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Berufungsantrag abgewiesen

Mannheimer OB-Wahl ist gültig – VGH hat entschieden

Dr. Christian Specht

Uwe Anspach/dpa

Christian Specht (CDU) ist weiterhin unangefochten Oberbürgermeister von Mannheim.

Die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim ist gültig und der Einspruch eines Mannes dagegen kann nun endgültig zu den Akten gelegt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg bestätigte nach Angaben vom Montag ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz und wies den Antrag des Klägers auf Berufung beim VGH als unzulässig zurück. Der Mann war vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe schon im Oktober vergangenen Jahres mit seiner Klage gegen die Wahl des Rathauschefs gescheitert. Die Richter hatten sie als unbegründet und ohne Substanz bezeichnet. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

Knapper Vorsprung

Mannheim hatte im Juli 2023 den CDU-Politiker Christian Specht zum neuen Oberbürgermeister gewählt, mit einem äußerst knappen Vorsprung von 859 Stimmen vor dem SPD-Kandidaten Thorsten Riehle. Der Mann hatte daraufhin wegen des Wahlverfahrens Klage gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht.

Verpflichtung am 6. Februar

Mit der Rechtskraft dieses Urteils übt Specht das Amt des Oberbürgermeisters nicht mehr als bestellter Oberbürgermeister aus. Ab sofort hat er auch Stimmrecht im Gemeinderat. In der nächsten öffentlichen Sitzung des Mannheimer Gemeinderates am 6. Februar wird Specht offiziell im Amt verpflichtet.