Merken

Erschließungsmängel werden behoben

Flurneuordnung in Weil der Stadt und in Hausen

Claudia Kallning, (Leiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Landratsamt Böblingen), Landrat Roland Bernhard und Bürgermeister Christian Walter (v.l.)

Landratsamt Böblingen

Claudia Kallning, (Leiterin Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Landratsamt Böblingen), Landrat Roland Bernhard und Bürgermeister Christian Walter (v.l.)

Gleich zwei Flurneuordnungsverfahren führt das Landratsamt Böblingen in diesem Jahr auf Weil der Städter Gemarkung durch. Die Anordnungsurkunden für die Verfahren hat Landrat Roland Bernhard an Bürgermeister Christian Walter übergeben.

Was ist eine Flurneuordnung?

Im Rahmen einer Flurneuordnung werden private Grundstücke wertgleich getauscht. Auslöser der Verfahren sind häufig unvereinbare Interessen bei der Nutzung der Grundstücke. In den beiden Weil der Städter Verfahren werden hauptsächlich Erschließungsmängel behoben. Das heißt, vorhandene Wege über Privatgrund werden zu öffentlichen Wegen. Damit wird die Zufahrt dauerhaft rechtlich gesichert.

Um welche Gebiete geht es?

Renninger Backen

Durch die Gewanne „Renninger Backen“ und „Innere Nuß“ in Weil der Stadt verläuft ein Grasweg, der als landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg genutzt wird. Dieser befindet sich auf Privatgrund. Weiter nördlich ist dieser Weg zwar asphaltiert und in öffentlichem Eigentum, aber für die heutigen Bedürfnisse der Landwirtschaft nicht breit genug. Daher befinden sich auch hier Teile des Weges auf Privatgrund. Diese Situation soll im Rahmen der Flurneuordnung bereinigt werden. 

Darüber hinaus soll das Verfahren so durchgeführt werden, dass die vorhandenen Grundstücke sinnvoll neu zugeschnitten werden und dass nach Abschluss der Flurneuordnung jedes landwirtschaftliche Grundstück eine rechtlich gesicherte Zufahrt hat. Ein Wegebau ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.

Regenüberlaufbecken Netzwiesen

Auslöser für die Flurneuordnung in Hausen ist der geplante Neubau eines Regenüberlaufbeckens im Gewann „Netzwiesen“ durch den Zweckverband Gruppenkläranlage Mittleres Würmtal. Konflikte zwischen der Baumaßnahme und der landwirtschaftlichen Nutzung auf einem für den Neubau benötigten Flurstück sollen durch das Verfahren beseitigt werden. 

Darüber hinaus ist die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke in den Gewannen Hofwiesen, Hubwiesen und Netzwiesen nicht gesichert. Der vorhandene landwirtschaftliche Weg, der zunächst asphaltiert ist und später in einen Grasweg übergeht, liegt bis auf wenige Ausnahmen vollständig auf Privatgrund. Dieser Haupterschließungsweg soll in öffentliches Eigentum überführt werden. uch hier sind keine Wegebaumaßnahmen vorgesehen.

Was kosten die Verfahren?

Für die Verfahren erhält die Stadt Weil der Stadt Landeszuschüsse vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die nicht durch Zuschüsse gedeckten Verfahrenskosten werden von der Stadt getragen, so dass für die Grundstückseigentümer keine Kosten entstehen. Solange kein Wegebau erfolgt, dürften die Kosten für die Stadt sehr überschaubar sein und im niedrigen vierstelligen Bereich liegen.

Was sind die nächsten Schritte?

Beim Gebiet Renninger Backen stehen als nächstes die Vorstandswahl durch die Teilnehmergemeinschaft und die erste Vorstandssitzung mit anschließendem Wertermittlungsverfahren an. 

Beim Flurneuordnungsverfahren Netzwiesen wurden die Vorstände durch die Teilnehmergemeinschaft bereits gewählt und das Wertermittlungsverfahren, bei dem auch zwei externe landwirtschaftliche Sachverständige mitwirken, wird durchgeführt.

Weitere Informationen zu beiden Verfahren finden Sie auf der Website des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung unter fno-verfahren.lgl-bw.de.