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Gerücht der Woche: „Verwaltung arbeitet auf die Schließung der Festhalle hin“

 

In der Waldbronner Gerüchteküche brodelt so manche Behauptung im großen Topf der „Falschmeldungen“. Hier ein bisschen gehört, dort ein bisschen hinzugedichtet und schon ist es fertig, das Waldbronner Gerücht. Ein Gerücht ist im Übrigen etwas, was allgemein weitererzählt wird, ohne dass geprüft ist, ob es auch wirklich zutrifft.

Für uns von der Gemeindeverwaltung ist der mitunter brodelnde Gerüchtetopf Anlass, die ein oder andere Meldung, die uns der Flur- oder auch der Dorffunk zugetragen hat, aufzugreifen und auf deren Wahrheitsgehalt zu prüfen. In lockerer Folge und auch nicht immer ganz ernst gemeint, stellen wir das ein oder andere Gerücht vor und gleichzeitig gerne klar.

 

Heute geht’s um das Gerücht, dass die Verwaltung auf die Schließung der Festhalle hinarbeitet.

 

Richtig ist, dass die Festhalle nach dem Umzug von Aldi in die neuen Räume in die Talstraße zurückgebaut werden soll. Die Wiedereröffnung sollte wie zugesagt zum 1. September 2024 erfolgen. Nach Zustimmung des Gemeinderats wurde die Festhalle vorübergehend als Aldi-Filiale genutzt. Die dafür erforderliche Nutzungsänderung der Festhalle von einer Versammlungsstätte zu einer Verkaufsstätte für ALDI wurde am 04.05.2021 genehmigt. Die Festhalle war ab diesem Zeitpunkt baurechtlich somit keine Versammlungsstätte mehr, sondern eine Verkaufsstätte. Zum damaligen Zeitpunkt war, aufgrund der bisherigen Erfahrungen, nicht abschätzbar, dass für eine brandschutztechnische Beurteilung bei der Rückumwandlung hin zu einer Versammlungsstätte ein förmlicher Bauantrag zur Nutzungsänderung notwendig werden und somit eine Verschärfung des Brandschutzes damit einhergehen würde.

 

Die aber nun im Jahr 2024 erforderliche förmliche baurechtliche Rückumwandlung von einer Verkaufs- zu einer Versammlungsstätte beruht jetzt auf der Grundlage der aktuellen Versammlungsstättenverordnung 2004 (mit Änderungen vom 21.12.2021). Die Festhalle wird wegen dieser Nutzungsänderung baurechtlich wie ein Neubau beurteilt und damit ist die aktuell geltende Versammlungsstättenverordnung zur Beurteilung heranzuziehen.

 

Richtig ist zudem, dass die Branddirektion Karlsruhe als Fachbehörde den Brandschutz nun auf Grundlage der aktuellen Versammlungsstättenverordnung beurteilt hat. Daraus folgen höhere brandschutztechnische Anforderungen für die Festhalle. Die Gemeinde Waldbronn als Untere Baurechtsbehörde ist gehalten, diese zu beachten. Denn der vorbeugende Brandschutz dient der Sicherung von Menschenleben, sollte ein Brandereignis auftreten.

 

Richtig ist auch, dass unmittelbar nach Kenntnis der neuen Situation ein Brandschutzbeauftragter beauftragt wurde. Er erstellt derzeit ein Gutachten, um die Folgekosten für eine brandschutzertüchtige Festhalle zu ermitteln. Darüber muss dann der Gemeinderat beraten.

 

Falsch ist daher, dass die Verwaltung auf die Schließung der Festhalle hingearbeitet hat.