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Lärmaktionsplan der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau 3. Stufe; Überleitung des Verfahrens in Lärmaktionsplan der 4. Stufe

Das Verfahren zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung für die Große Kreisstadt Waldkirch und die Gemeinde Gutach im Breisgau soll mit aktuellen Zahlen der Umgebungslärmkartierung 2022 neu begonnen werden. Die Öffentlichkeit wird im neuen Verfahren erneut beteiligt.

 

Die Gemeinderäte der Großen Kreisstadt Waldkirch sowie der Gemeinde Gutach i. Br. haben am 08.03.2023 (Große Kreisstadt Waldkirch) bzw. am 29.03.2023 (Gemeinde Gutach i. Br.) in jeweils öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde mit den Daten der damals verfügbaren Umgebungslärmkartierung 2017 und den Rahmenbedingungen das damaligen Kooperationserlasses des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg erstellt.

Gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG sind Lärmaktionspläne auch bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, unabhängig des gesetzlich vorgeschriebenen 5-Jahres-Turnuses zu überarbeiten. Die aktuell von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg veröffentlichten neuen Umgebungslärmkartierungen sind als eine bedeutsame Entwicklung einzustufen. Des Weiteren ergeben sich aus dem fortgeschriebenen Kooperationserlass des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg auch andere Rahmenbedingungen für die Lärmaktionsplanung. Insbesondere wird nun ein neues Berechnungsverfahren als Grundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eingeführt und die Straßenverkehrsbehörden können ihr Ermessen stärker am Gesundheitsschutz der Lärmbetroffenen bei der Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen orientieren.

Aus den genannten Gründen ist eine Fortführung des im Frühjahr 2023 begonnenen Verfahrens zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der 3. Stufe nicht sinnvoll. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans soll nun mit den geänderten Rahmenbedingungen gleich in der 4. Stufe und auf Basis der aktuellen Lärmkartierungen erfolgen.

Ergänzend zu den Verkehrszählungen und Lärmkartierungen der Pflichtkartierungsstrecken (Klassifizierte Straßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag), werden auf den innerörtlichen Hauptverkehrsachsen weitere Verkehrserhebungen in der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau beauftragt und durchgeführt. Auf Basis dieser aktuellen Verkehrszahlen werden dann die Lärmbelastungen nach der anzuwendenden Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS-19) errechnet.

Nach Vorliegen der vollständigen Lärmkartierung und einer daraus entwickelten Lärmminderungsstrategie für Waldkirch und Gutach werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zum Entwurf beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft, welche im Sommer 2023 eingegangen sind, werden im weiteren Verfahren zur Fortschreibung in der 4. Stufe nach Abwägung berücksichtigt.

Die Große Kreisstadt Waldkirch und die Gemeinde Gutach im Breisgau haben mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in der 4. Stufe das Büro Rapp AG, Standort Freiburg beauftragt. Das Gutachterbüro Rapp AG verfügt über eine ausgezeichnete Fachexpertise und hat im süddeutschen Raum viele Kommunen bei der Lärmaktionsplanung begleitet.