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Europa- und Kommunalwahlen: Daten und Fakten

Die Europa- und Kommunalwahlen in Tübingen finden am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Bei den Kommunalwahlen werden in Tübingen die Mitglieder des Gemeinderats der Universitätsstadt Tübingen sowie die Mitglieder des Wahlkreises 1 des Kreistags des Landkreises Tübingen gewählt. Zudem finden in den acht Teilorten Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim die Wahlen zum Ortschaftsrat statt.

 

Wahlberechtigte für die Europawahl

Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/-innen), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Staat wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Ins Wählerverzeichnis der Universitätsstadt Tübingen werden alle Personen mit einem deutschen Pass eingetragen, die die Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllen und am 28. April 2024 in Tübingen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Eine Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen können außerdem:

 

  • Personen, die sich gewöhnlich in Tübingen aufhalten, zum Beispiel Wohnsitzlose
  • Personen, die nach dem 28. April nach Tübingen ziehen und in Tübingen wählen wollen 
  • Insassen der Justizvollzugsanstalt, die noch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind

 

Unionsbürger/-innen, die bereits bei der Europawahl 2019 in Tübingen gewählt haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie nichts anderes beantragt haben. Alle anderen Unionsbürger/-innen, die in Tübingen an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen bis zum 19. Mai einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer diesen Antrag nicht stellt, bleibt in seinem Herkunftsland für die Europawahl wahlberechtigt. Alle Betroffenen wurden hierzu bereits im März persönlich angeschrieben. Weitere Informationen gibt es unter www.tuebingen.de/wahlen-unionsbuerger.

 

Wahlberechtigte für die Kommunalwahlen

Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/-innen), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Tübingen wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Anders als bei der Europawahl sind Unionsbürger/-innen automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. Personen, die sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in Tübingen aufhalten, können bis zum 19. Mai einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.

 

Rückkehrer-Regelung

Für die Kommunalwahlen gilt zudem die sogenannte Rückkehrer-Regelung. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von der dreimonatigen Mindestwohndauer für Wahlberechtigte: Wer nach dem 8. März 2024 wieder nach Tübingen zugezogen ist und in den drei Jahren davor schon einmal das Wahlrecht in Tübingen besaß, ist von der Wartezeit befreit und kann auf Antrag sofort ins Wählerverzeichnis eingetragen werden.

 

Diesen Antrag kann man bis zum 19. Mai stellen. Zuvor muss die Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgt sein, wofür man einen Termin vereinbaren muss. Wer über die Online-Terminvereinbarung nicht mehr rechtzeitig einen Termin zur Anmeldung erhält, kann per E-Mail oder telefonisch einen dringenden Termin aufgrund des Wiederzuzugs anfragen:

 

  • beim Bürgerbüro Stadtmitte, E-Mail buergeramt@tuebingen.de, Telefon 07071 204-2040
  • beim Bürgerbüro Lustnau, E-Mail rathaus-lustnau@tuebingen.de, Telefon 07071 204-1260
  • beim Bürgerbüro Derendingen, E-Mail rathaus-derendingen@tuebingen.de, Telefon 07071 204-1308 und
  • bei den Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim.

 

Wahlberechtigte für die Ortschaftsratswahlen

Wer in einem der acht Teilorte wohnt und für die Gemeinderatswahlen wahlberechtigt ist, ist automatisch für die Wahl des Ortschaftsrats in dem Teilort, in dem sie oder er wohnt, wahlberechtigt. Hier gibt es keine Mindestwohndauer. Wer am 24. Mai in einem Teilort gemeldet ist, ist für die Wahl des jeweiligen Ortschaftsrats wahlberechtigt. Wer später zuzieht, muss einen Wahlschein beantragen, um an der Ortschaftsratswahl teilnehmen zu können.

 

Briefwahl

Wer bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sendet eine E-Mail an wahlen@tuebingen.de. Anzugeben sind der Name, die vollständige Anschrift, das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses und gegebenenfalls eine von der Wohnanschrift abweichende Versandadresse. Der Versand von Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich zwischen Dienstag, 7. Mai, und Freitag, 10. Mai 2024.

 

www.tuebingen.de/wahlen