die Mehrkosten in der Grund- und Ersatzversorgung etwa 8 Euro² je Monat, bezogen auf einen Musterhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 6.300 kWh.