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Kurzbericht

der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Hirschlanden

am Mittwoch, 17. April 2024, im Sitzungssaal des Rathauses Hirschlanden

 

1.  Bebauungsplan „Gerlinger Weg“ Nr. 96.2 in Ditzingen-Hirschlanden 

  • Zustimmung zum Abwägungsergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung
  • Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
  • Zustimmung zur Erschließungsplanung
  • Auslegungsbeschluss

 

Anhörungsbeschluss:      einstimmig

   

1. Dem nachfolgenden Abwägungsergebnis, bei welchem die vorgebrachten Anregungen der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange dargestellt sind, wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zugestimmt (siehe Anlage 1). 

 

2. Dem nachfolgenden Abwägungsergebnis, bei welchem die vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit dargestellt sind, wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zugestimmt (siehe Anlage 2). 

 

3. Aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO wird der Bebauungsplan „Gerlinger Weg“ Nr. 96.2 in Ditzingen-Hirschlanden sowie die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gerlinger Weg“ Nr. 96.2 in Ditzingen-Hirschlanden als Entwurf beschlossen. 

 

Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus dem Lageplan vom 12.03.2024 mit Geltungsbereich vom 03.02.2021 einschließlich Textteil, Begründung und Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften (siehe Anlage 3-7). 

 

4. Die Erschließungsplanung vom 12.03.2024 wird als Entwurf beschlossen (siehe Anlage 8-12). 

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplanentwurf „Gerlinger Weg“ eine Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

 

6. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Textteil sowie den örtlichen Bauvorschriften, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogenen Gutachten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.  

 

2.  Bebauungsplan „Westlich der Schwabstraße“ Nr. 99.4 in Ditzingen-Hirschlanden und Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren)

  • Erneuter Aufstellungsbeschluss
  • Zustimmung zum Ergebnis der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung
  • Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
  • Auslegungsbeschluss

 

Anhörungsbeschluss:      einstimmig

 

1. Aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO wird die Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich der Schwabstraße“ Nr. 99.4 mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Maßgeblich ist der Lageplan des Stadtbauamtes vom 27.02.2024 (Anlage 1). 

 

2. Aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB und §74 LBO i.V.m. §4 GemO werden der Bebauungsplan „Westlich der Schwabstraße“ Nr. 99.4 in Ditzingen-Hirschlanden sowie die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan 

 

als Entwurf beschlossen. 

 

Maßgeblich ist der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus dem Lageplan vom 07.03.2024 mit Geltungsbereich vom 27.02.2024, einschließlich Textteil, Begründung und Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften (siehe hierzu Anlage 2-5). 

 

3. Dem Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 wird zugestimmt (Anlage 6). 

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplanentwurf „Westlich der Schwabstraße“ Nr. 99.4 und die Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 eine Beteiligung der betroffenen Behörden durchzuführen. 

 

5. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Textteil sowie die örtlichen Bauvorschriften, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogenen Gutachten und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes 2015 sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 

 

6. Dem nachfolgenden Abwägungsergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (Anlage 7-8), bei welchem die vorgebrachten Anregungen der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit dargestellt sind, wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander zugestimmt.

 

3.  Kanalsanierung in Schöckingen und Hirschlanden 

   Hier:

   -  Vorstellung des Sanierungsfahrplans 2024

   -  Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen von 350.000 € 

   

   Anhörungsbeschluss:      einstimmig

 

1. Dem im Sachstandsbericht dargestellten Sanierungsfahrplan wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Baumaßnahme beauftragt.
 

2. Die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 350.000 € werden genehmigt.

 

4.  Nahverkehrsplan 2025

  • Ausschreibung Linienbündel 4
  • Änderung des Fahrplanes
  • Taktverdichtung mit Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt
  • Änderung der Stadtbuslinien 

   

   Anhörungsbeschluss:      einstimmig

 

Der Optimierung der Linienverkehre für das Linienbündel 4 und deren Integration in die Bündelausschreibung unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten wird zugestimmt:

 

1. Buslinie 620 Ditzingen – Heimerdingen


1.1. die Weiterführung der Linie 620 von der Haltestelle „Hemminger Straße“ über die Rutesheimer Straße, den Kreisverkehr Rutesheimer Straße / Im Mittenbühl zur neuen Haltestelle „Eichweg“ und über den Strohgäuring zurück, weiter zur Haltestelle „Wiesenäckerstraße“    

 

1.2. Ein 15-Minuten-Takt der Linie 620 zu den Hauptverkehrszeiten (Montag bis Freitag, 06.00 – 09.00 Uhr und 16.00 – 19.00 Uhr) bis/von Bahnhof Ditzingen soll als Option für eine mögliche Zubestellung erfolgen und jetzt noch nicht umgesetzt werden. Vielmehr soll mit der Attraktivierung der Strohgäubahn der bereits bestehende 15-Minuten-Takt im Wechsel Bus-Strohgäubahn unterstützt und die Entwicklung zunächst beobachtet werden  

 

1.3. Samstags soll, angepasst an die S-Bahn, ein 30-Minuten-Takt bis Wiesenäckerstraße bzw. bei Umsetzung bis neue Haltestelle „Eichweg“ erfolgen mit voraussichtlichen Kosten von 22.000 €/Jahr 

 

2. Buslinie 623 Ditzingen – Schöckingen

 

2.1. Ein 15-Minuten-Takt der Linie 623 zu den Hauptverkehrszeiten (Montag bis Freitag, 06.00 – 09.00 Uhr und 16.00 – 19.00 Uhr) von/bis Bahnhof Ditzingen bis Silcherstraße mit voraussichtlichen Kosten von ca. 46.500€/Jahr 

 

3. Buslinie 624/626 Ditzingen Stadtverkehr 

 

3.1. Die Überarbeitung im Stadtverkehr Ditzingen u.a. mit Anbindung Baugebiet „Ob dem Korntaler Weg“, Einteilung in zwei Linienverläufe. Die Linie 624-1 führt über den nordöstlichen Teil der Innenstadt und die Linie 624-2 erschließt das Neubaugebiet „Ob dem Korntaler Weg“

 

3.2. Integration der Linie 626 in die Umläufe 

 

4. Buslinie 625 Ditzingen – Gewerbegebiet Süd 

4.1. Erweiterung der Abfahrtzeiten als Stadtverkehr ab Thalesplatz bis 20.10 Uhr mit voraussichtlichen Kosten von ca. 101.500 €/Jahr 

 

5. Die benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 170.000 € werden im Haushalt 2026 ff. bereitgestellt.

 

5.  Überarbeitete Nutzungsvereinbarung für den Rathausplatz Hirschlanden 

   

   

   Beschluss:      einstimmig

   

   Der Ortschaftsrat Hirschlanden stimmt der überarbeiteten Nutzungsvereinbarung mit folgenden Änderungen für den Rathausplatz Hirschlanden zu:

 

   5. Es werden keine privaten Veranstaltungen genehmigt.

   8. Der Einsatz von Fritteusen ist wegen der Geruchsentwicklung nicht gestattet.

   11. Der Stromkasten ist ordnungsgemäß zu verschließen und alle Sicherungen sind auszuschalten.

 

6.  Radwege

  • Lückenschluss zwischen Ditzingen und Hirschlanden
  • Beschluss zum Entwurf

   

   Anhörungsbeschluss:      einstimmig

 

1. Dem Entwurf des Radwegelückenschlusses zwischen Hirschlanden und Ditzingen südlich der L1177 im Verlauf des bestehenden Grasweges wird zugestimmt. 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu erstellen und die Arbeiten auszuschreiben.

 

7.  Feld- und Wirtschaftswege

   Festlegung der Unterhaltungsmaßnahmen 2024 

   

   Anhörungsbeschluss:      einstimmig

 

   Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Feldwege 4175 Wettertal, 3150/1 Schnepfen, 1018/1 Greuthöfe und 3726 Engelbachrain auszuschreiben und umzusetzen.

 

8.  Radwege

Festlegung der Unterhaltungsmaßnahmen 2024

   

   Anhörungsbeschluss:      einstimmig

   

   Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Radwege 3824/1 Ditzenbank, 574/4 Ölschlagwiesen und 829 Guldentalweg auszuschreiben und umzusetzen.

 

9.  Sportgelände Seehansen

  • Sanierung Kunstrasenspielfeld II
  • Vergabe der Arbeiten

   

   Anhörungsbeschluss:      einstimmig

 

   Die Arbeiten zur Sanierung des Kunstrasenplatzes II auf dem Sportgelände Seehansen werden zum Angebotspreis von 373.749,61 € an die Firma Polytan aus 86666 Burheim vergeben.

 

 

Weitere Informationen: