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Maienstreiche und Jugenschutz

Maienstreiche - wo hört der Spaß auf ???

Es ist ein alter Brauch, in der Nacht zum 1. Mai mit den Mitbürgern seinen Schabernack zu treiben. Besonders beliebt ist es, um das Haus herum Gegenstände zu verstecken. Es ist schön, wenn alte Bräuche gepflegt werden. Sicherlich nicht in deren Sinn ist es, unsinnige und gedankenlose Beschädigungen am Eigentum der Mitbürger vorzunehmen.

Wir möchten daher alle unternehmungslustigen und brauchtumsbewussten Menschen in unserer Stadt darauf aufmerksam machen, dass ein ideenreicher und guter Ulk wohl zu begrüßen ist, dass jedoch vorsätzliche Sachbeschädigung eine Anzeige bei der Polizei mit sich bringen kann.

 

Jugendschutz in der Öffentlichkeit

Auch in der beliebten Maiennacht müssen die Bestimmungen aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) eingehalten werden! 

Nachfolgend auszugsweise einige der wichtigsten Hinweise:

Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte Person sie begleitet. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person bis 24 Uhr aufhalten.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keine alkoholhaltigen Getränke konsumieren. Veranstaltern ist es untersagt, Alkohol an diesen Personenkreis abzugeben.

Jugendliche ab 16 Jahren, dürfen auch ohne Anwesenheit ihrer Erziehungsberechtigten Bier, Biermischgetränke, Sekt, Wein und weinhaltige Mischgetränke konsumieren.

Zu beachten ist ebenfalls, dass sog. Alcopops nur an Personen abgegeben werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Auch das Rauchen verbietet das Jugendschutzgesetz den Jugendlichen unter 18 Jahren generell – dieser Personenkreis darf auch keine Tabakwaren, nikotinfreie Zigaretten etc. ausgehändigt bekommen.

Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahrennicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.