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Geplante Flurbereinigung Möckmühl-Züttlingen (Multiweg Au) – Aufklärungsversammlung

– Untere Flurbereinigungsbehörde – 
Öffentliche Bekanntmachung vom 20.3.2024
Einladung zur Aufklärungsversammlung
Das Landratsamt Heilbronn – Untere Flurbereinigungsbehörde – beabsichtigt, auf dem Gebiet der Stadt Möckmühl zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung ein Flurbereinigungsverfahren durchzuführen.
Das Flurbereinigungsgebiet wird voraussichtlich von der Stadt Möckmühl einen Teil der Gemarkung Züttlingen, ferner ein Flurstück auf der Gemarkung Möckmühl und ein Flurstück von der Stadt Neudenau auf der Gemarkung Siglingen umfassen. Es wird eine Fläche von etwa 36 ha haben. Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets liegt vom 26.3.2024 bis 18.4.2024 im Rathaus Möckmühl zur
Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung und die Karte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/5179) eingesehen werden.
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer werden hiermit zur Aufklärungsversammlung am Donnerstag, 18.4.2024 um 19.00 Uhr ins Bürgerhaus in Züttlingen in der Nordstraße 8 eingeladen.
Dort wird eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der
voraussichtlichen Kosten und der Fördermöglichkeiten aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG – in der Fassung vom 16.3.1976 – BGBl. I S. 546).