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Festsetzung der Benutzungsentgelte für Kindergärten und Kinderkrippen sowie für die Verlässliche Grundschule für die Jahre 2024/2025 und 2025/2026

Die Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags und der Kirchenleitungen in Baden-Württemberg haben sich in diesem Jahr sehr frühzeitig auf die Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlung der Elternbeiträge für die beiden kommenden Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 verständigt  

 

Aufgrund dieser Empfehlung wurden in der Gemeinderatssitzung am 18. April 2024 folgende Benutzungsentgelte in den Regelkindergärten für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 ab 01.09.2024 bzw. 01.09.2025 festgesetzt:

 

 

 

Bisheriger Betrag

 

 

2024/2025

 

2025/2026

Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

151,00 €

 

162,00 €

 

174,00 €

 

Für ein Kind aus einer Familie mit 

2 Kindern – unter 18 Jahren

 

117,00 €

 

 

126,00 €

 

 

134,00 €

 

Für ein Kind aus einer Familie mit 

3 Kindern – unter 18 Jahren

 

79,00 €

 

85,00 €

 

92,00 €

 

Für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren

 

26,00 €

 

28,00 €

 

31,00 €

(Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen)

 

Die Anhebung der Benutzungsentgelte ist nicht zuletzt aufgrund erhöhter Kosten, vor allem im Bereich Personal durch den aktuellen Tarifabschluss, dringend notwendig.  Allein aus anderen Einnahmemitteln der Stadt müssen laut der Haushaltsplanung 2024 insgesamt rund 958.000 € bzw. 7.700 € je Kind beigesteuert werden, um die Kosten in den Kindergärten bzw. bei der Kinderbetreuung überhaupt ausgleichen zu können. Bisher werden von den Personalkosten in diesem Bereich auch nur rund 14,7 % durch Einnahmen aus Elternbeiträgen gedeckt. Andere Aufwendungen wie Gebäudeunterhaltungskosten, Sachausgaben und Bewirtschaftungskosten sind hierin noch gar nicht enthalten. 

 

Die Betreuung in der Kleinkindgruppe kostete bisher in Bad Teinach-Zavelstein monatlich bei einer Betreuungszeit von 5½ Stunden und bei 

 

3 Wochentagen:  210,00 € (Mindestbetrag)

4 Wochentagen:  254,00 €

5 Wochentagen:  306,00 €

 

Die Benutzungsentgelte für die Kleinkindgruppe hat der Gemeinderat in der gleichen Sitzung ab 01.09.2024 bzw. 01.09.2025 wie folgt festgesetzt 

 

3 Wochentage (Mindestbetrag)

226,00 €

242,00 €

4 Wochentage

273,00 €

293,00 €

5 Wochentage

329,00 €

353,00 €

 

Für jedes weitere Kind unter 18 Jahren im Haushalt reduziert sich der jeweilige Betrag um 30,00 € (Familienpauschale). Die Familienpauschale wird ab dem Folgemonat, in dem die Änderungsmeldung eingeht, berücksichtigt und nicht rückwirkend ausbezahlt. 

 

Was die Entgelte für die Verlässliche Grundschule (Betreuungszeit zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr) anbelangt, so wurden diese letztmals zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 wie folgt festgelegt:

 

Dauer der Betreuung

Regelentgelt

Ermäßigter Betrag

Mindestbesuch 2 Tage =

27,50 €

(22,00 €)

ab 3 bis 5 Tage =

38,00 €

(27,00 €)

„Notfallentgelt“ =

         5,00 €

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Hier wurden die Entgelte für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 folgendermaßen festgesetzt:

 

Dauer der Betreuung

Regelentgelt

Ermäßigter Betrag

Mindestbesuch 2 Tage =

30,00 €

(25,00 €)

ab 3 bis 5 Tage =

42,50 €

(30,00 €)

„Notfallentgelt“ =

5,00 €

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Bei Fragen zu den oben genannten Gebühren- bzw. Entgelterhöhungen dürfen Sie sich gerne an die Verwaltung, Tel. 07053 9292-24 oder an die Leiterinnen der jeweiligen Betreuungseinrichtungen wenden. 

 

Weitere Informationen: