Nach den §§ 10 und 11 des Feiertagsgesetzes Baden-Württemberg sind am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Am Karfreitag sind zusätzlich Sportveranstaltungen und in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
Das betrifft die Tage:
Gründonnerstag, 28.3.2024, ab 18.00 Uhr
Karfreitag, 29.3.2024, ganztägig
Karsamstag, 30.3.2024, bis 20.00 Uhr