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KfW-Anträge 2024: Ab sofort sind Förderungen wieder möglich

Ab sofort sind die KfW-Zuschüsse für klimafreundliches Sanieren, Wohnen im Alter und genossenschaftliches Wohnen wieder verfügbar.

AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus

Ab sofort sind die KfW-Zuschüsse für klimafreundliches Sanieren, Wohnen im Alter und genossenschaftliches Wohnen wieder verfügbar.

Neuigkeiten aus dem Bauministeriums des Bundes. Ab sofort können in den Bereichen "Klimafreundlicher Neubau" (KFN), "Altersgerecht Umbauen" sowie "Genossenschaftliches Wohnen" wieder über die Website der KfW gestellt werden.

"Impulse, die wir jetzt brauchen"

Bundesministerin Klara Geywitz kommentiert die Neuauflage: „Vom neuen Stadtquartier bis zur Türschwelle: Die Förderprogramme sind wichtig für die Konjunkturentwicklung im Land. Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen.“

Clara Geywitz

Henning Schacht

Clara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verkündete die neuen Fördermaßnahmen des Bundes.

Klimafreundlicher Neubau

Mit dem Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) wurde im vergangenen Jahr der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert. Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen, laut Geywitz „deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen.“ So komme das Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen.

Übersicht der Förderungen als PDF-Download

Förderungen Sanierung Wohngebäude BAFA, KfW und Finanzamt
(Stand 20.02.2024)

Insgesamt stehen 2024 762 Mio. für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung. Kreditsummen bis zu 100.000 Euro sind möglich, größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab 1,15 %* effektivem Jahreszins
  • Für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
  • Volumen 2024: 762 Millionen Euro für die Zinsverbilligung von Förderkrediten
  • Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.

Was wird gefördert?

Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Wie wird gefördert?

Über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.

Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z. B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Was wird nicht gefördert?

  • Umschuldung bestehender Kredite
  • Nachfinanzierung bereits begonnener / abgeschlossener Vorhaben
  • Grundstückkauf

Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Weitere Infos hier

* Abhängig vom Kapitalmarkt

Genossenschaftliches Wohnen

Das Programm für Genossenschaftliches Wohnen hat sich laut Geywitz zum „Hidden Champion“ entwickelt. 2024 wird es mit 15 Mio. Euro ausgestattet. „Mit diesem Programm unterstützen wir Menschen, die eine eigene Genossenschaft gründen, um zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss“, so die Ministerin. Zum Start liege der Zinssatz bei 2 - 2,5 %, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %. Voraussetzung ist, dass die erworbenen Anteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden.

Genossenschaftliches Wohnen

Das Wichtigste in Kürze

  • Insgesamt 15 Mio. Euro für die Zinsverbilligung von Förderkrediten
  • Förderkredit ab 0,98 % effektivem Jahreszins
  • bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
  • 7,5 % Tilgungszuschuss

Was wird gefördert?

 Erwerb von Genossenschafts­anteilen für eine selbst­ genutzte Genossenschaftswohnung in Deutschland – sowohl bei einer Neu­gründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungs­genossenschaft.

Was wird nicht gefördert?

  • Umschuldung bestehender Kredite
  • Nachfinanzierung bereits erworbener Genossenschaftsanteile

Weitere Infos hier.

Altersgerecht Umbauen

„Damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können, fördern wir mit dem Programm 'Altersgerecht Umbauen' den barrierefreien Umbau von Wohnungen“, so Geywitz. In diesem Jahr stehen hierfür 150 Mio. Euro bereit, eine Verdoppelung der Summe von 2023. Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Altersgerechtes Umbauen (AU)

Das Wichtigste in Kürze

  • insgesamt 150 Millionen Euro Volumen
  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro
  • unabhängig vom Alter
  • auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum

Wie wird gefördert?

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Typische Modernisierungsmaßnahmen: Einbau einer bodengleichen Dusche, Entfernen von Türschwellen, Einbau von Aufzügen.

Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist nur möglich, solange die Förder­mittel noch nicht auf­gebraucht sind.

Weitere Infos hier.