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Hinweis auf Tanzverbot in der Karwoche

Nach den §§ 10 und 11 des Feiertagsgesetzes Baden-Württemberg sind am Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt. Am Karfreitag sind zusätzlich Sportveranstaltungen und in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.

Das betrifft die Tage:

Gründonnerstag, 28.3.2024, ab 18.00 Uhr

Karfreitag, 29.3.2024, ganztägig

Karsamstag, 30.3.2024, bis 20.00 Uhr