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Hinweis zur Verkehrssicherungspflicht in den Steillagen

Zu Beginn des Jahres ereigneten sich zwei Vorfälle, bei denen Mauersteine aus den terrassierten Steillagen auf die darunterliegende Kreisstraße gefallen sind. Dies führte in einem Fall zu einem Unfall. Vor diesem Hintergrund möchten wir daher alle Eigentümer der Flächen, die oberhalb eines öffentlichen Weges und insbesondere oberhalb der Kreisstraße K1677 zwischen Mundelsheim und Hessigheim sowie zwischen Hessigheim und Besigheim liegen, auf die Situation und die damit einhergehende Verkehrssicherungspflicht aufmerksam machen.

Eigentümer haben die Verantwortung, potentiell von ihrem Eigentum ausgehende Gefahren zu unterbinden. Dies schließt ein, dass tieferliegende Flächen vor sich lösenden Steinen aus höher liegenden Trockenmauern geschützt werden müssen. Nicht nur verbuschte oder aufgegebene Flächen stellen eine solche Gefahr dar. Auch kann es bei bewirtschafteten oder gerodeten und durch eine jährliche Mahd gepflegten Flächen jederzeit dazu kommen, dass Steine von einstürzenden Mauern herunterfallen. 

In Absprache mit der Straßenmeisterei und dem Fachbereich Straßen des Landratsamtes Ludwigsburg wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Kreisstraße und insbesondere der Verkehrsteilnehmer durch die Eigentümer zu ergreifen sind. Hierfür sind Schutzzäune empfehlenswert, durch die die Verkehrsräume zumindest zu einem gewissen Maß vor unerwartet abstürzenden Steinen schützen können. 

Wir bitten um entsprechende Beachtung und bedanken uns im Voraus für Ihre Mitwirkung. Bei Rückfragen stehen Ihnen folgende Personen gerne zur Verfügung:

  • Straßenmeisterei Besigheim, Hr. Peterseim, 07141/144-46003 
  • Fachbereich Straßen, LRA Ludwigsburg, Herr Pross, 07141/144-44709
  • Gemeinde Hessigheim, Hauptamt, Fr. Kohler, 07143/8143-13