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Kostspielige Odyssee

Luxus-Wohnmobil-Import scheitert: 146.000 € Kosten

Ein Unternehmer aus dem Breisgau hat kürzlich eine Lektion in Sachen Zollrecht und Steuern erhalten, die ihm teuer zu stehen kam.

Zollverwaltung

Ein Unternehmer aus dem Breisgau hat kürzlich eine Lektion in Sachen Zollrecht und Steuern erhalten, die ihm teuer zu stehen kam.

Beim Versuch, ein Luxus-Wohnmobil im Wert von 390.000 Euro aus der Schweiz nach Deutschland zu importieren, ohne die fälligen Einfuhrabgaben zu entrichten, ist der 59-Jährige gescheitert. Das Ergebnis: Steuernachzahlungen und eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 146.000 Euro.

Wollte die Einfuhrsteuer umgehen

Der Geschäftsmann ersann einen kreativen, jedoch letztlich erfolglosen Plan, um die Einfuhrsteuer zu umgehen. Er mietete eine Wohnung direkt von der Ehefrau des Wohnmobilverkäufers in der Schweiz und meldete diese als seinen Lebensmittelpunkt an, während er tatsächlich weiterhin in Deutschland wohnte. Nach einem Jahr Scheinwohnsitz in der Schweiz versuchte er, das 16 Tonnen schwere Fahrzeug als Übersiedlungsgut nach Deutschland zu importieren und somit 126.000 Euro an Einfuhrabgaben zu sparen.

Zollfahndungsamt zweifelte

Das Zollfahndungsamt Stuttgart zweifelte jedoch die Echtheit der Wohnsitzverlegung an und leitete ein Strafverfahren ein. Die Ermittlungen ergaben schnell, dass der Mann seinen Lebensmittelpunkt zu keinem Zeitpunkt tatsächlich in die Schweiz verlegt hatte, wodurch die Voraussetzungen für eine steuerfreie Einfuhr nicht erfüllt waren.

Neben der Zahlung der hinterzogenen Steuern wurde der Mann auch zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Dieser Fall unterstreicht einmal mehr, dass das europäische Zollrecht zwar Möglichkeiten zur Steuerbefreiung bietet, diese aber strikt an die Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen gebunden sind.

Audio: 146.000 Euro nach Luxus-Wohnmobil-Schmuggel fällig