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Fahrten von Kindern im Feuerwehrauto

Liebe Besucher beim Maibaumstellen,

in den letzten Jahren kam immer wieder die Frage auf, ob die Kinder nach dem Maibaumstellen das Feuerwehrauto nicht nur besichtigen können, sondern auch eine Runde mit dem Feuerwehrauto mitfahren dürfen. Dies stellt uns jedes Jahr erneut vor ein Problem: die Kindersicherungspflicht. Zum einen muss auch in einem Feuerwehrauto die Anschnallpflicht eingehalten werden und Kinder unter 12 Jahren bzw. unter 150 cm mit einem entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Zum anderen gäbe es für den hoffentlich nicht eintretenden Fall, dass ein Unfall passiert, ein Problem mit der Versicherung, da die Kinder feuerwehrfremde Personen sind und somit der Fahrer in der Pflicht steht. Um diesem Gewissenskonflikt aus dem Weg zu gehen, haben wir uns entschlossen, dass wir beim Maibaumstellen keine Rundfahrten mehr mit dem Feuerwehrauto anbieten werden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Der Feuerwehrausschuss