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Fortsetzung zum Thema Teilflächennutzungsplan Windenergie

Jan Schuhmacher

 

Der Regionalverband ist vom Land beauftragt, Vorranggebiete für Windkraft in Teilflächennutzungsplänen festzulegen. Um das Ziel von 1,8 % der Fläche der Region zu erreichen, wurden in den Entwurf für die Offenlage, welche am 12.02.2024 gestartet ist, zunächst 3,3 % der Flächen als potenziell geeignet aufgenommen. Das Quantil ist gleichbedeutend mit einer Fläche von ca. 7138 ha, aufgeteilt auf 70 Flächen.

Mit 441,1 ha ist die Fläche im Lußhardt die zweitgrößte des Portfolios. In Sachen Windleistungsdichte, also der möglichen Energieausbeute pro Quadratmeter Rotorfläche, rangiert der Lußhardt Waghäusel auf dem vorletzten Platz. 

Im Vergleich zu vielen anderen Potenzialen wären mit einer Realisierung gemäß Steckbrief vor allem erhebliche, nicht vermeidbare Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 zu erwarten.

Ein Alleinstellungsmerkmal hat das mögliche Vorranggebiet im Lußhardt in der Tatsache, dass sämtliche Wasserschutzzonen inkl. des Schöpfungsbereichs tangiert wären.

Während die Auswirkungen auf Mensch und Boden im Steckbrief als eher gering bis mäßig betroffen eingestuft werden, erscheinen vor allem Teile des Walds als Biotop, als naturnaher Wald und Klimaschutzwald schützenswert. 
Im betroffenen Gebiet werden außerdem windenergiesensible Vogel- bzw. Fledermausarten sowie relevante Kleintiere, Amphibien und Reptilien verortet.

Als Fazit sieht der Regionalverband für die Fläche ein kritisches Verhältnis zwischen Eignung und Konfliktniveau.

„Mit der zweitgeringsten Windhöffigkeit sehen wir unsere frühere Kritik zum Windpark Lußhardt bestätigt. Auch sehen wir, dass das örtliche Gebiet als einziges sämtliche Wasserschutzzonen einschließt. Nicht zuletzt aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie der geringen Abstände zur Wohnbebauung halten wir die Flächen in den aktuell vorgelegten Grenzen für ungeeignet“, so Fraktionssprecher Jan Schuhmacher.