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Europa- und Kommunalwahl 2024

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für die am 9. Juni 2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen suchen wir freiwillige Helfer für unsere Wahllokale. Für die Besetzung der 26 Urnenwahlvorstände in den Stadtteilen Blankenloch (inkl. Büchig), Friedrichstal, Spöck und Staffort und 6 Briefwahlvorstände der Großen Kreisstadt Stutensee werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. 

Für Ihre Mitarbeit gibt es eine finanzielle Entschädigung. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten zur Vorbereitung auf die Wahl die Möglichkeit, an einer Wahlhelferschulung teilzunehmen.

 

Wer kann Wahlhelfer werden?

Wahlhelfer kann jeder werden, der für die entsprechende Wahl in Stutensee wahlberechtigt ist. 

 

Was muss ich am jeweiligen Wahlsonntag tun?

Gemeinsame Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind u. a. folgende:

  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlvorstand.

 

Die Wahllokale sind am Sonntag, den 9. Juni 2024 von 08 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. 

 

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von der Wahlsachbearbeitung zur Besetzung der Wahllokale in Schichten eingeteilt. 

Schicht 1:  07:50 Uhr bis 13:00 Uhr 

Schicht 2:  13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Ab 18 Uhr ist es am 9. Juni 2024 vorgesehen, die Europawahl gleich im Wahllokal im jeweiligen Stadtteil auszuzählen. Es ist geplant, im Anschluss daran im Rathaus, Stadtteil Blankenloch, Rathausstraße 3, 76297 Stutensee, das Wahlergebnis der Kreistagswahl zu ermitteln. Für jeden Wahlbezirk sind dort entsprechende Räumlichkeiten vorgesehen. 

 

Am Montag, den 10. Juni 2024 beginnt ebenfalls im Rathaus, Stadtteil Blankenloch, ab 08:30 Uhr für alle Wahlvorstände die weitere Auszählung. Zunächst wird das Ergebnis der Gemeinderatswahl, anschließend werden die Ergebnisse der Ortschaftsratswahlen der Stadtteile Friedrichstal, Spöck und Staffort ermittelt. 

 

Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Wahldienst sowohl am Sonntag als auch am darauffolgenden Montag erfolgen kann. Für die Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer am Sonntag und Montag erhalten Sie bei Bedarf eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber.

 

Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bei der Wahlsachbearbeitung unter wahlen@stutensee.de oder lassen Sie uns die ausgefüllte „Anmeldung als wahlhelfende Person“ auf dem Postweg (Stadtverwaltung Stutensee, Wahlamt, Rathausstraße 3, 76297 Stutensee) oder per E-Mail zukommen. 

 

Das Formular „Anmeldung als wahlhelfende Person“ finden Sie auf der Homepage der Stadt Stutensee unter www.stutensee.de/Wahlen.

 

Wir freuen uns auf Sie!

Die Wahlsachbearbeitung