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Meldungen für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern

Am Freitag, den 5. Juli 2024 werden wir wieder unser beliebtes Ehrenamtsfest im Bürgerhaus veranstalten. Im Rahmen der Veranstaltung werden sportliche Verdienste aus dem Jahr 2023 geehrt.

 

Bitte schicken Sie den Nachweis über die erbrachte Leistung unter Angaben Ihrer Kontaktdaten bis spätestens 3. Mai 2024 an Frau Romero unter romero@oberstenfeld.de.

 

Nachfolgend finden Sie die maßgebliche Richtlinie über die Verleihung der Sportmedaille.

 

Richtlinien

über die Verleihung der Sportmedaille 

der Gemeinde Oberstenfeld

 

I. Verleihung

 

1.1. Die Gemeinde Oberstenfeld verleiht die

 

“Sportmedaille der Gemeinde Oberstenfeld“ 

zur Auszeichnung ihrer erfolgreichsten Sportler.

 

1.2. Die Auszeichnung wird in drei Stufen verliehen:

 

1.2.1. Sportmedaille in Bronze

Die Sportmedaille in Bronze wird für folgende Leistungen verliehen:

 

- 7. bis 10. Platz bei Deutschen Meisterschaften

- 2. oder 3. Platz bei süddeutschen und württembergischen Meisterschaften

- 2. oder 3. Platz im Landesfinale von „Jugend trainiert für Olympia“

- Süddeutsche oder württembergische Rekorde sowie süddeutsche oder württembergische Jahresbestleistungen

- Erstmaliger Aufstieg von Mannschaften in die höchste Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes innerhalb von 10 Jahren

- Mannschaften, die über 3 Jahre ohne Unterbrechung in der höchsten Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes spielen.

 

Sportmedaille in Silber

Die Sportmedaille in Silber wird für folgende Leistungen verliehen:

 

- 4. bis 6. Platz bei Deutschen Meisterschaften

- Süddeutsche oder württembergische Meister

- 1. Platz im Landesfinale sowie 2. oder 3. Platz im Bundesfinale von

„Jugend trainiert für Olympia“.

 

Sportmedaille in Gold

Die Sportmedaille in Gold wird für folgende Leistungen verliehen:

 

- Mehrfacher süddeutscher oder württembergischer Meister

- Berufung in eine deutsche Nationalmannschaft

- 1. Platz im Bundesfinale „Jugend trainiert für Olympia“

- Deutscher Meister sowie der 2. oder 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften

- Teilnahme an Olympischen Spielen

- Teilnahme an Europa- oder Weltmeisterschaften.

 

1.3. Geehrt werden Einzelsportler und Mannschaften, die für einen Sportverein in der Gemeinde Oberstenfeld starten oder ihren Wohnsitz in der Gemeinde Oberstenfeld haben.

 

1.4. Hat der Sportler in einem Jahr mehrere Leistungen nach Ziffer 1.2. errungen, wird nur die höherrangige Sportmedaille verliehen.

 

II. Ausgestaltung

 

Die Sportmedaille zeigt auf der Vorderseite neben der Inschrift „Gemeinde Oberstenfeld“ das Wappen der Gemeinde Oberstenfeld und auf der Rückseite den Schriftzug „Für besondere sportliche Leistungen“ mit einem Lorbeerkranz sowie die Jahreszahl.

 

III. Form der Verleihung

 

3.1. Über die Verleihung entscheidet der Bürgermeister der Gemeinde Oberstenfeld.

 

3.2. Welt-, Europa- oder Deutsche Meister, Olympiasieger sowie die Zweit- und Drittplatzierten bei Welt- und Europameisterschaften sowie bei Olympischen Spielen tragen sich in das Goldene Buch der Gemeinde Oberstenfeld ein.

 

IV. Inkrafttreten

 

  • Diese Richtlinien treten am 1. März 2021 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die bisherigen Richtlinien mit ihren Änderungen außer Kraft.

 

V. Hinweis

 

  • Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde nur die männliche Form von Personenbezeichnungen gewählt. Unabhängig davon bezieht sie sich jedoch auf alle Geschlechter gleichermaßen.

 

Oberstenfeld, 9. Februar 2021

 

Markus Kleemann 

Bürgermeister

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